1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
2. Der Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP-Stadtratsgruppe ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die ÖDP-Stadtratsgruppe beantragt, dass die Stadt Erlangen der Dawonia Franken GmbH das Baurecht auf den Flurgrundstücken, 1949/9,1949/27,1949/35,1949/37 abkauft oder die kompletten Grundstücke zurückkauft. Weiter wird beantragt, dass der Antrag bearbeitet wird, bevor wichtiger Baumbestand im benannten Bereich gefällt wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom
07.12.2017 (611/209/2017) dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der
Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung
vom 24.10.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Durch den
Bebauungsplan in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag ist die Bebauung
der Grundstücke mit drei weiteren Zeilenbauten mit vier Geschossen geregelt
worden. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren.
Der Stadtrat kann beschließen, dass ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für den o.g. Bereich eingeleitet werden soll, um das Baurecht zurückzunehmen. Das Baugesetzbuch regelt jedoch, dass der Eigentümer nach Maßgabe des Gesetzes eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann, wenn die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert wird und dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt. Erfolgt diese innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach in Kraft treten, bemisst sich die Entschädigung nach dem Unterschied zwischen dem Wert des Grundstücks auf Grund der zulässigen Nutzung und seinem Wert, der sich infolge der Aufhebung oder Änderung ergibt zzgl. ggf. sonstiger entschädigungspflichtiger Aufwendungen. Auf die Stadt Erlangen würden dann vermutlich Kosten in 7-stelliger Höhe zu kommen.
Weiter besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Erlangen die Grundstücke im freihändigen Erwerb von der Dawonia erwirbt. Dies setzt jedoch die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümerin voraus. Auch hier ist dabei mit vergleichbaren Kosten zu rechnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Stadtteilbeirat Süd hat sich ebenso mit dem Antrag der ÖDP-Fraktion in seiner Sitzung am 9. März 2021 befasst. Nach gegenwärtigen Kenntnisstand unterstützt er den Antrag nicht und wird im Weiteren hierzu auch keine Stellung beziehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte vor diesem Hintergrund am Vollzug des bestehenden Bebauungsplanes festgehalten werden. Die Dawonia wird auf den o.g. Flächen teilweise EOF-geförderten Mietwohnungsbau errichten, der in Erlangen dringend benötigt wird. Weiter werden die entstehenden Kosten als nicht verhältnismäßig angesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1.
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – mit
Hervorhebung der Flurstücke
2. Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP Stadtratsgruppe