Betreff
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Masterplanung Südgelände
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen sowie
Fraktionsantrag Nr. 221/2021 der Grünen Liste
Kriterien und ökologische Vorgaben bei den Bebauungsplänen im Uni-Südgelände
Vorlage
611/103/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ausführungen der Verwaltung zum Masterplan der FAU werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

·         die im Sachbericht unter Pkt. 3 ausgeführten Punkte als Stellungnahme der einzelnen Fachbereiche der Stadt Erlangen zur Masterplanung Südgelände an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg zu übersenden mit der Bitte um Bearbeitung im weiteren Abstimmungsprozess. Der weiterentwickelte Masterplan wird dem Stadtrat wieder vorgelegt;

·         die im Sachbericht genannten Hinweise und Anregungen bei der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 467 und 468 zu berücksichtigen.

 

  1. Der Fraktionsantrag Nr. 221/2021 der Grünen Liste "Kriterien und ökologische Vorgaben bei den Bebauungsplänen im Uni-Südgelände" (siehe Anlage 1) ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Masterplanung Südgelände (Auszüge siehe Anlage 2)

 

Mit den Beschlüssen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 467 und 468 im Jahr 2017 durch den Stadtrat der Stadt Erlangen wurden die Verfahren eingeleitet, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Flächen zwischen B4 und dem Uni-Südgelände sowie zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße zur Sicherung der FAU am Standort Erlangen zu schaffen. Hierbei wurden bereits eine Reihe von städtebaulichen, naturschutzfachlichen und sonstigen umweltfachlichen Aspekten konkret benannt, die in der weiteren Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind.

 

Die FAU hat in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg im Anschluss im Jahr 2020/2021 einen Masterplanungsprozess mit dem Ziel angestoßen, u.a. um zu prüfen, ob die Flächenbedarfe in dem Planungsumgriff abgebildet werden können. Der Verwaltung wurde in mehreren Terminen der jeweilige Stand präsentiert. Während dieses Prozesses hat außerdem ein Austauschtermin mit Mitgliedern des Stadtrates stattgefunden, so dass die Verwaltung bereits im Prozess erste Punkte an die Masterplaner zurückspielen konnte.

 

Mit der Masterplanung des Freistaates Bayern wurde ein grundsätzliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das aus dem bestehenden Südgelände, den geplanten Neubauten im Gelände und neuen Bauflächen entlang der B4 und der Kurt-Schumacher-Straße sowie eines völlig neuen Standortes im Ostteil des Siemens Campus einen einheitlichen Universitätsstandort schaffen soll.

 

Die nun vorliegende Dokumentation wurde durch die Verwaltung geprüft; diese Beschlussvorlage soll eine erste Stellungnahme der Stadt zu der Masterplanung sein, auf deren Basis weitere Abstimmungen erfolgen sollen.

 

b) Fraktionsantrag Nr.221/2021 der Grünen Liste-Fraktion

 

Die Grüne Liste-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, verschiedene Kriterien zur solaren Baupflicht, zur Klimaanpassung, zu Baumbestand und Grünflächen sowie zur Erschließung / Wegeverbindungen bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 295, Nr. 467 und Nr. 468 zu berücksichtigen (siehe Anlage 1).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die „Masterplanung Südgelände“ ist als zukunftsweisendes städtebauliches Entwicklungskonzept für den gesamten Uni-Campus im Süden von Erlangen zu verstehen.

 

Unter Betrachtung der derzeitigen Situation, des erforderlichen Flächenbedarfs und der zukünftigen funktionalen und technischen Anforderungen wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches sowohl die bauliche Entwicklung im bestehenden Südgelände als auch die notwendigen Erweiterungsflächen betrachtet.

Als Erweiterungsflächen wurden hierbei die ‚Arrondierungsfläche Ost‘ (Bebauungsplan Nr. 467), die ‚Arrondierungsfläche Süd‘ (Bebauungsplan Nr. 468), die Neubaumöglichkeiten nördlich der Staudtstraße (rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 380) sowie die angestrebte Erweiterung der FAU im östlichen Bereich des Siemens Campus (Modul 7) identifiziert und in die Masterplanung einbezogen.

 

Als Grundzüge der zukünftigen Entwicklung wurden in der Masterplanung folgende Leitbilder für die städtebauliche Planung entwickelt:

 

·         Die einzelnen Planungsgebiete sollen zu einem zusammenhängenden Campus entwickelt werden.

