Betreff
Klimafonds der Metropolregion - Antrag der Grünen Liste Fraktion Nr. 194/2020 vom 29.09.2020
Vorlage
31/043/2020/1
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Derzeit wird ein „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufgesetzt. Der Trägerverein für den Klima-Fonds soll Anfang 2021 gegründet werden. Die Stadt Erlangen beteiligt sich durch jährliche Mitgliederbeiträge (Richtwert für Städte ab 50.000 Einwohnern: 5.000 € jährlich) und eine Anschubfinanzierung von 10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds, vorbehaltlich der Feststellung, dass die vom Fonds geförderten Maßnahmen eine dem Preis angemessene Klimawirksamkeit (d.h. CO2-Reduktion) sowie das Kriterium der Zusätzlichkeit aufweisen. Es soll zukünftig geprüft werden, inwieweit die Treibhausgasemissionen der Stadt Erlangen, die nicht vor 2030 eingespart werden können, durch Einzahlungen in den Fonds kompensiert werden können. Der Fokus der Stadt Erlangen liegt auf der Einsparung von Treibhausgasemissionen.

 

Der Antrag 194/2020 der Grünen Liste ist hiermit abschließend bearbeitet.

Der Antrag 445/2020 vom Nachhaltigkeitsbeirat ist hiermit ebenfalls abschließend behandelt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen strebt die Einhaltung des 1,5°C Ziel an. Es werden jedoch bis dahin nicht alle Aktivitäten mit CO-Ausstoß eingestellt oder durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden können - sei es aufgrund des begrenzten kommunalen Handlungsspielraums oder technischen, finanziellen bzw. zeitlichen Engpässen. Unter bestimmten Umständen kann es daher sinnvoll sein, die verbliebenen Treibhausgasemissionen durch sogenannte Klima-Kompensationszahlungen auszugleichen (vgl. auch BV 31/040/2020).

Bisher wird Klima-Kompensation oft in anderen Teilen der Welt durchgeführt. Da jedoch die Industriestaaten die Hauptverursacher von Treibhausgasen pro Person sind, ist es wichtig hier vor Ort Strukturen und Projekte zu schaffen, um CO einzusparen bzw. in Form von Kohlenstoffsenken zu speichern. Die Schaffung solcher Strukturen kann ein regionaler Klimafonds unterstützen, welcher Projekte zur Treibhausgaseinsparung bzw. -speicherung vor Ort finanziert. Ein regionaler Klimafonds gewährleistet zudem eine Sichtbarkeit und damit einen unmittelbaren Bezug der Einzahlenden zu umgesetzten Maßnahmen, was wiederum mehr Akzeptanz unter der Bevölkerung schaffen sowie höhere Kompensationszahlungen generieren könnte. Zusätzlich fördert ein regionaler Fonds die regionale Wertschöpfung und unterstützt den Wandel hin zu einer klimaneutralen und resilienten Gesellschaft. Gleichzeitig wird ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Derzeit laufen Planungen, einen „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufzusetzen. Ein Projekt dieser Art ist deutschlandweit einzigartig. Eine Gründung des Trägervereins soll Anfang 2021 erfolgen.

 

Derzeit haben bereits die Städte Nürnberg, Neumarkt, Treuchtlingen und Schlüsselfeld eine Teilnahme am Klimafonds zugesichert.

 

Das zentrale Anliegen der Einrichtung des Fonds ist die finanzielle Unterstützung des Klima-Pakts der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Ziel des Klimapakts ist es, die CO2-Emissionen der Metropolregion bis 2050 um 80% bis 95% zu senken. Dabei haben die unterschiedlichen Städte jedoch unterschiedliche Zielvorgaben, wenn es um das Erreichen der Klimaneutralität geht. Die Stadt Erlangen hat sich das Ziel gesetzt vor 2030 klimaneutral zu sein. Wenn zwischen Zielsetzung und Zielerreichung eine Lücke entsteht, soll mit dem Fonds eine Möglichkeit geschaffen werden, diese Lücke zu verringern.

 

Diese Kompensationszahlungen können von Kommunen, aber auch von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürgern als Ausgleich für klimaschädliches Verhalten eingezahlt werden. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte zur CO2-Reduktion von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereinen unterstützt werden.

 

Der Trägerverein und die Verwaltung des Fonds sollen aus jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Kommunen und Landkreisen der Metropolregion finanziert werden.

 

Der Verein strebt die Anerkennung der "Gemeinnützigkeit" bei der Finanzbehörde an. Daher gilt formal, dass nur Projekte gefördert werden sollen, die ohne finanzielle Unterstützung keine Realisierungschancen hätten. Es dürfen weder Pflichtaufgaben der Kommunen berührt, noch Marktteilnehmende verdrängt werden. Inhaltlich fördert der Fonds vorrangig Klimaschutzprojekte auf dem Gebiet der Metropolregion, deren CO-Wirksamkeit nach einem zertifizierten Verfahren zu berechnen ist. Die Methode wird von einem spezialisierten Dienstleister erstellt und zur Anwendung gebracht.


Konkrete Förderkriterien sind im Weiteren von einem künftigen Vergabebeirat zu formulieren und in einer Mitgliederversammlung zu beschließen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen hat sich mit ihrem Bekenntnis zum Pariser Abkommen ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Im Gegensatz zur Metropolregion hat sich Erlangen zum Ziel gesetzt vor 2030 klimaneutral zu sein. Die Teilnahme und Einzahlung in den Klimafonds der Metropolregion kann ein nützliches Instrument sein, nicht vermeidbare CO-Emissionen in der Region auszugleichen. Dafür muss jedoch sichergestellt sein, dass die unterstützten Projekte eine dem gezahlten Preis angemessene Klimawirksamkeit aufweisen. D.h. es muss sichergestellt werden, dass bei der Einzahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich eine bestimmte Menge an CO2 eingespart wird. Ein weiteres Kriterium ist die sogenannte Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen. Das Kriterium der Zusätzlichkeit bedeutet, dass die Maßnahme ohne die Zahlungen nicht realisiert worden wäre.

Sollten oben genannte Kriterien im Klimafonds der Metropolregion umgesetzt werden, wird sich die Stadt Erlangen mit einer Anschubfinanzierung von 10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds beteiligen. Zusätzlich wird die Stadt Erlangen Mitglied und wird jährliche Mitgliedsbeiträge (derzeit beträgt der Richtwert für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern 5.000 €) zahlen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kompensationszahlungen der Stadtverwaltung zukünftig in den Fonds eingezahlt werden können.    

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

10.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

 5.000 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget auf Kst. 310090/ KTr. 56110010/ Sk. 549 130 bzw. 527198  

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Antrag Nr. 194/2020 der Grüne Liste Fraktion Klimafonds der Metropolregion
Anlage 2: Antrag Nr. 445/2020 des Nachhaltigkeitsbeirats