der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Billigungsbeschluss
Der Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 der
Stadt Erlangen – Südliche Sieboldstraße – mit integriertem Grünordnungsplan in
der Fassung vom 07.12.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen (Anlage 1).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet wurde bislang
vollständig gewerblich genutzt. Nach Abbruch der Bestandsgebäude soll das Areal
städtebaulich neu geordnet werden.
Um ein verträgliches Konzept zu
entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher
Realisierungswettbewerb für die zukünftige Neubebauung durch die
Vorhabenträgerin stattgefunden.
Ziel dieser Planung ist die
Schaffung einer Mischnutzung aus Wohnen und gewerblichen, sozialen und
kulturellen Nutzungen in den Erdgeschossen. Der geltende rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 330 setzt auf dieser Fläche u.a. ein Kerngebiet fest. Durch
die Änderung des Bebauungsplans Nr. 330 kann das benötigte Baurecht zur
Entwicklung eines gemischt genutzten innerstädtischen Viertels sowie einer
angemessenen Dichte und Höhenentwicklung ermöglicht werden. Hierdurch wird ein
Beitrag zur Gewährleistung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung
und den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie als Maßnahme der
Innenentwicklung der sparsame Umgang mit Grund und Boden geleistet.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 1063, 1063/2, 1064, 1065, 1067 und 1059/3, Gem. Erlangen, vollständig, sowie in Teilflächen die Flurstücke Fl.Nr. 1762/2, 1069/2 und 1077/8 Gem. Erlangen. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,3 ha (siehe Anlage 2).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die künftige Art der baulichen Nutzung steht der Darstellung des Flächennutzungsplans nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der derzeitige rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 330 aus dem Jahr 1985 wird durch das 1. Deckblatt vollständig ersetzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 330 – Südliche Sieboldstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Städtebaulicher
und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
Das Planungskonzept
geht auf das Ergebnis eines städtebaulichen und freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerbs zurück, dessen Preisgerichtssitzung im Januar 2020
stattgefunden hat. Er bildet die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 330 1.
Deckblatt.
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hat am 22.09.2020 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 330 – Gerstenbergstraße – durch das 1. Deckblatt für das Gebiet zwischen der Siebold-, Beethoven-, Gerstenberg- und Mozartstraße nach den Vorschriften des BauGB beschlossen. Mit diesem Deckblatt soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 330 vollständig ersetzt werden.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Es handelt sich um eine bereits bebaute Fläche in zentraler Ortslage. Die zulässige Grundfläche des Bebauungsplans im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird unter 20.000 m² liegen. Mit dem Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ebenso werden keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiete) beeinträchtigt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form stattgefunden,
dass vom 12.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
gegeben wurde. Zum Vorentwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 330 ist eine schriftliche Stellungnahme eingegangen. Die vorgebrachte Stellungnahme wurde geprüft und hat zu keiner Änderung der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in Anlage 3 entnommen werden.
Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
b) Städtebauliche Ziele
Städtebauliches
Konzept
Ziel
der Planung ist die Schaffung einer mehrgeschossigen straßenbegleitenden
Bebauung mit einer belebten Erdgeschosszone entlang der Sieboldstraße. Neben
den gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungsmöglichkeiten wird ein
Beitrag zur Gewährleistung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung
und den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen geleistet.
Es soll eine maßvolle
Nachverdichtung erfolgen, wobei das Gebäude an der Ecke Sieboldstraße –
Beethovenstraße nach Empfehlung des Preisgerichts von sechs auf sieben
Geschosse erhöht wird, um an dieser Stelle einen zum gegenüberliegenden
Himbeerpalast korrespondierenden Hochpunkt ausbilden zu können.
Der Mittelpunkt des Quartiers
bildet ein Quartiersplatz, der durch die Rücksprünge der zentral liegenden
Gebäude eindeutig ausgebildet wird. Die offene Struktur ermöglicht eine
prägnante fußläufige Verbindung zwischen der Sieboldstraße und der
Gerstenbergstraße. Der Innenbereich gliedert sich in zwei private begrünte
Höfe, die einen ruhigen Charakter ausstrahlen, und den belebten Quartiersplatz,
der einen öffentlichen Charakter aufweist.
Geförderter Mietwohnungsbau
Für das Plangebiet greift der
Beschluss des Stadtrats zum geförderten Mietwohnungsbau vom 23.10.2014
(Vorlagennummer 611/009/2014) sowie der Beschluss über die Erhöhung der Quote
für geförderten Mietwohnungsbau von 25 % auf 30 % vom 26.04.2018 (Vorlagennummer
611/208/2017). Die Beschlüsse finden beim Abschluss des städtebaulichen
Vertrags Anwendung.
Verkehrserschließung
/ Verkehrsanbindung / Ruhender Verkehr
Der ruhende
Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht, um das Baugebiet von Verkehr freizuhalten.
Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt von der Mozart-, bzw. Beethovenstraße.
Aufgrund der zentralen Lage im Stadtgebiet mit seiner guten fußläufigen
Anbindung an Nahversorgungseinrichtungen sowie seiner Einbindung in das ÖPNV-
und Radwegenetz und aus Gründen des Klimaaufbruchs wird im
Baugenehmigungsverfahren die Reduzierung des Stellplatzschüssels angestrebt.
Die erforderlichen Fahrradabstellplätze werden unterirdisch nachgewiesen,
zusätzlich befinden sich oberirdisch weitere Fahrradabstellplätze für den
Besucherverkehr.
Aus
Brandschutzgründen ist der Umbau der Gerstenbergstraße notwendig. Der Umbau
soll jedoch dergestalt erfolgen, dass durch Spiegelung des Querschnitts das
ursprüngliche Erscheinungsbild der Gerstenbergstraße erhalten bleibt und
weiterhin öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen werden. Die Umgestaltung
der Gerstenbergstraße hat auch mögliche Feuerwehraufstellflächen für die
westlich angrenzende Bebauung bedacht. Außerdem soll der vorhandene Baumbestand
durch Versetzen innerhalb des Straßenraums erhalten werden.
Natur und
Landschaft
Die
Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB findet keine Anwendung, da es sich um
einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt. Ein
Ausgleich ist somit nicht erforderlich.
Es wird jedoch in den naturschutzfachlichen
Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) die Schaffung von
neuen Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter empfohlen. Dies wird durch den
Städtebaulichen Vertrag gesichert.
Schallimmissionsschutz
Durch
Festsetzungen passiver Lärmschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die
Aufenthalts- und Schlafräume der betroffenen Wohnungen vor
Verkehrslärmimmissionen der angrenzenden Sieboldstraße und
Werner-von-Siemens-Straße geschützt werden.
Energie und Klimaschutz
Das Planungskonzept sieht energieeffiziente Gebäude (Energiestandards KFW 40) vor. Es sind extensive und intensive Dachbegrünung festgesetzt. Daneben erfolgt auf Flächen der Tiefgarage ein fachgerechter Bodenaufbau für Grünflächen und Anpflanzungen. Diese dienen zusammen den Dachflächen als Retentionsflächen. Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan die aktive und passive Nutzung von Solarenergie festgesetzt und im städtebaulichen Vertrag als Verpflichtung vereinbart. Für das Plangebiet besteht bereits eine Versorgung mit Fernwärme über die Mozartstraße. Eine Versorgung der geplanten Bebauung ist auch zukünftig möglich.
Sonstiges
Für das Baugebiet wurde eine Verschattungsstudie erstellt. Die gesunden Wohnverhältnisse werden demnach im Plangebiet gewahrt.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die
Umweltprüfung.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung
auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Lageplan Geltungsbereich
Anlage 2 Stand des Bauleitverfahrens
Anlage 3 Prüfung der Stellungnahme mit Ergebnis