Betreff
Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP-Stadtratsgruppe: Empfohlene Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept im Jaminpark umsetzen
Vorlage
611/029/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP-Stadtratsgruppe ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die ÖDP-Stadtratsgruppe beantragt, dass die Stadt Erlangen der Dawonia Franken GmbH das Baurecht auf den Flurgrundstücken, 1949/9,1949/27,1949/35,1949/37 abkauft oder die kompletten Grundstücke zurückkauft. Weiter wird beantragt, dass der Antrag bearbeitet wird, bevor wichtiger Baumbestand im benannten Bereich gefällt wird.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 07.12.2017 (611/209/2017) dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 24.10.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Durch den Bebauungsplan in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag ist die Bebauung der Grundstücke mit drei weiteren Zeilenbauten mit vier Geschossen geregelt worden. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren.

 

Der Stadtrat kann beschließen, dass ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für den o.g. Bereich eingeleitet werden soll, um das Baurecht zurückzunehmen. Das Baugesetzbuch regelt jedoch, dass der Eigentümer nach Maßgabe des Gesetzes eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann, wenn die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert wird und dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt. Erfolgt diese innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach in Kraft treten, bemisst sich die Entschädigung nach dem Unterschied zwischen dem Wert des Grundstücks auf Grund der zulässigen Nutzung und seinem Wert, der sich infolge der Aufhebung oder Änderung ergibt zzgl. ggf. sonstiger entschädigungspflichtiger Aufwendungen. Auf die Stadt Erlangen würden dann vermutlich Kosten in 7-stelliger Höhe zu kommen.

 

Weiter besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Erlangen die Grundstücke im freihändigen Erwerb von der Dawonia erwirbt. Dies setzt jedoch die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümerin voraus. Auch hier ist dabei mit vergleichbaren Kosten zu rechnen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus Sicht der Verwaltung sollte am Vollzug des bestehenden Bebauungsplanes festgehalten werden. Die Dawonia wird auf den o.g. Flächen teilweise EOF-geförderten Mietwohnungsbau errichten, der in Erlangen dringend benötigt wird. Weiter werden die entstehenden Kosten als nicht verhältnismäßig angesehen.

 

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:              1. Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße –  mit Hervorhebung der Flurstücke

2.            Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP Stadtratsgruppe