Betreff
Fraktionsantrag Nr. 027/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste: Fahrradfreundliche Schulen: Bikepools
Vorlage
40/053/2021/1
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Antrag Nr. 027/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste vom 27.01.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Stadt Erlangen hat das Radfahren einen besonders hohen Stellenwert, gilt als optimales Fortbewegungsmittel und sollte altersangepasst gefördert werden. Bereits Grundschulkinder sollen für das Radfahren begeistert werden und zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr angeleitet werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste hat mit Fraktionsantrag 027/2021 vom 27.01.2021 beantragt, die Verwaltung möge ein Konzept zur Förderung der Fahrsicherheit an Grund- und Mittelschulen erarbeiten. Hierzu gehören

Ø der Aufbau von Bike-Pools an allen Grund- und Mittelschulen für regelmäßige Fahrsicherheitstrainings im Rahmen des Sportunterrichts oder zur Nutzung für Unterrichtsfahrten. Diese Räder sollen vorrangig für Kinder ohne eigenes Rad zur Verfügung stehen.

Ø eine Initiative gemeinsam mit und für Schulleitungen, Eltern und Polizei, um für das Radfahren auf dem Schulweg zu werben. Hierzu zählt auch das begleitete Fahren vor dem Absolvieren der Fahrradprüfung.

 

In der Sitzung des Bildungsausschusses vom 06.05.2021 wurde die Vorlage der Verwaltung als Einbringung behandelt und folgende Anträge gestellt:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, in Erfahrung zu bringen, ob das Fahrradfahren zur Schule (aus versicherungstechnischen Gründen) auch ohne Fahrradprüfung für Kinder erlaubt ist.

2. Ferner soll an den Grund- und Mittelschulen abgefragt werden, wie viele Kinder kein Fahrrad besitzen.

3. Die Grüne Liste bittet darum, dass das zuständige Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung unter Einbeziehung der Radfahrbeauftragten sowie weiterer notwendiger Akteure einen Runden Tisch oder Initiative „Fahrradfreundliche Schulen“ in die Wege leitet.

 

Ergänzend zur Vorlage 40/053/2021 werden untenstehend die Antworten zum Protokollvermerk dargestellt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      2.1 Fahrradfahren zur Schule (Staatliches Schulamt):

     

      Das Fahrradfahren zur Schule ohne Fahrradprüfung ist aus versicherungstechnischen Gründen nach erneuter Recherche des Staatlichen Schulamtes für Kinder erlaubt. Ob ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, entscheiden die Eltern. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Kind alleine sicher Rad fahren kann und mit den Verkehrsregeln so weit vertraut ist, dass es diese auch befolgt. Die Schulleitung und die Lehrer dürfen Empfehlungen aussprechen, aber keine Verbote.

     

      2.2 Umfrage an Grund- und Mittelschulen (Staatliches Schulamt):

     

      Das Staatliche Schulamt hat abgefragt, wie viele Kinder an den Grund- und Mittelschulen kein Fahrrad besitzen und wie groß das Interesse an den Schulen ist. Teilgenommen haben insgesamt 14 Schulen. Die Anzahl der Schüler, die kein Fahrrad besitzen, ist an den Grundschulen relativ gering, dagegen an den Mittelschulen sehr hoch (geschätzt ca. 1/3). Diese unterschiedlichen Voraussetzungen wirken sich dann auf das Interesse der Schulen aus. Alle drei Mittelschulen haben Interesse an der Einrichtung eines Bike-Pools. Sie könnten sich die Betreuung durch Schulpersonal vorstellen, auch wenn große Herausforderungen bzgl. Lagerung, Wartung und Verwaltung gesehen werden. An den Grundschulen haben dagegen nur 5 Schulen eindeutiges Interesse und nur 2 davon trauen sich die Betreuung der Räder durch Schulpersonal zu.