·         Ein Grünboulevard soll als verbindendes Element ausgebildet werden: eine Kette mit hochwertigen, miteinander verknüpften Freiflächen und Plätzen sollen hohe Aufenthaltsqualitäten bieten.

·         Landmarken und Adressen sollen die Orientierung erleichtern und die Außenwirkung verbessern.

·         Mit der Neugestaltung und Neuanlage von Freiflächen soll auch eine Verflechtung mit der Umgebung einhergehen, z.B. Öffnung für die benachbarte Wohnbevölkerung.

·         Das künftige FAU-Gelände soll als weitgehend autofreier Campus weiterentwickelt werden. Kfz-Verkehr soll auf die übergeordneten Straßen beschränkt bleiben. Parkplätze für Pkws sind in Parkhäusern in den Randbereichen des Campus vorgesehen. Der Grünboulevard ist Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.

·         Eine modulare Bauweise soll die zukunftsoffene Weiterentwicklung des Quartiers ermöglichen: sinnvolle kleine Module, die nach und nach planbar und umsetzbar sind und auch für spätere Umbauten oder Umnutzungen offen sind (keine Großstrukturen).

·         Es werden zusätzliche Entwicklungspotentiale aufgezeigt, die für eine spätere Erweiterung / Entwicklung zur Verfügung stehen.

 

Die Masterplanung wurde ab Januar 2020 in mehreren Arbeitsschritten mit Workshops und Abstimmungsgesprächen durchgeführt. Im Impressum der Masterplanung wird die Stadt Erlangen zwar als Projektbeteiligte benannt, die Verwaltung hat jedoch in mehreren Projektsitzungen darauf verwiesen, dass die Stadt Erlangen eine Stellungnahme nach Beteiligung ihrer Stadtratsgremien abgeben kann und wird.

 

Vor diesem Hintergrund soll zur Masterplanung Südgelände eine Stellungnahme abgegeben werden, welche die Grundlage für Anpassungen und damit weitere Abstimmungsgespräche bildet. Die hierin geäußerten Hinweise und Anregungen sollen ebenso Berücksichtigung in den o.g. laufenden Bauleitplanverfahren finden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die zuständigen Gremien des Stadtrates in geeigneter Art und zu einem passenden Zeitpunkt informiert werden und zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Masterplanung Südgelände

 

Die Masterplanung Südgelände stellt aus Sicht der Verwaltung ein Entwicklungskonzept dar, welches unter Beachtung nachfolgender Anregungen und weiterer Fachbelange (z.B. Klimaschutz) weiterzuentwickeln ist. Diese Fachbelange müssen in den weiteren Planungsphasen zum Uni-Südgelände sowie zur Umnutzung des dann ehemaligen Bereichs des Siemens Campus Berücksichtigung finden und werden von der Stadt Erlangen im Rahmen ihrer Planungshoheit vertreten werden.

 

Die einzelnen Fachbelange werden im Weiteren unbewertet und unpriorisiert dargestellt. Die einzelnen Fachthemen müssen im Rahmen der Weiterentwicklung des Masterplans von den Planern des Masterplans konkretisiert, verknüpft und in ihrer Wertigkeit abgewogen werden.

Dieser Abwägungsprozess im Masterplanverfahren durch die FAU wird auch im Weiteren im notwendigen Bauleitplanverfahren durch die Stadtverwaltung Erlangen angewandt.

 

Städtebau

 

·        Der künftige Stadteingang von Süden an der B4/Südspange mit einem architektonischen Auftakt (Landmarke) und die bauliche Entwicklung ab der B4 wird begrüßt.

·        Eine prägende Bebauung mit Landmarken an den maßgeblichen Stellen macht den Standort der FAU wahrnehmbar. Diese erfordern in den nachfolgenden Planungen qualifizierte Verfahren insbesondere in Form von Wettbewerben, die eine städtebaulich-gestalterisch hochwertige Durcharbeitung gewährleisten.

·        Die Anordnung von benutzerintensiven Nutzungen (z.B. neue Hörsäle) an der künftigen StUB-Haltestelle bzw. in unmittelbarer Nähe wird für zielführend erachtet. 

·        Eine künftige Bebauung sollte dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und entsiegelten Flächen durch eine stärkere Entwicklung in die Höhe statt in die Fläche Rechnung tragen.

