Betreff
Stadt-Umland-Bahn (StUB); Trassenführung im Bereich Adenauerring
Vorlage
VI/059/2021
Aktenzeichen
Referat VI / ZV StUB
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat Erlangen nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Fragestellung „straßenbündige Führung“ der Stadt-Umland-Bahn auf dem Adenauerring zur Kenntnis und empfiehlt dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, den straßenbündigen Bahnkörper als Planungsgrundlage für den Abschnitt In der Reuth bis Mönaustraße zu verwenden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Der UVPA hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Verwendung der Voruntersuchung der Stadt-Umland-Bahn als Basis für die weiteren Planungen beschlossen. Streckenweise wurden hier noch weitere Untersuchungsaufträge formuliert, z.B. auch für den Adenauerring (Pkt. 6): „Im Bereich Büchenbach zwischen In der Reuth und Mönaustraße sowie zwischen Lindnerstraße und Ende der Bebauung bewirkt die Seitenlage der Gleistrasse umfangreiche Eingriffe in die bepflanzten Wälle. Hier soll als kleinräumige Variante ein straßenbündiger Bahnkörper untersucht werden. Die finale Lage ergibt sich nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse.“

 

Diese Untersuchung wurde inzwischen vorgenommen und verwaltungsintern abgestimmt. Die straßenbündige Führung in diesem Bereich ist umsetzbar. Eine straßenbündige Führung ist mit Blick auf die Verkehrsbelastung möglich. Die wesentlichen Vor- und Nachteile sind in Anlage 1 beschrieben.

 

Die Fragestellung für den weiter westlich gelegenen Abschnitt zwischen Mönaustraße und Ortsende Büchenbach West ist hier noch nicht beinhaltet. Für den Bereich Mönaustraße bis Goeschelstraße wird eine separate Beschlussvorlage der Stadtverwaltung erstellt. Der Abschnitt Goeschelstraße bis Ortsende wird zum Beschluss vorgelegt, wenn die relevanten Rahmenbedingungen zum Baugebiet 413 geklärt sind.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Verkehrsanlagenplanung der Stadt-Umland-Bahn wird in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) weiter konkretisiert und in der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) dem Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG zugeführt. Die anderen Fachplanungen basieren auf der Verkehrsanlagenplanung und werden ebenfalls vom ZV StUB weiter vorangetrieben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Der intensive Abstimmungsprozess mit der Stadtverwaltung Erlangen findet weiterhin gebündelt über das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung statt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Mit ZV StUB zu verhandeln (Planung) bzw. aus dem Ergebnis der Planung abzuleiten (Baukosten)

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Information des ZV StUB