hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
- Der Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße –
der Stadt Erlangen ist für die Grundstücke an der Ecke Bayreuther Straße /
Haagstraße mit den Flst.-Nrn. 867 und 867/7 - Gemarkung Erlangen - durch
das 4. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu
ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden wird abgesehen.
- Der Entwurf des 4. Deckblattes zum
Bebauungsplan Nr. 310 der Stadt Erlangen – Jahn-Haagstraße – in der
Fassung vom 11.05.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt ist Eigentümerin der im Bebauungsplan Nr. 310 festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Auf dieser Fläche wurde 1956 der Bau einer Kinderschule mit Studentinnenheim im Gebäude in der Haagstraße 2 genehmigt. Die Wohnnutzung ist im 1974 aufgestellten Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und als zulässig festgesetzt worden.
Anlass für die Aufstellung des 4. Deckblattes ist die Einreichung eines Bauantrages zum Einbau von zwei Wohnungen und einem Büro im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes durch die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt. Mit dem 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 soll das Baurecht auf die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ausnahmsweise zulässig werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren, da der bestehende Bebauungsplan nur geringfügig verändert wird und dabei die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan Nr. 310 festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Der Bereich umfasst die Grundstücke an der Ecke Bayreuther Straße / Haagstraße mit den Fl. Nrn. 867 und 867/7 und weist eine Fläche von ca. 0,2 ha auf. Damit soll der Bebauungsplan Nr. 310 auf einer Teilfläche überplant werden (siehe Anlage 1).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Planzeichen für „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
§ Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 310
wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der das Wohnen in den Obergeschossen
ermöglicht.
§ Von Seiten des Jugendamtes bestehen unter
Berücksichtigung der langfristigen Bedarfsplanung keine Bedenken gegen eine
Änderung des Bebauungsplans.
§ Die Wohnnutzung in den Obergeschossen steht
der bestehenden Kindertagesstätte und Kinderkrippe im Erd- und Kellergeschoss
nicht entgegen.
e) Städtebauliche Ziele
Die an den Geltungsbereich angrenzenden Flächen sind als allgemeines
Wohngebiet i. S. d. § 4 BauNVO festgesetzt. Das städtebauliche
Ziel, die Wohnnutzung in den Obergeschossen der Gemeinbedarfsfläche zu
ermöglichen, geht mit dem übergeordneten Ziel einher, das Wohnen in der
nördlichen Innenstadt zu sichern. Die Festsetzungen zu überbaubaren
Grundstücksflächen und zum Maß der baulichen Nutzung der Gebäude sollen
unverändert bleiben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – der Stadt Erlangen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebauungsplans durch das 4. Deckblatt für die Grundstücke Flst.-Nrn. 867 und 867/7 – Gemarkung Erlangen – nach den Vorschriften des BauGB. Mit diesem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – teilweise ersetzt werden.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit
Da die
Aufstellung des Deckblattes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, wird von der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
c) Beteiligung der Behörden
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden wird abgesehen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der
öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
d) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Deckblattes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und
Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
Anlage 2: Verfahrensstand