·        Neue Gebäude sollen sich mit einer Schauseite zum Grünboulevard, aber auch zu den Erschließungsstraßen orientieren. Es sollen somit wertige öffentliche (Straßen-)Räume entstehen.

·        Der erforderliche Kfz-Stellplatzbedarf sollte nur gebündelt und gestapelt in Parkhäusern im Bereich der übergeordneten Straßen erfolgen, so dass zum einen der Innenbereich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist und zum anderen negative Auswirkungen der benachbarten Wohngebiete soweit wie möglich vermieden werden. Ziel ist das gemeinsame Miteinander bzw. die „gute Nachbarschaft“ der FAU und der angrenzenden Sebaldus-Siedlung.

·        Auf dem FAU-Teilbereich des Siemens Campus soll sich der FAU-Standort in die städtebauliche Gestalt des Masterplans Siemens Campus mit Grünachsen einfinden und diesen weiterentwickeln (siehe auch Beschluss VI/122/2022 Lage StUB-Wendeschleife in der Sitzung des Stadtrats vom 31.03.2022). Dieser Bereich bildet den östlichen Eingang / Abschluss zum Siemens Campus und ist somit von erheblicher städtebaulicher Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Erlangen. Die weitere Konkretisierung soll in einem städtebaulichem Realisierungswettbewerb erfolgen.

 

Mobilität

 

Auf Grundlage der Masterplanung sollte ein Mobilitätskonzept ausgearbeitet werden, welches u.a. auch konkretere Aussagen hinsichtlich Fußgänger- und MIV-Verkehr ermöglicht. Die Masterplanung beinhaltet zu verschiedenen Aspekten der Mobilität noch zu ungenaue bzw. teilweise widersprüchliche Aussagen:

 

Allgemein

·         Grundsätzlich ist der Ansatz für Shared Space begrüßenswert.

·         Mit der Führung der Fahrradhauptroute im Grünboulevard sinkt die Attraktivität für den Fußgänger. Hier sind Maßnahmen erforderlich, um die beiden Verkehrsarten zu kombinieren, ohne dass Konflikte zwischen beiden Verkehrsarten entstehen.

·         Ein betriebliches Mobilitätsmanagement kann bei der Akzeptanz der geplanten Maßnahmen unterstützend wirken.

·         Elektromobilität: Durch das Gebäudeelektromobilitätsgesetz (GEIG) ist eine entsprechende Anzahl an Ladesäulen vorzusehen, wenn möglich auch barrierefrei. Die Standorte der Ladesäulen sollten bereits frühzeitig mitgeplant werden.

·         Fußgänger: Haltestellen und Parkhäuser sollten für Fußgänger gut und barrierefrei erreichbar sein. Insbesondere auf dem Grün-Boulevard sollten Sitzgelegenheiten in Abständen von maximal rund 200m vorgesehen werden.

·         Insgesamt liegt der Fokus vor allem auf der Mobilität zum Campus. Die Mobilität innerhalb des Campus ist aktuell noch nicht ausreichend dargelegt.

·         Auf dem Areal sollten mehrere Mobilitätsstationen errichtet werden, um die umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen (z.B. Leihräder, E-Scooter, Cargobikes). Hier sollte ein schlüssiges Angebot an Sharing Möglichkeiten auf dem Campus geplant werden. Dies ist im Rahmen der Masterplanung (noch) nicht erfolgt.

 

ÖPNV

·         Die Erschließungsqualität des ÖPNV wird vom Nahverkehrsplan der Stadt Erlangen vorgegeben; eine richtlinienkonforme Erschließung ist nach den Vorgaben der Stadt Erlangen im Masterplan zu berücksichtigen.

·         Die dargestellten Optionen des ÖPNV im Bereich der B4 (plangleicher Anschluss an die Cauerstraße) sowie die Brücke über die B4 (für Kleinbusshuttle) sind zu prüfen und konkreter auszuarbeiten. Es fehlt dabei der Bezug zu der Verknüpfung der StUB als Zubringer zum Busverkehr.

