hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
- Der Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – der Stadt Erlangen ist für die Grundstücke an der Ecke Bayreuther Straße / Haagstraße mit den Flst.-Nrn. 867 und 867/7 - Gemarkung Erlangen - durch das 4. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
- Der Entwurf des 4.
Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 der Stadt Erlangen – Jahn-Haagstraße
– in der Fassung vom 15.06.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt ist Eigentümerin der im Bebauungsplan Nr. 310 festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Auf dieser Fläche wurde 1956 der Bau einer Kinderschule mit Studentinnenheim im Gebäude in der Haagstraße 2 genehmigt. Die Wohnnutzung ist im 1974 aufgestellten Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und als zulässig festgesetzt worden.
Anlass für die
Aufstellung des 4. Deckblattes ist die Einreichung eines Bauantrages zum Einbau
von zwei Wohnungen und einem Büro im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes durch
die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt. Mit dem 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. 310 soll das Baurecht auf die tatsächlichen Gegebenheiten
angepasst und eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ausnahmsweise zulässig
werden. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung
in seiner Sitzung vom 11.05.2021 zu prüfen, ob die solare Baupflicht in diesem
Deckblatt Berücksichtigung finden kann. Im Ergebnis wird im
4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 die solare Baupflicht umgesetzt.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren,
da der bestehende Bebauungsplan nur geringfügig verändert wird und dabei die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan Nr. 310 festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Der Bereich umfasst die Grundstücke an der Ecke Bayreuther Straße / Haagstraße mit den Fl. Nrn. 867 und 867/7 und weist eine Fläche von ca. 0,2 ha auf. Damit soll der Bebauungsplan Nr. 310 auf einer Teilfläche überplant werden (siehe Anlage 1).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Planzeichen für „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
§ Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 310
wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der das Wohnen in den Obergeschossen
ermöglicht.
§ Von Seiten des Jugendamtes bestehen unter
Berücksichtigung der langfristigen Bedarfsplanung keine Bedenken gegen eine
Änderung des Bebauungsplans.
§ Die Wohnnutzung in den Obergeschossen steht
der bestehenden Kindertagesstätte und Kinderkrippe im Erd- und Kellergeschoss
nicht entgegen.
§ Umsetzung des Beschlusses zur solaren
Baupflicht.
e) Städtebauliche Ziele
Die an den Geltungsbereich angrenzenden Flächen sind als allgemeines Wohngebiet
festgesetzt. Das städtebauliche Ziel, die Wohnnutzung in den Obergeschossen der
Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen, geht mit dem übergeordneten Ziel einher,
das Wohnen in der nördlichen Innenstadt zu sichern. Die Festsetzungen zu
überbaubaren Grundstücksflächen und zum Maß der baulichen Nutzung der Gebäude
sollen unverändert bleiben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße – der Stadt Erlangen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebauungsplans durch das 4. Deckblatt für die Grundstücke Flst.-Nrn. 867 und 867/7 – Gemarkung Erlangen – nach den Vorschriften des BauGB. Mit diesem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-Haagstraße - teilweise ersetzt werden.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit
Da die
Aufstellung des Deckblattes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, wird von der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
c) Beteiligung der Behörden
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden wird abgesehen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der
öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
d) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Deckblattes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen
auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Verfahrensstand