Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 24.02.2021 hat die Grüne Liste eine
Anfrage zur Vergütungspraxis und zur Zahlung von Pauschalen und Prämien
gestellt. Zu den einzelnen Fragestellungen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Gehaltszahlungen an die Beschäftigten der Stadt Erlangen
erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen
Bestimmungen. Die Zuordnung von Beamte*innen zu einer Besoldungsgruppe bzw.
-stufe richtet sich nach Stellenwert, Ausbildung, Laufbahn, Alter und Leistung.
Die Eingruppierung der Beschäftigten ergibt sich aus den von ihnen nicht nur
vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Außertarifliche Vergütungspauschalen
bzw. nicht gesetzlich geregelte Bezügezulagen werden nicht gezahlt.
Prämienzahlungen richten sich ausschließlich nach der Dienstvereinbarung über
die Leistungsorientierte Bezahlung (DVLoB), die die Regelungen des Art. 67
BayBesG bzw. § 17 und 18 TVöD in die Praxis umsetzt, sowie nach dem Regelwerk
der Zusatzprämie für Tarifbeschäftigte, welches durch den Stadtrat zuletzt am
06.02.2014 beschlossen wurde.
Zu Frage 2:
Als Überstunden bzw. Mehrarbeit im Sinne der
tarifrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen gelten nur die
Dienst-/Arbeitsstunden, die auf schriftliche Anordnung über die regelmäßige
Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Überstunden bzw. Mehrarbeit sind
grundsätzlich durch Dienst-/Arbeitsbefreiung auszugleichen. Ist dies nicht
möglich, erfolgt die Abrechnung abzugeltender Überstunden bzw. Mehrarbeit nach
Zuleitung einer Arbeitsmeldung durch den Fachbereich.
Pauschale Vergütungen von Überstunden oder Fahrtkosten ohne Leistungsnachweise
werden nicht gezahlt
Zu Frage 3:
Die Abrechnungskontrolle erfolgt durch Abgleich der
Anordnungen der Dienststelle mit den Angaben und Nachweisen der Beschäftigten.
Zu Frage 4 (Beantwortung durch Amt 14/Revisionsamt):
Die letzte Prüfung der Personalaufwendungen in der Gehaltsstelle durch das Revisionsamt fand im Jahr 2012 statt. Der Prüfungsbericht wurde dem Revisionsausschuss im Juli 2012 vorgestellt. Unregelmäßigkeiten sind nicht aufgefallen, es waren keine Prüfungsfeststellungen von größerer Tragweite auszusprechen. Auch eine weitere Prüfung der Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ergab keine Feststellungen, wie sie bei der Stadt Bamberg im Raume stehen.
Das Revisionsamt verfügt über keinen Dauerzugriff auf die entsprechenden Funktionen des in der Gehaltsstelle eingesetzten EDV-Fachverfahrens P&I LOGA. Eine (verdeckte) Prüfung außerhalb des regulären Prüfungsverfahrens ist – auch aus anderen Gründen – grundsätzlich nicht möglich.
Zu Frage 5 (Beantwortung durch Amt 14/Revisionsamt):
Der BKPV teilte auf Anfrage mit, dass die Prüfung der Personalausgaben (unabhängig vom Ergebnis anderer Prüfungen) bei der Stadt Erlangen vorgesehen ist.
Anlagen: Anfrage Grüne Liste vom 24.02.2021