Betreff
Fraktionsantrag Nr. 027/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste: Fahrradfreundliche Schulen: Bikepools
Vorlage
40/053/2021
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Antrag Nr. 027/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste vom 27.01.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Stadt Erlangen hat das Radfahren einen besonders hohen Stellenwert, gilt als optimales Fortbewegungsmittel und sollte altersangepasst gefördert werden. Bereits Grundschulkinder sollen für das Radfahren begeistert werden und zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr angeleitet werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste hat mit Fraktionsantrag 027/2021 vom 27.01.2021 beantragt, die Verwaltung möge ein Konzept zur Förderung der Fahrsicherheit an Grund- und Mittelschulen erarbeiten. Hierzu gehören

Ø der Aufbau von Bike-Pools an allen Grund- und Mittelschulen für regelmäßige Fahrsicherheitstrainings im Rahmen des Sportunterrichts oder zur Nutzung für Unterrichtsfahrten. Diese Räder sollen vorrangig für Kinder ohne eigenes Rad zur Verfügung stehen.

Ø eine Initiative gemeinsam mit und für Schulleitungen, Eltern und Polizei, um für das Radfahren auf dem Schulweg zu werben. Hierzu zählt auch das begleitete Fahren vor dem Absolvieren der Fahrradprüfung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      2.1 Aktuelle Situation

     

      Der LehrplanPLUS für die bayerischen Grundschulen führt für das Fach Heimat- und Sachunterricht sowohl bei den grundlegenden Kompetenzen als auch im Fachlehrplan Kompetenzerwartungen und Inhalte zum Bereich der Radfahrausbildung und des Verkehrsunterrichts auf, die durch die Ausbildungsinhalte der Jugendverkehrsschule laut GemBek vom 15.02.2003 ergänzt werden. Die Radfahrausbildung wurde im Lehrplan verbindlich verankert. In der 1., 2. und 3. Jahrgangsstufe stehen Schonraumübungen im Fokus des Lehrplans, die von den Lehrkräften der Schule durchgeführt werden. Hierbei stellen die Lehrkräfte zunächst fest, über welche individuellen Fähigkeiten die einzelnen Kinder verfügen. Die Schonraumübungen können laut Lehrplan z.B. mit Hilfe von Rollern, Inlineskates oder Fahrrädern durchgeführt werden.

 

      Um einen Überblick über die Umsetzungsvarianten der Schonraumübungen an den Erlanger Grundschulen zu erhalten, hat das Staatliche Schulamt eine Abfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

Ø  in 2/3 der Grundschulen finden in der 1. und 2. Klasse Übungen auf dem Pausenhof mit eigenen Fahrrädern, in den restlichen Schulen mit eigenen Rollern statt

Ø  in 3 Grundschulen werden zusätzlich Übungen mit Inlineskates, Rollbrettern, Bobbycar etc. im Sportunterricht in der Turnhalle durchgeführt

Ø  in der 3. Klasse kommen fast vollständig private Fahrräder zum Einsatz. An einigen Schulstandorten liegt (fast) eine vollständige Ausstattung aller Schüler*innen mit einem privaten Fahrrad vor, an anderen Schulstandorten ist dies nicht der Fall.

 

      Neben den Schonraumübungen haben die Schulen die Möglichkeit, sich von der Jugendverkehrsschule wochenweise einen Fahrradparcours auszuleihen, um den Umgang mit dem Fahrrad weiter zu fördern. Dieses Angebot wird bereits vielfältig genutzt und trägt zur optimalen Vorbereitung für die Radfahrausbildung in der vierten Klasse bei.

 

      In der 4. Klasse findet die Radfahrausbildung, die sich in fünf Abschnitte gliedert, auf dem zentralen Verkehrsübungsplatz in Dechsendorf statt. Den Kindern werden dort von der Jugendverkehrsschule verschiedene Fahrräder bereitgestellt.  Die Schüler*innen erlernen unter ständiger Betreuung und Anleitung das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Auf vorgegebenen Strecken und beim freien Fahren werden die Inhalte geübt und verfestigt.

