1. Der Stadtrat nimmt das geplante Vorgehen zur Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Klima-Aufbruchs zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat betraut die Verwaltung mit der Durchführung eines Bürger*innenrats, der den Auftrag bekommt, für den Stadtrat Empfehlungen auszuarbeiten, wie die große Herausforderung „Erlangen klimaneutral vor 2030“ gemeinsam gelingen kann.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im moderierten Austausch zwischen Bürger*innen, klimarelevanten
Stakeholdern und dem ifeu-Institut wird der Fahrplan Klima-Aufbruch erarbeitet,
der die entscheidenden Maßnahmen für die Klimaneutralität vor 2030 in Erlangen
beinhalten soll. Das ifeu-Institut bereitet hierfür Maßnahmenvorschläge vor,
die von den Teilnehmenden im Prozess weiterentwickelt werden.
Zwischen 25 und 30 Bürger*innen werden stellvertretend für die Erlanger
Stadtgesellschaft gelost und arbeiten im Format eines Bürger*innenrats zusammen.
Im Auftrag des Erlanger Stadtrats sollen sie die vom ifeu-Institut
vorgeschlagenen Maßnahmen unter den Gesichtspunkten folgender Fragestellung
mitgestalten:
Wie kann die große Herausforderung „Erlangen klimaneutral vor 2030“
gemeinsam gelingen?
Konkreter Auftrag:
Der Bürger*innenrat gestaltet den Maßnahmenkatalog für den
Klima-Aufbruch aus Bürger*innenperspektive hinsichtlich sozialer, ökologischer
und finanzieller Realisierbarkeit mit und empfiehlt diese zur Umsetzung.
Zudem erarbeitet der Bürger*innenrat Handlungsempfehlungen für den
persönlichen Beitrag der Bürgerschaft zur Klimaneutralität und lädt die
Stadtgesellschaft ein, sich dieser anzuschließen.
Am Ende des Prozesses sollen die in Abstimmung mit den Stakeholdern
entwickelten Maßnahmen dem Stadtrat zur Umsetzung empfohlen werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Was
kennzeichnet einen Bürger*innenrat im Allgemeinen?
Bürger*innenräte sind ein fortschrittliches
Element der Bürger*innenbeteiligung als Ergänzung zur repräsentativen
Demokratie. Sie sind auf allen politischen Ebenen einsetzbar und arbeiten in
der Regel im Auftrag für die Politik, um Handlungsempfehlungen für eine
zentrale Fragestellung auszuarbeiten. Für die Zusammenstellung erfolgt eine
Losung aus dem Einwohnermelderegister. Der Bürger*innenrat versucht eine
Bevölkerung (Nationalstaat, Bundesland, Stadt etc.) im Kleinen abzubilden. Im
Verhältnis sollen beispielsweise so viele Frauen und Männer im Bürger*innenrat
vertreten sein wie in der Gesamtbevölkerung. Bei der Besetzung wird daher auf
soziodemografische Merkmale wie Alter, Herkunft und Geschlecht geachtet. Im
professionell moderierten Prozess werden die gelosten Bürger*innen von Expert*innen
informiert. Am Ende des Beteiligungsprozesses liegen ausformulierte
Empfehlungen an die Politik vor.
Bekannte Beispiele
für deutschlandweite Bürger*innenräte der vergangenen Jahre sind der Bürgerrat
Demokratie, Deutschlands Rolle in der Welt und Bürgerrat Klima.
Wozu ein Bürger*innenrat
Klima-Aufbruch in Erlangen?
Die Stadt Erlangen hat sich im Beschluss
„Fahrplan Klima-Aufbruch“ im November 2020 dazu verpflichtet, ihren Beitrag
dazu zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen und
vor 2030 klimaneutral zu werden (BV 31/040/2020). Mit den bisherigen
Klimaschutzmaßnahmen ist dieses Ziel, gemäß der beauftragten Studie „Erlangen
klimaneutral – Erste Analysen“ (BV 31/059/2021), nicht zu erreichen.
Tiefgreifende Klimaschutzmaßnahmen bergen oft gesellschaftliches
Konfliktpotenzial, da politische Maßnahmen tief in die Lebenswelt der
Bürger*innen eingreifen.