 

      2.3 Initiative „Fahrradfreundliche Schulen“

 

      Parallel zum Antrag 027/2021 (Schaffung von Bikepools) erfolgt die Prüfung und Beantwortung der Frage der Ausstattung bedürftiger Kinder mit Fahrrädern („Erlangen steigt auf“) im Rahmen der Fraktionsanträge 188/2020 und 332/2020 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Liste durch Ref. V.

      Die GGFA beabsichtigt, nach Abstimmung mit politischen Entscheidungsträgern und Referenten, eine Beschlussvorlage in den SGA am 23.09.2021, den UVPA am 19.10.2021 und den Stadtrat am 28.10.2021 einzubringen. Geplant ist die Abgabe gespendeter Fahrräder an Kinder der 4. Jahrgangsstufen mit Anspruch auf Erlangen-Pass.

 

 

      Die Stelle des Radbeauftragten ist seit 01.02.2021 direkt bei Referat VI angesiedelt.

      Dieser hat folgende Stellungnahme abgegeben:

     

      Die Schaffung von Bike-Pools an den Grundschulen ist abhängig von der Abstimmung über das Projekt „Erlangen steigt auf“ und sollte erst im Anschluss daran diskutiert werden.

      Es ist nicht abzuschätzen, wie hoch der Bedarf an gebrauchten Rädern tatsächlich sein wird. Daher wäre es empfehlenswert, den ersten Lauf der GGFA abzuwarten und auszuwerten. Anhand der Ergebnisse kann darüber diskutiert werden, ob die Anschaffung eines Bike-Pools dann noch als notwendig erscheint.

      Aus personellen Gründen ist die Schaffung eines Bike-Pools alleine durch die städtische Verwaltung nicht umsetzbar. Eine Möglichkeit wäre es, diese Aufgabe von privaten Akteuren an den Schulen (Elternbeirat etc.) in Zusammenarbeit mit der Schule umsetzen zu lassen, sofern von der Schule und den betroffenen privaten Akteuren akzeptiert. Es wird vorgeschlagen, eine Schule – sofern von dieser gewünscht - als Versuchsprojekt für die Schaffung eines Bike-Pools zu bestimmen und dieses Projekt über einen Zeitraum von 2 Jahren durch die Verwaltung zu begleiten.

 

      Die Notwendigkeit der Unterstützung der Kinder beim sicheren Weg zur Schule durch begleitetes Fahren und das Werben hierfür wird vom Radbeauftragten geteilt.

      Ein runder Tisch „Fahrradfreundliche Schulen“ kann seitens des Radbeauftragten ab Oktober 2021 initiiert werden. Auch hier wird vorgeschlagen, eine Schule als Versuchsprojekt für einen Zeitraum von 2 Jahren zu bestimmen, sofern der „runde Tisch“ die Notwendigkeit hierfür erachtet und eine Schule dieses wünscht.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

           

      Die Evaluation der Maßnahme „Erlangen steigt auf“ (s. Vorlage GGFA) sollte abgewartet werden, da sich dadurch gegebenenfalls auch die Bedarfslage hinsichtlich der Einrichtung von Bikepools maßgeblich ändert.

 

      Sollten Schulen Interesse an der Anschaffung von Fahrrädern haben, wird Amt 40 wie bisher auch schon geschehen, einzelne Projekte im Rahmen der finanziellen Ressourcen unterstützen.

 

      Darüber hinaus besitzt das Schulverwaltungsamt weder die fachliche Kompetenz, die personellen Ressourcen noch die Berechtigung, verbindliche Konzepte für staatliche Schulen zu erstellen.

      Entsprechende Konzepte zur Förderung der Fahrsicherheit sind generell durch die Schulen selbst, individuell angepasst an die vor Ort übliche Übungspraxis zu entwickeln und umzusetzen.

     

      Ein runder Tisch „Fahrradfreundliche Schulen“ kann seitens des Radbeauftragten ab Oktober 2021 initiiert werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Fraktionsantrag 027/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - Grüne Liste vom 27.01.2021

Fraktionsantrag 188/2020 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - Grüne Liste vom 22.09.2020

Fraktionsantrag 332/2020 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - Grüne Liste vom 13.10.2020