Derzeit wird ein „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige
Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufgesetzt. Der
Trägerverein für den Klima-Fonds soll Anfang 2021 gegründet werden. Die Stadt
Erlangen beteiligt sich durch jährliche Mitgliederbeiträge (Richtwert für
Städte ab 50.000 Einwohnern: 5.000 € jährlich) und eine Anschubfinanzierung von
10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds, vorbehaltlich der Feststellung, dass die
vom Fonds geförderten Maßnahmen eine dem Preis angemessene Klimawirksamkeit
(d.h. CO2-Reduktion) sowie das Kriterium der Zusätzlichkeit aufweisen.
Es soll zukünftig geprüft werden, inwieweit die Treibhausgasemissionen der
Stadt Erlangen, die nicht vor 2030 eingespart werden können, durch Einzahlungen
in den Fonds kompensiert werden können. Der Fokus der Stadt Erlangen liegt auf
der Einsparung von Treibhausgasemissionen.
Der Antrag 194/2020 der Grünen Liste ist hiermit abschließend bearbeitet.
Der Antrag 445/2020 vom Nachhaltigkeitsbeirat ist hiermit ebenfalls abschließend behandelt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen strebt die Einhaltung des 1,5°C Ziel an. Es werden
jedoch bis dahin nicht alle Aktivitäten mit CO₂-Ausstoß eingestellt oder durch
klimafreundliche Alternativen ersetzt werden können - sei es aufgrund des
begrenzten kommunalen Handlungsspielraums oder technischen, finanziellen bzw.
zeitlichen Engpässen. Unter bestimmten Umständen kann es daher sinnvoll sein,
die verbliebenen Treibhausgasemissionen durch sogenannte
Klima-Kompensationszahlungen auszugleichen (vgl. auch BV 31/040/2020).
Bisher wird Klima-Kompensation oft in anderen Teilen der Welt durchgeführt. Da jedoch die Industriestaaten die Hauptverursacher von Treibhausgasen pro Person sind, ist es wichtig hier vor Ort Strukturen und Projekte zu schaffen, um CO₂ einzusparen bzw. in Form von Kohlenstoffsenken zu speichern. Die Schaffung solcher Strukturen kann ein regionaler Klimafonds unterstützen, welcher Projekte zur Treibhausgaseinsparung bzw. -speicherung vor Ort finanziert. Ein regionaler Klimafonds gewährleistet zudem eine Sichtbarkeit und damit einen unmittelbaren Bezug der Einzahlenden zu umgesetzten Maßnahmen, was wiederum mehr Akzeptanz unter der Bevölkerung schaffen sowie höhere Kompensationszahlungen generieren könnte. Zusätzlich fördert ein regionaler Fonds die regionale Wertschöpfung und unterstützt den Wandel hin zu einer klimaneutralen und resilienten Gesellschaft. Gleichzeitig wird ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Derzeit laufen Planungen, einen „Fonds für
Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion
Nürnberg aufzusetzen. Ein Projekt dieser Art ist deutschlandweit einzigartig.
Eine Gründung des Trägervereins soll Anfang 2021 erfolgen.
Derzeit haben bereits die Städte Nürnberg,
Neumarkt, Treuchtlingen und Schlüsselfeld eine Teilnahme am Klimafonds
zugesichert.
Das zentrale Anliegen der Einrichtung des
Fonds ist die finanzielle Unterstützung des Klima-Pakts der Europäischen
Metropolregion Nürnberg. Ziel des Klimapakts ist es, die CO2-Emissionen
der Metropolregion bis 2050 um 80% bis 95% zu senken. Dabei haben die
unterschiedlichen Städte jedoch unterschiedliche Zielvorgaben, wenn es um das
Erreichen der Klimaneutralität geht. Die Stadt Erlangen hat sich das Ziel
gesetzt vor 2030 klimaneutral zu sein. Wenn zwischen Zielsetzung und
Zielerreichung eine Lücke entsteht, soll mit dem Fonds eine Möglichkeit
geschaffen werden, diese Lücke zu verringern.
Diese Kompensationszahlungen können von
Kommunen, aber auch von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürgern als Ausgleich
für klimaschädliches Verhalten eingezahlt werden. Mit diesen finanziellen
Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte zur CO2-Reduktion von Kommunen
sowie von Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereinen unterstützt werden.
Der Trägerverein und die Verwaltung des Fonds
sollen aus jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Kommunen und Landkreisen der
Metropolregion finanziert werden.
Der Verein strebt die Anerkennung der "Gemeinnützigkeit" bei
der Finanzbehörde an. Daher gilt formal, dass nur Projekte gefördert werden
sollen, die ohne finanzielle Unterstützung keine Realisierungschancen hätten.
Es dürfen weder Pflichtaufgaben der Kommunen berührt, noch Marktteilnehmende
verdrängt werden. Inhaltlich fördert der Fonds vorrangig Klimaschutzprojekte
auf dem Gebiet der Metropolregion, deren CO₂-Wirksamkeit nach einem zertifizierten
Verfahren zu berechnen ist. Die Methode wird von einem spezialisierten
Dienstleister erstellt und zur Anwendung gebracht.
Konkrete Förderkriterien sind im Weiteren von einem künftigen Vergabebeirat zu formulieren
und in einer Mitgliederversammlung zu beschließen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadt
Erlangen hat sich mit ihrem Bekenntnis zum Pariser Abkommen ein ehrgeiziges
Ziel gesetzt. Im Gegensatz zur Metropolregion hat sich Erlangen zum Ziel
gesetzt vor 2030 klimaneutral zu sein. Die Teilnahme und Einzahlung in den
Klimafonds der Metropolregion kann ein nützliches Instrument sein, nicht
vermeidbare CO₂-Emissionen in der Region auszugleichen.
Dafür muss jedoch sichergestellt sein, dass die unterstützten Projekte eine dem
gezahlten Preis angemessene Klimawirksamkeit aufweisen. D.h. es muss
sichergestellt werden, dass bei der Einzahlung einer bestimmten Summe auch
tatsächlich eine bestimmte Menge an CO2 eingespart wird. Ein
weiteres Kriterium ist die sogenannte Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen.
Das Kriterium der Zusätzlichkeit bedeutet, dass die Maßnahme ohne die Zahlungen
nicht realisiert worden wäre.
Sollten oben genannte Kriterien im
Klimafonds der Metropolregion umgesetzt werden, wird sich die Stadt Erlangen
mit einer Anschubfinanzierung von 10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds
beteiligen. Zusätzlich wird die Stadt Erlangen Mitglied und wird jährliche
Mitgliedsbeiträge (derzeit beträgt der Richtwert für Städte mit mehr als 50.000
Einwohnern 5.000 €) zahlen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
inwieweit die Kompensationszahlungen der Stadtverwaltung zukünftig in den Fonds
eingezahlt werden können.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
10.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
5.000 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst. 310090/ KTr. 56110010/ Sk. 549 130 bzw. 527198
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 194/2020 der Grüne Liste Fraktion
Klimafonds der Metropolregion
Anlage 2: Antrag Nr. 445/2020 des Nachhaltigkeitsbeirats