Betreff
Auftrag für den Bürger*innenrat Klima-Aufbruch in Erlangen
Vorlage
31/109/2021
Aktenzeichen
VII/31-32.36.01
Art
Beschlussvorlage

1. Der Stadtrat nimmt das geplante Vorgehen zur Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Klima-Aufbruchs zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat betraut die Verwaltung mit der Durchführung eines Bürger*innenrats, der den Auftrag bekommt, für den Stadtrat Empfehlungen auszuarbeiten, wie die große Herausforderung „Erlangen klimaneutral vor 2030“ gemeinsam gelingen kann.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im moderierten Austausch zwischen Bürger*innen, klimarelevanten Stakeholdern und dem ifeu-Institut wird der Fahrplan Klima-Aufbruch erarbeitet, der die entscheidenden Maßnahmen für die Klimaneutralität vor 2030 in Erlangen beinhalten soll. Das ifeu-Institut bereitet hierfür Maßnahmenvorschläge vor, die von den Teilnehmenden im Prozess weiterentwickelt werden.

Zwischen 25 und 30 Bürger*innen werden stellvertretend für die Erlanger Stadtgesellschaft gelost und arbeiten im Format eines Bürger*innenrats zusammen. Im Auftrag des Erlanger Stadtrats sollen sie die vom ifeu-Institut vorgeschlagenen Maßnahmen unter den Gesichtspunkten folgender Fragestellung mitgestalten: 

 

Wie kann die große Herausforderung „Erlangen klimaneutral vor 2030“ gemeinsam gelingen?

Konkreter Auftrag:

Der Bürger*innenrat gestaltet den Maßnahmenkatalog für den Klima-Aufbruch aus Bürger*innenperspektive hinsichtlich sozialer, ökologischer und finanzieller Realisierbarkeit mit und empfiehlt diese zur Umsetzung.

Zudem erarbeitet der Bürger*innenrat Handlungsempfehlungen für den persönlichen Beitrag der Bürgerschaft zur Klimaneutralität und lädt die Stadtgesellschaft ein, sich dieser anzuschließen.

 

Am Ende des Prozesses sollen die in Abstimmung mit den Stakeholdern entwickelten Maßnahmen dem Stadtrat zur Umsetzung empfohlen werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Was kennzeichnet einen Bürger*innenrat im Allgemeinen?

Bürger*innenräte sind ein fortschrittliches Element der Bürger*innenbeteiligung als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. Sie sind auf allen politischen Ebenen einsetzbar und arbeiten in der Regel im Auftrag für die Politik, um Handlungsempfehlungen für eine zentrale Fragestellung auszuarbeiten. Für die Zusammenstellung erfolgt eine Losung aus dem Einwohnermelderegister. Der Bürger*innenrat versucht eine Bevölkerung (Nationalstaat, Bundesland, Stadt etc.) im Kleinen abzubilden. Im Verhältnis sollen beispielsweise so viele Frauen und Männer im Bürger*innenrat vertreten sein wie in der Gesamtbevölkerung. Bei der Besetzung wird daher auf soziodemografische Merkmale wie Alter, Herkunft und Geschlecht geachtet. Im professionell moderierten Prozess werden die gelosten Bürger*innen von Expert*innen informiert. Am Ende des Beteiligungsprozesses liegen ausformulierte Empfehlungen an die Politik vor.

Bekannte Beispiele für deutschlandweite Bürger*innenräte der vergangenen Jahre sind der Bürgerrat Demokratie, Deutschlands Rolle in der Welt und Bürgerrat Klima.

 

Wozu ein Bürger*innenrat Klima-Aufbruch in Erlangen?

Die Stadt Erlangen hat sich im Beschluss „Fahrplan Klima-Aufbruch“ im November 2020 dazu verpflichtet, ihren Beitrag dazu zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen und vor 2030 klimaneutral zu werden (BV 31/040/2020). Mit den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen ist dieses Ziel, gemäß der beauftragten Studie „Erlangen klimaneutral – Erste Analysen“ (BV 31/059/2021), nicht zu erreichen. Tiefgreifende Klimaschutzmaßnahmen bergen oft gesellschaftliches Konfliktpotenzial, da politische Maßnahmen tief in die Lebenswelt der Bürger*innen eingreifen.

Der Bürger*innenrat Klima-Aufbruch bietet überparteilich und ergebnisoffen Raum, um zu klären, welche konkreten Maßnahmen gut informierte Bürger*innen bereit sind mitzugehen, auch wenn diese mit Veränderungen in ihren Alltag verbunden sind. Die Teilnehmenden können über Ängste und Zweifel sprechen, aber auch konkrete Vorschläge und Ideen einbringen. Denn am Ende müssen die Weichenstellungen in der Klimafrage von allen mitgetragen werden, damit ein gesellschaftlicher Veränderungsprozess gelingen kann.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Bürger*innenrat ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtprozesses Fahrplan Klima-Aufbruch (s. Abbildung): In einem iterativen Prozess entwickelt das Dreigestirn aus Stakeholder-Gruppe, Bürger*innenrat und Expert*innen des ifeu-Instituts einen Maßnahmenkatalog zur Erreichung der Klimaneutralität vor 2030. Der Fokus des Bürger*innenrats soll auf der sozialen, ökologischen und finanziellen Umsetzbarkeit der Maßnahmen liegen. Auch neue Maßnahmen können durch die Bürger*innen in den Prozess eingebracht werden. Zudem erarbeitet der Bürger*innenrat eine freiwillige Selbstverpflichtung, in der der persönliche Beitrag der Bürgerschaft zum Klimaneutralitätsziel festgehalten wird. Alle Bürger*innen Erlangens sollen dazu eingeladen werden, sich dieser anzuschließen.

Die Teilnehmenden am Bürger*innenrat werden eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement erhalten.

Der gemeinsam mit den Stakeholdern und dem ifeu-Institut erarbeitete Maßnahmenkatalog fließt in den städtischen Gesellschaftsvertrag [vorläufiger Arbeitstitel] ein und wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Abbildung: Beteiligungsprozess im Rahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch

 

 

Übersicht zu den Rollen der drei Gruppen im Gesamtprozess:

§  Das ifeu-Institut entwickelt Maßnahmen als Arbeitsgrundlage und schafft eine gemeinsame Wissensgrundlage unter den Teilnehmenden. Des Weiteren prüft das ifeu-Institut, ob die im Prozess weiterentwickelten Maßnahmen auf den Weg zur Klimaneutralität vor 2030 in Erlangen führen.

§  In den Stakeholder-Sitzungen kommen Entscheidungsträger*innen zusammen, die maßgeblichen Einfluss auf die Initiierung und Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen mit hohem CO2e-Minderungspotenzial haben.

§  Im Bürger*innenrat gestalten die gelosten Erlanger*innen die entwickelten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit mit und bringen eigene Lösungsvorschläge ein.

Die Bürger*innen und Stakeholder werden in einem steten, professionell moderierten Austausch stehen. Beide Gruppen werden mit 25 bis 30 Personen nahezu gleichstark besetzt sein.

 

Im Februar 2022 startet der Beteiligungsprozess mit einem gemeinsamen Kick-off zwischen den Stakeholdern und Bürger*innen. Anschließend trifft sich der Bürger*innenrat an vier Nachmittagen bis Juli 2022. Die Folgen des Klimawandels werden in Zukunft vor allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tragen haben, weshalb sie bei der Losung der Bürger*innen überproportional repräsentiert sein werden. Zu bestimmten Themenstellungen werden Vertreter*innen der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften eingeladen, um mit den Bürger*innen in den Austausch zu treten.

Der Gesamtprozess wird durch einen Masterstudierenden der FAU Erlangen-Nürnberg evaluiert.

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten (komplette Erarbeitung des Fahrplans Klima-Aufbruch):

 

 

148.905,00 €

 

 

bei Sachkonto: 529101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind im Budget auf Kst 310090 / KTr. 56110010 / Sk. 529101    

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: