Betreff
Neue Anbieter E-Scooter-Sharing und Ausweitung des Betriebsgebiets
Vorlage
613/097/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Seit 01. März 2020 sind in Erlangen zwei E-Scooter-Verleihsysteme aktiv (vgl. 613/007/2020). Weitere Anbieter, neben den Aktiven (VOI und TIER), nehmen den Betrieb auf, um in Erlangen E-Scooter zum Verleih anzubieten. Die Rahmenbedingungen für den Betrieb definiert der freiwillige Kooperationsvertrag mit der Stadt Erlangen (vgl. 613/302/2020). Die rechtliche Einordnung des Angebots sieht derzeit einen Gemeingebrauch vor, sodass es keine regulatorischen Möglichkeiten im Umgang mit Sharing-Anbietern gibt. Die einzige Möglichkeit, das Angebot zu steuern, ist ein freiwilliger Kooperationsvertrag, der dazu beitragen soll, verwaltungsseitig die verkehrlichen Auswirkungen dieser neuen Verkehrsart konzeptionell und steuernd zu begleiten und mit geeigneten Maßnahmen zu fördern (vgl. 613/261/2019). Insgesamt wird das Leih-Angebot bisher gut angenommen. Eine Einschätzung der bisher aktiven Anbieter findet sich in Anlage 1.

Mit den Anbietern finden regelmäßige Abstimmungsgespräche statt, um auf die Entwicklungen dynamisch reagieren zu können. Weiterhin wird eine Ausweitung des Betriebsgebietes erfolgen, um weitere Stadtgebiete zu bedienen (vgl. 613/007/2020). Zur Gewährleistung der Stadtverträglichkeit wurde eine maximale Anzahl an E-Scootern für die jeweiligen Zonen des Betriebsgebietes festgelegt, die auf alle aktiven Anbieter gleich aufgeteilt wird (vgl. Anlage 2). 

Voraussichtlich nimmt der Anbieter BOLT am 27. Mai 2021 den Betrieb auf, der Anbieter BIRD in der darauffolgenden Woche am 02. Juni 2021 und der Anbieter LIME folgt ab 09. Juni 2021. Die Kooperationsverträge liegen von allen Anbietern unterzeichnet vor. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktiven Anbieter in den geplanten verschiedenen Zonen:

 

 

Voi

Tier

Bolt

Bird

Lime

aktive
Anbieter

E-Scooter pro 
Anbieter

Gesamtanzahl im Gebiet

Kerngebiet
(Innenstadt/
Bruck)

X

X

X
(27.05.)

X
(02.06.)

X
(09.06.)

5

90

450

Ausweitung 1
(Alterlangen/
Büchenbach)

X
(KW 22)

X

-/-

X
(02.06.)

X
(09.06.)

4

75

300

Ausweitung 2
(Eltersdorf/
Tennenlohe)

X
(KW 22)

X
(KW ?)

 -/-

X
(02.06.)

-/- 

3

75

225

 

Um das Angebot zu evaluieren, werden von den Anbietern regelmäßig Daten zur Nutzung (u.a. Start- und Endpunkte, Fahrtdauer, Fahrtanzahl, Fahrtverläufe, Datum/Uhrzeit) übermittelt. Diese Daten dienen als Grundlage für die Angebotsausweitung.

Um das geordnete Abstellen der E-Scooter zu fördern und so Konflikte zu vermeiden, wurden Parkzonen eingeführt. Die ersten Erfahrungen zeigen einen positiven Effekt. Anbieterseitig werden finanzielle Anreize geschaffen, die Fahrzeuge in diesen Bereichen zu parken. Erfahrungen anderer Städte zeigen ebenfalls positive Effekte. Zur weiteren Konfliktvermeidung durch falsch abgestellte E-Scooter wird geprüft, ob zusätzliche Abstellzonen umgesetzt werden können. Um die Verknüpfung von E-Scooter mit anderen Mobilitätsformen zu stärken, werden an den in Planung befindlichen Mobilpunkten Abstellzonen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang scheint eine Verknüpfung mit dem ÖPNV als Mobilitätspaket zur Überwindung der letzten Meile und Stärkung des Umweltverbundes sinnvoll.

Insgesamt ist der Verleih von E-Scootern aus Sicht der Verwaltung weiterhin positiv zu bewerten. Es gibt zwar vereinzelte Hinweise auf Verstöße gegen die im Kooperationsvertrag getroffenen Regelungen. Dennoch fügen sich die E-Scooter weitestgehend gut in den städtischen Verkehrsablauf ein und stellen kein Verkehrssicherheitsproblem dar. 


Anlagen:

Anlage 1 –  Einschätzung der in Erlangen bisher aktiven E-Scooter-Anbieter

Anlage 2 –  Anzahl E-Scooter im Betriebsgebiet je Anbieter