 

Radverkehr

·         Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP 2030) soll der Radverkehr gefördert werden. Dazu gehören auch attraktive Radabstellanlagen. Mindestanforderungen sind hierfür die gute Zugänglichkeit, zentrale Lage, komfortable Anschließmöglichkeiten (Fahrradbügel) sowie Schutz der Fahrräder vor Diebstahl und Witterungseinflüssen. Die höchste Benutzerfreundlichkeit bieten Radabstellanlagen direkt im bzw. am Gebäude mit direktem Zugang. Die in der Masterplanung verorteten Parkflächen für Fahrräder im Randbereich scheinen diesbezüglich nicht zielführend, da voraussichtlich bei großer Entfernung zum Ziel die Akzeptanz zur Nutzung sinkt. Das in der Masterplanung angedachte, ringförmige Netz ist für Radabstellanlagen unerheblich.

·         In Bezug auf die Attraktivität für die Mitarbeiterschaft sind zudem Lademöglichkeiten für Pedelecs, ein großzügiger Sanitärbereich mit Duschen und Schließfächern sowie ein Werkstattbereich mitzudenken.

·         Die Masterplanung geht in einigen Bereichen nicht auf das Plannetz Radverkehr 2030 des VEPs ein (z.B. Kurt-Schumacher-Straße, Friedrich-Bauer-Straße, Sebaldusstraße). Bei einem Planhorizont 2050 sollte auch die Radschnellverbindung ER-Nbg mit in die Planung einfließen. Die Radschnellverbindungstrasse wird gestrichelt dargestellt und hat damit eher den Anschein einer Nebenroute.

·        Die Dimensionierung der neuen Brücke über die B 4 erscheint für den Radverkehr als zu gering, v. a. im Hinblick auf größere Gruppen von Verkehrsteilnehmern nach Vorlesungsende. Hier wären ein Zweirichtungsradweg sowie ein separater Fußweg anzustreben. Für die optional angedachten Elektroshuttles ist ebenfalls ausreichend Platz bei der Planung zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die Kurvenradien der Schleife auf der Nordost-Seite der Brücke zu prüfen. Es wird nicht darauf eingegangen, wie die parallel verlaufende Brücke Preußensteg in den Masterplan einfließt.

 

MIV:

·         Bei Anbindung aller Gebäude durch MIV-zugängliche Wege sollte dringend darauf geachtet werden, dass dort nicht geparkt wird, d.h. keine Anlage von Stellplätzen, Zufahrten nur für Logistik, keine Privat-Pkw der Uni-Angehörigen. Dafür würden sich beispielsweise Lieferzonen anbieten. Die Notwendigkeit neuer Parkhäuser ist nach Überarbeitung der Stellplatzsatzung im Rahmen der nachfolgenden Planungen jeweils zu prüfen.

·         Ein weitgehend autofreier Campus wird befürwortet. Auch die Anlieferung könnte ohne motorisierte Fahrzeuge auskommen. Gerade im Kontext der Universität sollte auf innovative Logistikkonzepte mit bspw. Cargobikes gesetzt werden, die von zentralen Stationen den Campus beliefern können.

 

Klimaschutz

 

·        Die Stadt Erlangen hat den Klimanotstand ausgerufen und erarbeitet einen Fahrplan „Klima-Aufbruch“, um das 1,5 Grad Ziel für Erlangen zu erreichen, so dass alle zentralen, langfristigen Planungen ebenfalls dieses Ziel verfolgen sollen (Beschluss 31/040/202).

·        In der Masterplanung Südgelände sind keine Aussagen zu finden, wie das Projekt mit den Klimaschutzzielen in Einklang gebracht werden kann. Da die Masterplanung einen Zeitraum von Jahrzehnten betrachtet, muss auch die Vereinbarkeit mit den globalen und lokalen Klimaschutzzielen thematisiert werden. Auch die formulierten Leitbilder werden nicht unter nachhaltigen oder ökologischen Aspekten betrachtet, sondern z.B. unter der Prämisse Funktionalität, Wirtschaftlichkeit oder Aufenthaltsqualität.

·        Grundsätzlich sind ein Grünboulevard sowie Freiräume positiv zu werten. Diese sollten in der späteren Ausführung jedoch nicht nur die Aspekte der Vernetzung und Aufenthaltsqualität berücksichtigen, sondern auf Biodiversität, Schutz vor Überhitzung, Durchlüftung oder Starkniederschläge hin optimiert werden.

·        Das Konzept eines weitgehend autofreien Campus ist zu begrüßen. Die Verdichtung der Parkplätze am Rand des Campus führt jedoch in der Summe nicht zu einer ökologischeren Gesamtbilanz. Daher sollte das vorgeschlagene Mobilitätskonzept in jedem Fall umgesetzt werden; vor allem der ÖPNV, Rad- und Fußverkehr soll gestärkt werden.

·         Konflikt Arrondierungsflächen und Klimaanpassung:

Die ‚Arrondierungsfläche Ost‘ (Bebauungsplan Nr. 467) und die ‚Arrondierungsfläche Süd‘ (Bebauungsplan Nr. 468) haben für die Stadt Erlangen eine hohe bis sehr hohe bioklimatische Bedeutung. Eine Bebauung schränkt diese Funktion voraussichtlich deutlich ein.

Laut Klimaanpassungskonzept (2019) sind große Teile der genannten Flächen tagsüber der bedeutendsten Kategorie „Sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ zugeordnet: „Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität (Verschattung), die fußläufig aus den belasteten Siedlungsgebieten als Rückzugsorte an heißen Tagen erreicht werden können. Verschattende Vegetationselemente sind zu erhalten und zu schützen, die gute Erreichbarkeit ist weiterhin zu gewährleisten.“

Sie sind auch nachts der Kategorie „Sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ zugeordnet, da sie für die nächtliche klimatische Abkühlung bei Hitzewellen besonders wichtig für die menschliche Gesundheit sind. Bauliche Eingriffe sollten unter diesem Gesichtspunkt gänzlich vermieden und die Durchlüftung der angrenzenden Bebauung gewährleistet werden. Eine Vernetzung mit benachbarten Grünflächen soll zudem die Ökosystemleistung verbessern.

·        Der nördliche Teil der Arrondierungsfläche Ost und das Planungsgebiet Nord (rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 380 mit bestehendem Baurecht) sind Teil des Einzugsgebietes einer übergeordneten Kalt- und Frischluftbahn. Diese Leitbahnen mit Einzugsgebieten sind entscheidend für das Kaltluftprozessgeschehen der angrenzenden Stadtgebiete und beeinflussen das dortige Mikroklima. Eine Bebauung dieser Bereiche wird voraussichtlich zu einer mikroklimatischen Verschlechterung in den angrenzenden Gebieten führen. Zudem wird durch die Rodung von Wald eine CO2-Senke im Stadtgebiet beeinträchtigt.

·        Energieversorgung: In Bezug auf Bau- und Nachhaltigkeitsstandards sowie der Nutzung erneuerbarer Energien werden in der Masterplanung keine expliziten Angaben gemacht. Für die Erreichung des beschlossenen 1,5 Grad Ziels wird es als notwendig erachtet, zu prüfen, ob die geplante Energieversorgung diesem Ziel Rechnung tragen kann und ggf. Varianten und Alternativen auszuarbeiten. Die Grundsatzbeschlüsse der Stadt z.B. zur Solaren Baupflicht sind zu berücksichtigen.

 

Natur und Landschaft

 

·        Der Schutz des Waldes und der Biodiversität ist durch das umfangreiche Gesetzpaket des bayerischen Landtages von 2019 noch bedeutsamer geworden. Der Masterplan geht darauf nicht ein. Im LEP (Entwurf Teilfortschreibung vom 14.12.2021) wird ebenfalls auf die hohe Bedeutung des Waldes verwiesen. Das Ausmaß und die zeitliche Abfolge der Bauvorhaben in den 8,9 ha umfassenden bewaldeten Landschaftsschutzgebieten östlich der B4 sind zu überprüfen.

·        Es ist zu klären, ob das dringlich benötigte Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum nicht an anderer Stelle, z.B. westlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße, errichtet werden kann, um Waldrodungen zu minimieren.

·        In dem Erstellungsprozess der Masterplanung war die Leitbildentwicklung wesentlich. Eine Folge dieser Planungen ist es, dass Wald gerodet, Boden versiegelt und Landschaftsschutzgebiete verkleinert werden sollen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit einzelner Fachbereiche der FAU und zur Deckung des künftigen Flächenbedarfs werden Flächen im Stadtgebiet künftig anders verteilt. Es fehlen jedoch Konzepte, wie die wichtigen Frischluftschneisen und Biotopverbundachsen erhalten und optimiert werden können, und wie eine neue Ortsrandgestaltung aussehen könnte.

·        Der Grünboulevard als verbindende Grünachse über die 2 km Distanz vom Siemens Campus bis zur Staudtstraße mit einer Kette von hochwertigen Plätzen und Freiräumen wird sehr begrüßt. Wichtig ist hier ein geringer Versiegelungsgrad und eine naturnahe Gestaltung. Die dort angedachte zentrale Radwegachse wird in Bezug auf die Aufenthaltsqualität als problematisch gesehen. Insbesondere an den Kleingewässern des Biologikums sollte der Erhalt und die Verbesserung der Naturausstattung Vorrang gegenüber neuem Wegebau erhalten.

·        Die Vorteile einer neuen Brücke über die B4 nur ca. 60 m südlich des bestehenden 5,5 m breiten barrierearmen Geh- und Radweges (Preußensteg) erscheinen gegenüber den Eingriffen nicht ausreichend dargestellt. Die derzeitige Planung berührt das Landschaftsschutzgebiet, südlich der B4 auch den Bannwald und eine Natura 2000 Fläche des Reichswaldes sowie wertvolle Eichen an der B4.

·        Das geplante Parkhaus im Norden wird aufgrund der direkten Nähe zum Naturschutzgebiet Exerzierplatz sehr kritisch gesehen. Es liegt zwar im Baufeld des rechtsgültigen Bplan Nr. 380, doch dieser definiert dort bisher kein Parkhaus, vorgesehen waren bislang Institutsbauten.

·        Zukünftige mögliche Entwicklungen im Bereich der Südspitze sollten Eingriffe in den Bannwald unbedingt vermeiden.

·        Für das weitere Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne Nr. 467 + 468) sind detaillierte Abstimmungen im Hinblick auf Natur und Landschaft erforderlich, z.B. zur Ausgestaltung von Freiflächen, Verwendung von Materialien sowie Artenschutzmaßnahmen.

 

Freiraum / Grünflächen / Gebäudebegrünung

·         Der geplante, durchgehende zentrale Grünboulevard sowie ein Netz aus zentralen und dezentralen Freiräumen, Plätzen und Grünflächen mit Anbindung an die umgebenden Bereiche ermöglicht vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Dieses Freiraumkonzept wird aus grünplanerischer Sicht begrüßt.

·         Bei der weiteren Planung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Die Versiegelung der Flächen sollte möglichst gering sein (versickerungsfähige Beläge). (Verkehrs-) Grünflächen sollten weitestgehend naturnah gestaltet werden (Bäume, Gehölzgruppen, Sträucher, Blumenwiesen). Bauminseln / Wurzelbereiche entlang der Straßen, Wege und Plätze sollten vorzugsweise offen gestaltet und vor Überfahrung durch Pkws geschützt werden. Die Freiflächen sollten barrierefrei genutzt werden können. Grünflächen und Bäume können mit Niederschlagswasser nach dem Schwammstadtprinzip versorgt werden.

·        Zukunftsfähiger Baumbestand sollte vorrangig erhalten und bei Baumaßnahmen entsprechend geschützt werden. Bei Baumneupflanzungen sind die entsprechenden Mindestabstände frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen.

·        Städtischer Baumbestand im Anschluss an die Flächen des Freistaates ist zu erhalten und entsprechend den einschlägigen Vorgaben vor Eingriffen zu schützen.

·         Die Begrünung von Gebäuden und Nebenanlagen ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen sehr wichtig und daher im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen, z.B. Dachbegrünung (auch in Verbindung mit PV-Anlagen), Begrünung von Tiefgaragenüberdachungen, Fassadenbegrünung.

·         Die umfangreichen Eingriffe in den Waldbestand werden aus grünplanerischer Sicht als nachteilig beurteilt.

 

Gewässerschutz

 

·        Aus wasserrechtlicher Sicht ist bei der zukünftigen Entwicklung des Geländes der Umgang mit Niederschlagswasser und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen relevant. Das langfristige Grundwasser-Monitoring des Staatlichen Bauamtes lässt auf teilweise hohe Grundwasserstände schließen.

·        Im weiteren Verfahren werden Konzepte zur wassersensiblen Stadtentwicklung in der Planung empfohlen, z.B. minimale Flächenversiegelung, der Rückhalt von Niederschlagswasser, Niederschlagswassernutzung und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge / Schwammstadtkonzept (ggf. auch als Forschungsvorzeigeprojekt).

 

Entwässerung

 

·         Die zwischen der Stadt Erlangen und der Universität im Jahr 1976 festgelegte beschränkte Einleitmenge für Schmutz- und Niederschlagswasser im Uni-Südgelände in die öffentliche Erschließung darf auch im Zuge der geplanten Baumaßnahmen nicht überschritten werden. Es sind daher entsprechende Rückhalteräume (ggf. als Stauraumkanäle) auf dem Areal zu errichten. Zudem soll das anfallende Regenwasser so weit wie möglich dauerhaft versickert werden.

·         Das im Modul 7 des Siemens Campus anfallende Regenwasser wird ebenfalls gedrosselt in die öffentliche Erschließung abgeleitet. Dementsprechend ist im Modul 7 ein Stauraumkanal zu erstellen.

 

Bodenschutz

 

·        Der Bereich des Masterplans umfasst sowohl bereits bebaute als auch nicht bebaute, zum großen Teil als Wald genutzte Flächen. Mit der Erschließung der Waldflächen ist mit starker Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden und damit verbundenen Verlust der Bodenfunktionen zu rechnen.

·        Vor diesem Hintergrund ist das Schutzgut Boden anhand der LABO Checklisten für Schutzgut Boden zu erfassen und zu bewerten. Für die geplanten Maßnahmen ist die Erstellung eines Bodenschutzkonzepts (DIN 19639) erforderlich, inklusive der erforderlichen Maßnahmen zum Baubegleitendem Bodenschutz, insbesondere Vermeidung und Minderungsmaßnahmen festgelegt werden.

·        Die Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie Grundwasserbelastungen sind bei der Planung zu berücksichtigen und in Bezug auf die geplante Nutzung zu bewerten.

 

b) Fraktionsantrag Nr.221/2021 der Grünen Liste-Fraktion (Anlage 1)

 

Die von der Grünen Liste beantragten Punkte decken sich teilweise mit der Stellungnahme der Stadt Erlangen zur Masterplanung und werden bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 467 und 468 berücksichtigt:

 

  • Es werden klare Vorgaben zur Klimaanpassung, dem ökologischen Wassermanagement (Schwammstadt), Gebäudebegrünung und minimaler Versiegelung festlegt.
  • Erhalt des Preußenstegs
  • Bei den Arrondierungsflächen (Baumbestände entlang der B4 und der Kurt-Schumacher-Straße) ist der Baumbestand in sichtbaren und großräumigen Abschnitten zu erhalten und in die Planung zu integrieren (keine komplette Rodung).
  • Es ist mehr Grün auf dem Campusgelände zu schaffen, z.B. durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und keine großflächige Pflasterung der Plätze.
  • eine Straßenzufahrt von der B4 in den Campus auch für Busse

 

Eine Berücksichtigung im bereits am 20.10.2016 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 295 kann nur in derart erfolgen, als dass die Verwaltung diese in Abstimmungen zu einzelnen Vorhaben thematisiert.

 

Folgende Punkte des Fraktionsantrags gehen jedoch über die Masterplanung hinaus:

 

·         Die PV-Pflicht gilt neben den Neubauten im Bereich der neuen Bebauungspläne auch im Süd-Bereich, der nach §34 BauGB betrachtet wird.

 

Eine rechtliche Grundlage ist im unbeplanten Innenbereich nicht vorhanden. Im Rahmen ihrer Gespräche wird jedoch auf die Umsetzung hingewiesen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung besteht jedoch von Seiten des Freistaates ebenfalls die Vorgabe bzw. das Ziel, Gründächer und PV-Anlagen kombiniert umzusetzen.

 

·         Klimaangepasste Bauweise für neue Campusgebäude, ökologische Baustoffe, keine großflächigen Metallfassaden; Einbeziehen von geeigneten und qualifizierten Architekturbüros

 

Die Verwaltung wird auch dies im Dialog im Rahmen der Bauberatung vertreten und prüfen, ob eine Regelung im städtebaulichen Vertrag dazu getroffen werden kann.

 

Zusammenarbeit der Stadt und FAU

Abschließend soll nochmal betont werden, dass die Stadt die Entwicklung der Universität am Südcampus mit Kräften unterstützt und bei der weiteren Entwicklung ihre Kräfte in den Prozess des Masterplan aktiv mit einbringen wird. Damit wird die Zukunftsfähigkeit der FAU am Standort Erlangen Süd gestärkt und äußerlich sichtbar gestaltet.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Anlage 1: Fraktionsantrag Nr.221/2021 der Grünen Liste-Fraktion "Kriterien und ökologische

     Vorgaben bei den Bebauungsplänen im Uni-Südgelände"

Anlage 2: Auszug aus der Masterplanung Südgelände