      Die fünfte Einheit wird als „Realverkehr“ bezeichnet und findet in der Verkehrswirklichkeit im jeweiligen Schulumfeld statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen der praktischen Prüfung (Ende Einheit 4). Für den Realverkehr benötigen die Kinder ein eigenes Fahrrad. Da es immer wieder vorkommt, dass Kinder kein eigenes Fahrrad besitzen, besteht beim Realverkehr die Möglichkeit, sich das Fahrrad eines Freundes für die Fahrt auszuleihen.

      Wenn alle fünf Übungseinheiten erfolgreich gemeistert wurden, erhalten die Schüler*innen ihren Fahrradführerschein, der sie berechtigt, den Schulweg ohne Elternaufsicht mit dem Fahrrad zu bestreiten.

 

      Der Lehrplan(PLUS) für die bayerischen Mittelschulen sieht keine praktischen Übungen oder Trainingseinheiten mit dem Fahrrad vor. Auch kann seitens der Jugendverkehrsschule mangels zeitlicher und personeller Kapazitäten derzeit kein auffrischendes Fahrradtraining an den Mittelschulen durchgeführt werden.

 

 

      2.2 Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes

 

      Die im Antrag thematisierten „Fahrradsicherheitstrainings“ werden von den Grundschulen in Form der Schonraumübungen bereits umgesetzt.

      Unabhängig von der privaten Ausstattung der Schüler*innen ist der Transport der Fahrräder zur Schule für diese Übungen in Abhängigkeit von der Größe und der Struktur des Schulsprengels zum Teil problematisch, da die Schüler*innen vor Bestehen der von der Polizei durchgeführten Fahrradprüfung nicht selbstständig mit ihren Fahrrädern in die Schule fahren dürfen.

 

      Eine im Antrag vorgeschlagene Wartung der Fahrräder durch die Grundschüler*innen ist jedoch – auch hinsichtlich der erforderlichen Betriebssicherheit – nicht vorstell- und verantwortbar.

 

      Eine Nutzung der Bike-Pools für schulische Ausflüge und Unterrichtsgänge im Nahbereich mit den Fahrrädern ist für die Grundschüler*innen kaum denkbar, da hierfür nicht nur bei jedem Fahrrad die Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet, sondern insbesondere für die nicht unerheblich lange Schlange an Schüler*innen auf ihren Fahrrädern die Aufsicht durch die Lehrkräfte sichergestellt werden muss. Nicht alle Kinder verfügen vor Erlangung des Fahrradführerscheins über eine ausreichende Sicherheit im Verhalten und in der Handhabung des Fahrrads im Straßenverkehr.

 

      Das begleitete Fahren vor dem Absolvieren der Fahrradprüfung kann nicht durch die Lehrkräfte erfolgen. In der Grundschule liegt der Schwerpunkt, wie dargestellt, auf den Schonraumübungen. Die Umsetzung des Erlernten und Geübten im Realverkehr erfolgt im Rahmen der Jugendverkehrsschule unter Anleitung der Polizist*innen.

 

      2.3 Stellungnahme der Jugendverkehrsschule

 

      Laut Beobachtung der Verkehrserzieher*innen sind die individuellen Fähigkeiten der Kinder sehr unterschiedlich. Während in vielen Familien das Fahrradfahren ein fester Bestandteil im Alltag ist, stellt es einige Kinder vor eine große Herausforderung. Hinzu kommt, dass einige Kinder von den Eltern im Auto zur Schule gefahren werden und so nicht mehr auf das Fahrrad als eigenes Fortbewegungsmittel angewiesen sind.

 

      Während einige Schüler*innen, die von klein auf schon auf dem Fahrrad sitzen, einfache Parcours sicher bewältigen können, sind andere Kinder damit oft noch überfordert und müssen sich zunächst mit dem Fahrrad vertraut machen. Die verschiedenen Übungen sollen im Schonraum und auf keinen Fall in der Verkehrswirklichkeit durchgeführt werden. Die Gestaltung der Schonraumübungen obliegt den jeweiligen Lehrkräften. Die Polizei kann hierbei in beratender Funktion tätig werden. Zu Beginn eignen sich Gleichgewichtsübungen, bei denen die Kinder als Fußgänger um Hindernisse laufen und dabei Schulterblick und Handzeichen üben können. Als Hindernisse können zum Beispiel Hütchen aufgestellt werden, um welche die Kinder gehen, laufen, mit dem Roller und schließlich auch mit dem Fahrrad fahren können. Von einer Durchführung von Unterrichtsfahrten in der Verkehrswirklichkeit bzw. außerhalb des Schonraumes vor bestandener Radfahrausbildung wird von Seiten der Polizei abgeraten, da die Kinder noch nicht genügend Sicherheit im Straßenverkehr erlangt haben. Zur Durchführung einer Ausflugsradtour vor der bestandenen Fahrradprüfung wäre zwingend ausreichendes Aufsichtspersonal erforderlich (Empfehlung: max. 3 Kinder pro Aufsichtsperson).

 

      Mit der Herstellung des neuen Verkehrsübungsplatzes Dechsendorf wurde seitens der Stadt Erlangen die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern mit ihren Kindern jederzeit dorthin zum gefahrlosen Üben gehen können. Er ist immer geöffnet und steht der Allgemeinheit unter der Woche an den Nachmittagen und am Wochenende den ganzen Tag zur Verfügung. Außer den Ampeln an der großen Kreuzung ist der Platz komplett mit Schildern versehen. Interessierte Eltern und Kinder können somit selbständig das Erlernte festigen und wiederholen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Prüfung und Beantwortung der Frage der Ausstattung bedürftigter Kinder mit Fahrrädern erfolgt im Rahmen des Fraktionsantrages 188/2020 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste durch Ref. V.

     

      Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Einrichtung von Bikepools an allen Grund- und Mittelschulen nicht erforderlich ist, da die meisten Schüler*innen über ein eigenes Fahrrad verfügen. In Einzelfällen können sich die Kinder, wie bisher, das Fahrrad eines Freundes bzw. von Mitschülern für die Schonraumübungen bzw. die Fahrradprüfung ausleihen.

     

      Schulische Ausflüge in den Grundschulen können aus den dargelegten Gründen nicht mit dem Fahrrad erfolgen, daher würde ein Bikepool auch nicht dem beantragten Zweck dienen.

      Regelmäßiges Radfahrtraining im Elternhaus ist nicht durch schulische Maßnahmen zu ersetzen. Ein zusätzliches Fahrradtraining in den Schulen kann aus Kapazitätsgründen weder über das schulische Lehrpersonal, noch durch die Jugendverkehrsschule angeboten werden, so dass bestenfalls eine minimale Nutzung der Bikepools zu erwarten wäre.

     

      Die Anschaffung und Bereitstellung sowie die erforderliche Unterhaltspflege von Fahrrädern für alle Kinder an den Schulen stellt einen unverhältnismäßig großen Aufwand im Vergleich zu dem zu erwartenden Nutzen dar.

           

      Die Förderung eines umweltbewussten Mobilitätsverhaltens von Kindern und Jugendlichen wird als äußerst sinnvoll erachtet und als wichtiger Bestandteil einer kinder- und familienfreundlichen Stadt gesehen. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung im UVPA am 15.09.2015 (Vorlage 613/054/2015) beauftragt, das schulische Mobilitätsmanagement in den Verkehrsentwicklungsplan aufzunehmen. Unter Einbeziehung u.a. der Schulen sollen effiziente und in Erlangen anwendbare Maßnahmen entwickelt werden. Daher wurde das Projekt „Förderung der autofreien Mobilität von Kindern und Jugendlichen“ initiiert und Hol- und Bringzonen an 2 Grundschulen eingerichtet, die dritte Hol- und Bringzone ist errichtet, aber noch nicht offiziell eröffnet (siehe auch Vorlage 613/057/2020, Gutachten im Bildungsausschuss am 11.03.2021).     

      Im Rahmen des Projektes „autofreie Mobilität“ wird die Verwaltung weitere geeignete Maßnahmen und Konzepte, wie z.B. den Radbus, prüfen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Fraktionsantrag 027/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - Grüne Liste vom 27.01.2021