- Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung und Umsetzung
zukünftiger Schulsanierungen und Schulneubauten Infektionsschutzmaßnahmen
projektspezifisch nach den baulichen Gegebenheiten und des Schulbetriebs
vor Ort zu berücksichtigen.
- Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 029/2021 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In den Erlanger
Schulen soll auch im Pandemiefall so lange wie möglich ein sicherer
Schulbetrieb stattfinden können: Der Infektion von Krankheiten soll vorgebeugt
bzw. deren Übertragung weitestgehend minimiert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Erfahrungen aus
dem ersten Jahr mit der Corona-Pandemie zeigen:
Die Übertragung von
Krankheitserregern kann über die Luft (Tröpfchen, Aerosole) sowie über Körper-
und Flächenkontakt erfolgen. Dem entgegen wirken häufiges, gründliches
Händewaschen (Kaltwasseranschluss ist hierbei ausreichend), das Halten eines
Abstands von mind. 1,5 m, die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette, das
Tragen von Mund-Nasen-Schutz, die Minderung der Aerosolkonzentration in der
Atemluft sowie der Anpassung von Reinigungszyklen.
Zur Gesunderhaltung
der Nutzer*innen von städtischen (Schul-)Gebäuden und zur Einhaltung
grundsätzlicher Hygienestandards sind also bauliche, technische,
organisatorische wie auch persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Bauliche,
technische und organisatorische Maßnahmen sind je Objekt nutzungsspezifisch und
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten einzuschätzen und vorzusehen. Neben
diesen trägt jeder Nutzer / jede Nutzerin Verantwortung, die bekannten
Hygienemaßnahmen während der Nutzung des Gebäudes und auch außerhalb
einzuhalten.
Auf den Beschluss
242/030/2020 wird verwiesen.
Bauliche und
technische Maßnahmen können nicht allein vor Infektionen schützen, sie können
jedoch zum Infektionsschutz beitragen:
Handwaschmöglichkeiten
über die Sanitärräume hinaus
Regelmäßiges
Händewaschen (mit Kaltwasser und Seife) zählt zu den grundsätzlichen Maßnahmen
der Gesunderhaltung. Neben berührungslosen Armaturen sind hierzu
Handseifenspender, Papierspender und Abfallkorb vorzusehen. Neben einem
entsprechenden Reinigungszyklus ist durch die Hausverwaltung in nutzungsarmen
Zeiten wie in Ferien und an mehreren aufeinander folgenden Schließ- oder
Feiertagen ein Spüllauf durchzuführen, um Verkeimungen des Wasserkreislaufs
z.B. durch Legionellen zu vermeiden.
Die Waschbecken in
Klassen- und Fachräumen dienten bisher auch der Tafelreinigung bei Nutzung von
Schulkreide. Bei Schulbaumaßnahmen werden heute standardmäßig interaktive
Schultafeln mit Whiteboards eingebaut, deren Nutzung ein Handwaschbecken
erübrigt. Bei Generalsanierungen werden daher die Waschbecken in Klassenräumen
auch rückgebaut, um stagnierendes Wasser und dessen Verkeimung zu vermeiden.
Die Bemessung der
ausreichenden Anzahl von Waschbecken in Sanitärräumen erfolgt bei Baumaßnahmen
nach AMEV-Richtlinien. Die Ausstattung der Schulgebäude mit weiteren
Waschbecken (z.B. als Kompensation für rückgebaute Klassenraumwaschbecken) bzw.
deren Verbleib ist daher von der jeweiligen örtlichen Situation und den
Gegebenheiten des Schulbetriebs abhängig und wird im Rahmen der
Bedarfsermittlung mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulleitung bzw. -familie
projektspezifisch festgelegt.
Lüftung von
Schulräumen
Die Konzentration
von Aerosolen in der Atemluft kann durch einen regelmäßigen Austausch durch
Frischluft eingedämmt werden. Ein Anzeiger für die Luftqualität ist die CO2-Konzentration in der Luft. Die Ausstattung
aller Klassenräume, Fachräume und Lehrerzimmer mit CO2-Meldern ist im Rahmen des Förderprogramms
des Bayerischen Kultusministeriums erfolgt.
Im Rahmen der
Planung des Energiekonzepts und der Geometrieb des Schulgebäudes wird projektspezifisch
nach den örtlichen Gegebenheiten abgewogen, ob eine natürliche Durchlüftung
oder der Einbau einer Lüftungsanlage notwendig ist. Durch eine geeignete
Grundrisslösung soll natürliche Lüftung die Regel sein (Low-Tech).
Angebot von
Flächen für verschiedene Lernformen und Lerngruppen sowie digitaler Unterricht
Neue Lernformen
benötigen Flächenangebote verschiedener Größen. Dieses Raum- und Flächenangebot
kann mit entsprechender digitaler Ausstattung z.B. auch zur externen
Übertragung des Unterrichts somit dem Infektionsschutz dienen. Die
Flächenermittlung erfolgt projektspezifisch im Rahmen der Bedarfsermittlung mit
dem Schulverwaltungsamt, der Schulleitung und den Fördermittelgebern.
Alle Schulgebäude
werden bis voraussichtlich Ende 2021 mit externem Glasfaseranschluss für einen
schnelleren Internetzugang ausgestattet. Im Haus erfolgt eine strukturierte
Verkabelung, die Datenschränke werden untereinander mit Glasfaser verbunden.
Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die weitere digitale Ausstattung
(Verwaltungsnetz, pädagogisches Netz, WLAN, Beamer, interaktive Tafeln etc.)
werden im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Schulverwaltungsamt und der
Schulleitung projektspezifisch festgelegt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Vorgenannte Punkte werden bei der Planung und Umsetzung zukünftiger Schulsanierungen und Schulneubauten im Rahmen der Bedarfsermittlung (Leistungsphase 0) mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulleitung bzw. -familie projektspezifisch festgelegt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt: Haushaltsmittelantrag erfolgt im Zuge der Planung der
jeweiligen Baumaßnahme
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU-Fraktionsantrag Nr. 029/2021