Betreff
Bebauungsplan Nr. 464 der Stadt Erlangen - Am Klosterholz West - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/080/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464  – Am Klosterholz West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 11.05.2021 wird entsprechend ergänzt.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 16.11.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Angesichts des in Erlangen vorherrschenden Mangels an Wohnraum soll die im wirksamen Flä-chennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) dargestellte Wohnbaufläche am südwestlichen Ortsrand Steudachs entwickelt werden. Die geplante Bebauung löst ein Pla-nungserfordernis i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB aus. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebau-lichen Entwicklung und zur Schaffung von Baurecht wird ein Bebauungsplan aufgestellt. An dem durch Verkehrslärm der BAB 3 (Bundesautobahn A3) belasteten Ort soll möglichst ungestörtes Wohnen ermöglicht werden. Hierfür sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus ist mit der Planung eine ordnungsgemäße Erschließung der Baugrundstücke sicherzustel-len.

 

Aufgrund der spezifischen Lage und Struktur Steudachs eignet sich das Neubaugebiet bevorzugt für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Um die Segmente der Nachfrage möglichst differenziert zu bedienen, schafft der Bebauungsplan Baurecht für unterschiedliche Hausformen in Form von Einzel,- Reihen- und Doppelhäusern. Ziel ist die Entwicklung eines eigenständigen Quartiers, das den Ortsrand in Richtung Süden und Westen definiert. In seiner städtebaulichen Maßstäblichkeit und Baugestaltung soll das Plangebiet im Kontext zur vorhanden Bebauung stehen und der Identi-tät Steudachs als dörflich geprägtem Ortsteil gerecht werden. Gleichwohl ist einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen.

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich schließt die Grundstücke Flst. Nrn. 743, 743/7, 744, 745/1, 746 und Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 739, 741, 745, 754 782, 783, 786, 787, 820 der Gemar-kung Kosbach ein (Anlage 2). Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 3,3 ha.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als durchgrünte Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit

Integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Anlage 3).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der UVPA hat am 11.05.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464 in der Fassung vom 11.05.2021 mit Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde mit Begründung in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.08.2021 öffentlich ausgelegt.  Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurde von 5 Bürger*innen Stellungnahmen abgegeben, die in Anlage 1 behandelt werden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 07.07.2021 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 11 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 16.11.2021 als Satzung beschlossen werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

2.300 €

bei Sachkonto: EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1 - Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

Anlage 2 - Lageplan mit Geltungsbereich

                        Anlage 3 - Stand des Bauleitplanverfahrens