hier: Aufstellungsbeschluss
- Für das Gebiet der ehemaligen
Bahnflächen südlich der Hilpertstraße und den nördlich anliegenden Teil
der Hilpertstraße soll der Bebauungsplan Nr. 328 – Güterbahnhof – der
Stadt Erlangen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert
werden (siehe Anlage 1). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden ist durchzuführen.
- Die Grundlage für den Bebauungsplan
soll der überarbeitete Siegerentwurf des städtebau-lichen und
hochbaulichen Realisierungs- und Ideenwettbewerbs vom Architekturbüro
Blauwerk Architekten GmbH, München in Zusammenarbeit mit grabner, huber,
lipp landschaftsarchitekten, Freising bilden (siehe Anlage 2).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die ehemaligen Bahn-Betriebsflächen südlich
der Hilpertstraße östlich der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg sind seit 2011
freigestellt und wurden in den vergangenen Jahren veräußert. Der neue Eigentümer möchte diese Flächen
städtebaulich neuordnen und einer gewerblich geprägten Nutzung zu führen.
Dieser sieht derzeit im Wesentlichen neben einem Gewerbe- oder Handwerkerhof
auch Beherbergungsbetriebe (Hotel, Boardinghouse) und ggf. Gastronomie als
künftige Nutzungen vor. Die derzeit schon auf dem Grundstück gelegene
Autovermietung könnte dort weiterhin Ladenflächen anmieten. Ein Tanklager mit
Gleisanschluss wurde bereits zurückgebaut.
Der Bebauungsplan Nr. 328 wurde mit dem Ziel
aufgestellt, die Hilpertstraße zu gegebener Zeit mit der Güterbahnhofstraße zu
verbinden. Dieses Ziel wurde mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 383, der Anbindung der Güterbahnhofstraße an die Werner-v.-Siemens-Straße,
seinerzeit nicht weiterverfolgt, so dass eine Änderung des Bebauungsplans Nr.
328 im Bereich der westlichen Hilpertstraße erforderlich ist, nachdem diese
aktuell ohne eine erforderliche Wendeanlage im Westen endet.
In Abstimmung mit der Stadtverwaltung wurde
durch den neuen Eigentümer ein städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungs-
und Ideenwettbewerb durchgeführt, um ein qualitätsvolles bauliches und
freiräumliches Gesamtkonzept zu erhalten. Im Preisgericht, dass am 02.02.2021
getagt hat, waren neben Vertretern des Vorhabenträgers auch Mitglieder der
Fraktionen und externe Sachverständige stimmberechtigt. Den 1. Preis hat die
Wettbewerbsarbeit des Architekturbüros Blauwerk Architekten GmbH, München in
Zusammenarbeit mit grabner, huber, lipp landschaftsarchitekten, Freising
(Anlage 2) gewonnen.
Das Preisgericht empfahl dem Auslober, den mit
dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf (siehe Anlage 3). zur Grundlage der
weiteren Planung zu machen und deren Verfasser mit der weiteren Bearbeitung
unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung des Preisgerichts sowie
der einschlägigen Grundsatzbeschlüsse des Erlanger Stadtrats zu beauftragen:
Zudem
soll insbesondere die einseitige Quartierserschließung überprüft und
gegebenenfalls um eine ergänzende Binnenerschließung erweitert werden. Das
Stellplatzkonzept soll hinsichtlich der zweigeschossigen Tiefgaragen geprüft
und ggf. im Zusammenspiel mit einem leistungsfähigen Mobilitätskonzept
optimiert, sowie die Fassaden im Hinblick auf solare Nutzungsmöglichkeiten und
Begrünung geprüft und optimiert werden und in Abstimmung mit dem Auslober und
der Stadt weiterentwickelt werden.
Das überarbeitete Wettbewerbsergebnis (Anlage
2) wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zum 2. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 328 bilden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 996/8, 996/9, 996/27, 996/55, 996/60, 1714, 1714/9, 1714/11, 1714/12, 1714/13 Gem. Erlangen vollständig, sowie in Teilflächen die Flurstücke Fl.Nr. 996/54 Gem. Erlangen. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,4 ha (siehe Anlage 1). Das Flurstücks 996/54 ist städtisch und sämtliche anderen Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Der Bebauungsplan steht der
Darstellung im FNP entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um
das Plangebiet als Gewerbegebiet festzusetzen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 (3) BauGB.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes sind u.a. zu berücksichtigen:
Bebauung
·
Drei
unabhängig voneinander funktionsfähige städtebauliche Figuren, die eine
abschnittsweise Realisierbarkeit ermöglichen.
· Grundlage für die Gestaltung des Plangebiets bildet der überarbeitete 1. Preis des städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungs- und Ideenwettbewerbs (siehe Anlage 2).
·
Im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist die Bebauungspflicht auf dem
Grundstück sowie die Erschließung, zu sichern.
·
Umsetzung der
Leitlinien und des Entwicklungskonzeptes für die Gewerbeflächenentwicklung,
·
Umsetzung des
Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzepts.
Schallimmissionsschutz
·
Es ist
zu prüfen und zu bewerten, ob anlagenbezogene und verkehrliche Immissionen ggf.
besondere Vorkehrungen erfordern, um gesunde Arbeitsverhältnisse zu
gewährleisten.
Energie und
Klima
·
Es wird eine
Nachhaltigkeitszertifizierung z.B. nach LEED oder dem System der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt. Der geplante
Wärmeschutzstandard wird dabei die gesetzlichen Anforderungen übersteigen.
·
Die Dachflächen
sollen extensiv begrünt werden, wodurch sowohl Regenwasser gepuffert als auch
das lokale Stadtklima positiv beeinflusst werden kann.
·
Die
Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Erlangen ist u.a. hinsichtlich einer
Fassadenbegrünung zu beachten.
·
Durch Solarthermie-
und/oder Photovoltaik-Anlagen werden Warmwasser und/oder Strom vor Ort
gewonnen, dadurch kann der Energieverbrauch des Quartiers gesenkt werden.
·
Es wird
angestrebt, die Wärmeversorgung
über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Erlanger Stadtwerke sicherzustellen.
Natur und
Landschaft
·
Aufgrund der
ehemaligen Nutzungen ist die Fläche im Altlastenkataster erfasst. Ein Teil des
Grundstücks wurde bereits durch Bodenaustausch saniert. Für eine Teilfläche im
Bereich des ehemaligen Tanklagers wurde Sanierungsbedarf festgestellt.
Bestehende Grundwassermessstellen müssen ggf. verlegt werden.
·
Artenschutz
Freiraum
·
Entwicklung eines qualitätsvollen
Freiraumkonzepts
Mobilität
·
Tiefgaragen zur
Unterbringung der Stellplätze (ggf. Mobilitätskonzept)
·
Endgültige
Herstellung der Erschließungsanlagen am westlichen Ende der Hilpertstraße
·
Entwicklung einer
Durchwegung (Fuß- und Radwegverbindung) in Nord-Südrichtung
e) Städtebauliche Ziele
Städtebauliche Ziele wurden bereits in der
Auslobung zum Wettbewerb definiert und das Ergebnis des Wettbewerbes hat
gezeigt, dass diese Ziele erreichbar sind:
·
Bebauung
(Gewerbe) entlang der Hilpertstraße als Auftakt zum Gewerbepark mit
qualitätsvoller Fassadengestaltung
·
Standort für
höherwertiges Gewerbe ohne strukturelle Störungen etablieren (Verträglichkeit
der Nutzung mit der östlich der Karl-Zucker-Straße liegenden Wohnbebauung)
·
Anordnung eines
städtebaulichen Hochpunktes, der das Quartier sichtbar im Stadtraum verankert
·
Entwicklung des
Areals mit einer angemessenen Dichte, identitätsbildenden Charakter und
Adressbildung.
·
Die Hilpertstraße
(Erschließungsstraße) muss so geplant werden, dass Gehwege fortgeführt werden,
eine Anlieferung durch große LKWs möglich ist, die Müllabfuhr ungehindert ein-
und ausfahren kann sowie Rettungswege berücksichtigt werden. Dafür muss eine
Wendemöglichkeit mit ergänzenden Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 2. Deckblattes zum Bebauungsplanes Nr. 328 – Ehemalige
Bahnflächen südlich der Hilpertstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
er Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 328 – Gütherbahnhof – durch das 2. Deckblatt für das Gebiet
der ehemaligen Bahnflächen südlich der Hilpertstraße und den nördlich
anliegenden Teil der Hilpertstraße nach den Vorschriften des BauGB. Mit diesem
Deckblatt soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 328 teilweise ersetzt
werden.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll
gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung
auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan
mit Geltungsbereich
Anlage 2: Überarbeitung des
Wettbewerbsergebnisses des 1. Preisträgers
Anlage 3: Preisgerichtsprotokoll
Anlage 4: Verfahrensstand