1. Dem Ergebnishaushalt und dem
Investitionshaushalt 2022 des Sozialamtes wird – unter
Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – zugestimmt. Die
endgültige
Beschlussfassung erfolgt durch den HFPA und durch den Stadtrat.
2. Das Arbeitsprogramm 2022 des Sozialamtes wird – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen – inhaltlich beschlossen.
Bezüglich der Budgetdokumentation wird auf die Unterlagen im
Haushaltsentwurf (S. 199 ff)
verwiesen.
Bezüglich der Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf wird
auf die Seiten 11 bis 14 des Abstimmungsskripts –
Fachausschüsse (vgl. Schreiben der Stadtkämmerei vom 02.11.2021)
verwiesen.
Anlagen:
1. Übersicht über die Produkte des
Sozialamtsbudgets
2. Zuschussbedarf bzw. Überschuss insgesamt
2020 – 2022
3. Übersicht über die freiwilligen kommunalen
Leistungen 2020 - 2022
4. Arbeitsprogramm 2022
5. Abstimmungsvorlage zum Arbeitsprogramm 2022
mit Änderungsanträgen der Fraktionen