Betreff
Fraktionsantrag der CSU 029/2021 - Pandemiefall bei künftigen Schulsanierungen und Schulneubauten berücksichtigen
Vorlage
242/070/2021/1
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung und Umsetzung zukünftiger Schulsanierungen und Schulneubauten Infektionsschutzmaßnahmen projektspezifisch nach den baulichen Gegebenheiten und des Schulbetriebs vor Ort zu berücksichtigen.
  2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 029/2021 ist hiermit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In den Erlanger Schulen soll auch im Pandemiefall so lange wie möglich ein sicherer Schulbetrieb stattfinden können: Der Infektion von Krankheiten soll vorgebeugt bzw. deren Übertragung weitestgehend minimiert werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr mit der Corona-Pandemie zeigen:

 

Die Übertragung von Krankheitserregern kann über die Luft (Tröpfchen, Aerosole) sowie über Körper- und Flächenkontakt erfolgen. Dem entgegen wirken häufiges, gründliches Händewaschen (Kaltwasseranschluss ist hierbei ausreichend), das Halten eines Abstands von mind. 1,5 m, die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, die Minderung der Aerosolkonzentration in der Atemluft sowie der Anpassung von Reinigungszyklen.

 

Zur Gesunderhaltung der Nutzer*innen von städtischen (Schul-)Gebäuden und zur Einhaltung grundsätzlicher Hygienestandards sind also bauliche, technische, organisatorische wie auch persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sind je Objekt nutzungsspezifisch und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten einzuschätzen und vorzusehen. Neben diesen trägt jeder Nutzer / jede Nutzerin Verantwortung, die bekannten Hygienemaßnahmen während der Nutzung des Gebäudes und auch außerhalb einzuhalten.

 

Auf den Beschluss 242/030/2020 wird verwiesen.

 

Bauliche und technische Maßnahmen können nicht allein vor Infektionen schützen, sie können jedoch zum Infektionsschutz beitragen:

 

Handwaschmöglichkeiten über die Sanitärräume hinaus

Regelmäßiges Händewaschen (mit Kaltwasser und Seife) zählt zu den grundsätzlichen Maßnahmen der Gesunderhaltung. Neben berührungslosen Armaturen sind hierzu Handseifenspender, Papierspender und Abfallkorb vorzusehen. Neben einem entsprechenden Reinigungszyklus ist durch die Hausverwaltung in nutzungsarmen Zeiten wie in Ferien und an mehreren aufeinander folgenden Schließ- oder Feiertagen ein Spüllauf durchzuführen, um Verkeimungen des Wasserkreislaufs z.B. durch Legionellen zu vermeiden.

 

Die Waschbecken in Klassen- und Fachräumen dienten bisher auch der Tafelreinigung bei Nutzung von Schulkreide. Bei Schulbaumaßnahmen werden heute standardmäßig interaktive Schultafeln mit Whiteboards eingebaut, deren Nutzung ein Handwaschbecken erübrigt. Bei Generalsanierungen wurden daher die Waschbecken in Klassenräumen auch rückgebaut, um stagnierendes Wasser und dessen Verkeimung zu vermeiden.

 

Die Bemessung der ausreichenden Anzahl von Waschbecken in Sanitärräumen erfolgt bei Baumaßnahmen nach AMEV-Richtlinien. Die Ausstattung der Schulgebäude mit weiteren Waschbecken (z.B. als Kompensation für rückgebaute Klassenraumwaschbecken) bzw. deren Verbleib ist daher von der jeweiligen örtlichen Situation und den Gegebenheiten des Schulbetriebs abhängig und wird im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulleitung bzw. -familie projektspezifisch festgelegt. Der Grundsatz soll der Verbleib bzw. die Ausstattung eines Klassenraums mit Waschbecken, Seifen- und Papierspender sein.

 

Desinfektionsspender werden nur bei Veranstaltungen mit einer höheren Anzahl ortsunkundiger Besucher*innen als sinnvoll erachtet. Die Einschätzung der Notwendigkeit des Aufstellens verbleibt in der Verantwortung der Veranstalter bzw. Schulleitungen.

 

Lüftung von Schulräumen

Die Konzentration von Aerosolen in der Atemluft kann durch einen regelmäßigen Austausch durch Frischluft eingedämmt werden. Ein Anzeiger für die Luftqualität ist die CO2-Konzentration in der Luft. Die Ausstattung aller Klassenräume, Fachräume und Lehrerzimmer mit CO2-Meldern (insgesamt 1.050 St.) ist im Rahmen des Förderprogramms des Bayerischen Kultusministeriums erfolgt.

 

Im Rahmen der Planung des Energiekonzepts und der spezifischen Funktionen von Schulneubauten oder Generalsanierungen wird projektspezifisch nach den örtlichen Gegebenheiten abgewogen, ob eine natürliche Durchlüftung oder der Einbau einer Lüftungsanlage machbar und notwendig ist. Bestätigt sich z.B. über Simulationen, dass ein angemessener Luftaustausch auch per hierfür optimierter Grundriss- bzw. Gebäudegeometrie möglich ist, kann dieser auch im Sinne des nachhaltigen Bauens als Low-Tech-Lösung ohne Lüftungsanlage realisiert werden. Beide Umsetzungsvarianten sollten hierzu jeweils untersucht werden.

 

Als Pilotprojekt für diese Lüftungsalternativen wird die anstehende Erweiterung der Friedrich-Rückert-Grundschule herangezogen: Im Zuge des Vorentwurfs werden die baulichen Varianten - natürliche Lüftung sowie Einbau einer Lüftungsanlage - parallel geplant und bewertet. Die Erarbeitung dieser beiden Lösungskonzepte ist mit erhöhten Planungskosten verbunden, die mit der Variantenuntersuchung in der HOAI-Leistungsphase 2 nicht abgedeckt sind. Das Ergebnis wird im Rahmen des Vorentwurfsbeschlusses vorgestellt.

 

Angebot von Flächen für verschiedene Lernformen und Lerngruppen sowie digitaler Unterricht

Neue Lernformen benötigen Flächenangebote verschiedener Größen. Dieses Raum- und Flächenangebot kann mit entsprechender digitaler Ausstattung z.B. auch zur externen Übertragung des Unterrichts somit dem Infektionsschutz dienen. Die Flächenermittlung erfolgt projektspezifisch im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Schulverwaltungsamt, der Schulleitung und den Fördermittelgebern.

 

Alle Schulgebäude werden bis voraussichtlich Ende 2021 mit externem Glasfaseranschluss für einen schnelleren Internetzugang ausgestattet. Im Haus erfolgt eine strukturierte Verkabelung, die Datenschränke werden untereinander mit Glasfaser verbunden. Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die weitere digitale Ausstattung (Verwaltungsnetz, pädagogisches Netz, WLAN, Beamer, interaktive Tafeln etc.) werden im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulleitung projektspezifisch festgelegt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Vorgenannte Punkte werden bei der Planung und Umsetzung zukünftiger Schulsanierungen und Schulneubauten im Rahmen der Bedarfsermittlung (Leistungsphase 0) mit dem Schulverwaltungsamt und der Schulleitung bzw. -familie projektspezifisch festgelegt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt: Haushaltsmittelantrag erfolgt im Zuge der Planung der

jeweiligen Baumaßnahme

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             CSU-Fraktionsantrag Nr. 029/2021