hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 1 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464
– Am Klosterholz West – der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 11.05.2021 wird entsprechend
ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 16.11.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der
Planung
Angesichts des in Erlangen
vorherrschenden Mangels an Wohnraum soll die im wirksamen Flä-chennutzungsplan
mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) dargestellte Wohnbaufläche am
südwestlichen Ortsrand Steudachs entwickelt werden. Die geplante Bebauung löst
ein Pla-nungserfordernis i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB aus. Zur Gewährleistung
einer geordneten städtebau-lichen Entwicklung und zur Schaffung von Baurecht
wird ein Bebauungsplan aufgestellt. An dem durch Verkehrslärm der BAB 3
(Bundesautobahn A3) belasteten Ort soll möglichst ungestörtes Wohnen ermöglicht
werden. Hierfür sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus
ist mit der Planung eine ordnungsgemäße Erschließung der Baugrundstücke
sicherzustel-len.
Aufgrund der spezifischen Lage und
Struktur Steudachs eignet sich das Neubaugebiet bevorzugt für eine Bebauung mit
Einfamilienhäusern. Um die Segmente der Nachfrage möglichst differenziert zu
bedienen, schafft der Bebauungsplan Baurecht für unterschiedliche Hausformen in
Form von Einzel,- Reihen- und Doppelhäusern. Ziel ist die Entwicklung eines
eigenständigen Quartiers, das den Ortsrand in Richtung Süden und Westen
definiert. In seiner städtebaulichen Maßstäblichkeit und Baugestaltung soll das
Plangebiet im Kontext zur vorhanden Bebauung stehen und der Identi-tät
Steudachs als dörflich geprägtem Ortsteil gerecht werden. Gleichwohl ist einem
sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich schließt
die Grundstücke Flst. Nrn. 743, 743/7, 744, 745/1, 746 und Teilflächen der
Grundstücke Flst. Nrn. 739, 741, 745, 754 782, 783, 786, 787, 820 der
Gemar-kung Kosbach ein (Anlage 2). Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 3,3
ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als durchgrünte
Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Der Bebauungsplan steht der
Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht
erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit
Integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b
BauGB (Anlage 3).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der UVPA hat am 11.05.2021 den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464 in der Fassung vom 11.05.2021 mit
Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
wurde mit Begründung in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.08.2021 öffentlich
ausgelegt. Bis zum Ende der
Auslegungsfrist wurde von 5 Bürger*innen Stellungnahmen abgegeben, die in
Anlage 1 behandelt werden.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 07.07.2021 von der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und §
4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 31
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
beteiligt, von denen 11 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1
behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen
(siehe Anlage 1)
Da die sich hieraus ergebenden
Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der
Fassung vom 16.11.2021 als Satzung beschlossen werden.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
2.300 € |
bei Sachkonto: EB 77 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 - Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
Anlage 2 - Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 - Stand des Bauleitplanverfahrens