1.      Dem Ergebnishaushalt und dem Investitionshaushalt 2022 des Sozialamtes wird – unter
Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die endgültige
Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.

 

2.      Das Arbeitsprogramm 2022 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen.

 


Bezüglich der Budgetdokumentation wird auf die Unterlagen im Haushaltsentwurf (S. 199 ff)
verwiesen.

Bezüglich der Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf wird auf die Seiten 11 bis 14 des Abstimmungsskripts – Fachausschüsse (vgl. Schreiben der Stadtkämmerei vom 02.11.2021)
verwiesen.


Anlagen:            

 

1.    Übersicht über die Produkte des Sozialamtsbudgets

2.    Zuschussbedarf bzw. Überschuss insgesamt 2020 – 2022

3.    Übersicht über die freiwilligen kommunalen Leistungen 2020 - 2022

4.    Arbeitsprogramm 2022

5.    Abstimmungsvorlage zum Arbeitsprogramm 2022 mit Änderungsanträgen der Fraktionen