Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2020 nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Erlangen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach § 47 BImSchG -
Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V. mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie
(EU-Richtlinie 2002/49/EG) ist die Stadt Erlangen verpflichtet einen Lärmaktionsplan
(LAP) zur Reduzierung von Straßenlärm zu erstellen und alle fünf Jahre
fortzuschreiben.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme (IVAS) wurden die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2015 überprüft und eine Einteilung in 19 Lärmschwerpunkte vorgenommen. Für die einzelnen Lärmschwerpunkte wurden dann Maßnahmen zur Lärmreduzierung erarbeitet.
Ein erster Entwurf des Lärmaktionsplans wurde zunächst den Trägern öffentlicher Belange mit der Möglichkeit zur Äußerung vorgelegt. Beteiligt wurden hierbei verschiedene interne und externe Stellen, insbesondere das Tiefbauamt, das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung / Verkehrsplanung, die Erlanger Stadtwerke und die Polizeiinspektion Erlangen.
Die im Verfahren vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in zwei Stufen. Im Juli 2020 hatten die Erlanger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit für 4 Wochen an einer Befragung zum Verkehrslärm teilzunehmen. Von den 870 Teilnahmen waren über 500 Fragebögen komplett oder teilweise auswertbar. Die eingegangenen Hinweise wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des LAP öffentlich ausgelegt und den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit gegeben, sich zum LAP zu äußern. Die 26 Stellungnahmen wurden fachlich abgewogen und in der Anlage 4 des LAP zusammengefasst.
Nach der Behandlung im UVPA und der Zustimmung des Stadtrates zum vorliegenden Entwurf ist das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken einzuholen.
Maßnahmen der Lärmaktionsplanung sind bei stadtplanerischen Projekten zu prüfen und soweit möglich zu berücksichtigen. Lärmminderung und Klimaschutz weisen oft Synergieeffekte auf. Daher ist der Lärmaktionsplan förderlich für den Klimaschutz in der Stadt Erlangen zu sehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Maßnahmen des LAP sind in Kapitel 6 aufgeführt. Insbesondere sind zu nennen:
• Neuauflage Förderprogramm Lärmschutzfenster
• Infrastrukturerhalt und –sanierung
• Durchsetzung zulässiger Geschwindigkeiten
• Beachtung von Lärmminderungsaspekten in der Stadtplanung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Lärmaktionsplan ist eine querschnittsorientierte Planung. Er hat keine unmittelbare Außenwirkung, wirkt sich aber auf andere Planungen wie z.B. Verkehrspläne aus. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen richtet sich nach den hierfür verfügbaren Haushaltsmitteln.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
Kommunales
Schallschutzfensterprogramm mit 10.000 Euro soll zeitnah aufgestellt werden. |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
Lärmaktionsplan 3. Stufe (Fortschreibung) 1145 LAP-Erlangen-2020