Der Bürger*innenrat Klima-Aufbruch bietet überparteilich und
ergebnisoffen Raum, um zu klären, welche konkreten Maßnahmen gut informierte
Bürger*innen bereit sind mitzugehen, auch wenn diese mit Veränderungen in ihren
Alltag verbunden sind. Die Teilnehmenden können über Ängste und Zweifel
sprechen, aber auch konkrete Vorschläge und Ideen einbringen. Denn am Ende
müssen die Weichenstellungen in der Klimafrage von allen mitgetragen werden,
damit ein gesellschaftlicher Veränderungsprozess gelingen kann.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Bürger*innenrat ist ein wichtiger
Bestandteil des Gesamtprozesses Fahrplan Klima-Aufbruch (s. Abbildung): In
einem iterativen Prozess entwickelt das Dreigestirn aus Stakeholder-Gruppe,
Bürger*innenrat und Expert*innen des ifeu-Instituts einen Maßnahmenkatalog zur
Erreichung der Klimaneutralität vor 2030. Der Fokus des Bürger*innenrats soll
auf der sozialen, ökologischen und finanziellen Umsetzbarkeit der Maßnahmen
liegen. Auch neue Maßnahmen können durch die Bürger*innen in den Prozess
eingebracht werden. Zudem erarbeitet der Bürger*innenrat eine freiwillige
Selbstverpflichtung, in der der persönliche Beitrag der Bürgerschaft zum
Klimaneutralitätsziel festgehalten wird. Alle Bürger*innen Erlangens sollen
dazu eingeladen werden, sich dieser anzuschließen.
Die Teilnehmenden am Bürger*innenrat werden
eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement erhalten.
Der gemeinsam mit den Stakeholdern und dem ifeu-Institut erarbeitete
Maßnahmenkatalog fließt in den städtischen Gesellschaftsvertrag [vorläufiger
Arbeitstitel] ein und wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Abbildung:
Beteiligungsprozess im Rahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch
Übersicht zu den Rollen der drei Gruppen im
Gesamtprozess:
§ Das ifeu-Institut entwickelt Maßnahmen
als Arbeitsgrundlage und schafft eine gemeinsame Wissensgrundlage unter den
Teilnehmenden. Des Weiteren prüft das ifeu-Institut, ob die im Prozess
weiterentwickelten Maßnahmen auf den Weg zur Klimaneutralität vor 2030 in
Erlangen führen.
§ In den Stakeholder-Sitzungen kommen Entscheidungsträger*innen
zusammen, die maßgeblichen Einfluss auf die Initiierung und Umsetzung der
Klimaschutzmaßnahmen mit hohem CO2e-Minderungspotenzial haben.
§ Im Bürger*innenrat gestalten die
gelosten Erlanger*innen die entwickelten Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Umsetzbarkeit mit und bringen eigene Lösungsvorschläge ein.
Die Bürger*innen und Stakeholder werden in einem steten, professionell
moderierten Austausch stehen. Beide Gruppen werden mit 25 bis 30 Personen
nahezu gleichstark besetzt sein.
Im Februar 2022 startet der
Beteiligungsprozess mit einem gemeinsamen Kick-off zwischen den Stakeholdern
und Bürger*innen. Anschließend trifft sich der Bürger*innenrat an vier
Nachmittagen bis Juli 2022. Die Folgen des Klimawandels werden in Zukunft vor
allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tragen haben, weshalb sie bei
der Losung der Bürger*innen überproportional repräsentiert sein werden. Zu
bestimmten Themenstellungen werden Vertreter*innen der Fraktionen und
Ausschussgemeinschaften eingeladen, um mit den Bürger*innen in den Austausch zu
treten.
Der Gesamtprozess wird durch einen Masterstudierenden der FAU
Erlangen-Nürnberg evaluiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten
(komplette Erarbeitung des Fahrplans
Klima-Aufbruch): |
148.905,00
€ |
bei Sachkonto:
529101 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind
im Budget auf Kst 310090 / KTr. 56110010 / Sk. 529101
sind nicht vorhanden
Anlagen: