Betreff
Klimafonds der Metropolregion
Vorlage
31/043/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Derzeit wird ein „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufgesetzt. Der Trägerverein für den Klima-Fonds soll Anfang 2021 gegründet werden. Die Stadt Erlangen beteiligt sich durch jährliche Mitgliederbeiträge (Richtwert für Städte ab 50.000 Einwohnern: 5.000 € jährlich) und eine Anschubfinanzierung von 10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds, vorbehaltlich der Feststellung, dass die vom Fonds geförderten Maßnahmen eine dem Preis angemessene Klimawirksamkeit (d.h. CO2-Reduktion) sowie das Kriterium der Zusätzlichkeit aufweisen. Es soll zukünftig geprüft werden, inwieweit die Treibhausgasemissionen der Stadt Erlangen durch Einzahlungen in den Fonds kompensiert werden können.

 

Der Antrag 194/2020 der Grünen Liste ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen strebt die Einhaltung des 1,5°C Ziel an. Es werden jedoch bis dahin nicht alle Aktivitäten mit CO-Ausstoß eingestellt oder durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden können - sei es aufgrund des begrenzten kommunalen Handlungsspielraums oder technischen, finanziellen bzw. zeitlichen Engpässen. Unter bestimmten Umständen kann es daher sinnvoll sein, die verbliebenen Treibhausgasemissionen durch sogenannte Klima-Kompensationszahlungen auszugleichen (vgl. auch BV 31/040/2020).

Es gibt zahlreiche Firmen, die die Dienstleistung „Klima-Kompensation“ anbieten. Hierbei werden die verursachten CO2-Emissionen durch Zahlungen an Projekte, die für eine Reduktion von CO2-Emissionen in der Atmosphäre sorgen, wie Aufforstung oder die Nutzung erneuerbarer Energien, wieder eingespart. Häufig werden diese Projekte im globalen Süden durchgeführt. Denn für das Klima ist es irrelevant, so die Argumentation, wo die Treibhausgase eingespart werden. Zudem ist es bei Projekten im globalen Süden häufig günstiger eine Tonne CO2 einzusparen, als bei Projekten in Deutschland.

Berechnungen gehen davon aus, dass selbst die komplette Kompensation der aktuellen Treibhausgasemissionen der „Industrieländer“ in Ländern des globalen Südens nicht ausreichen würde, um „nur“ das 2°C-Klimaziel einzuhalten. Die Stadt Erlangen strebt die Einhaltung des 1,5°C-Ziel an. Daher ist es für die globale Dekarbonisierung nötig, dass auch vor Ort Strukturen und Projekte geschaffen werden, um CO einzusparen bzw. in Kohlenstoffsenken zu speichern. Die Schaffung solcher Strukturen kann ein regionaler Klimafonds unterstützen, welcher Projekte zur Treibhausgaseinsparung bzw. -speicherung vor Ort finanziert. Ein regionaler Klimafonds gewährleistet zudem eine Sichtbarkeit und damit einen unmittelbaren Bezug der Einzahlenden zu umgesetzten Maßnahmen, was wiederum mehr Akzeptanz unter der Bevölkerung schaffen sowie höhere Kompensationszahlungen generieren könnte. Zusätzlich fördert ein regionaler Fonds die regionale Wertschöpfung und unterstützt den Wandel hin zu einer klimaneutralen und resilienten Gesellschaft. Gleichzeitig wird ein Bewusstsein für Klimagerechtigkeit geschaffen.

       

 

2.       Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Derzeit laufen Planungen, einen „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ für die Europäische Metropolregion Nürnberg aufzusetzen. Ein Projekt dieser Art ist deutschlandweit einzigartig. Eine Gründung des Trägervereins soll Anfang 2021 erfolgen.

 

Aktuell haben bereits die Städte Nürnberg, Neumarkt, Treuchtlingen und Schlüsselfeld eine Teilnahme am Klimafonds zugesichert.

 

Das zentrale Anliegen der Einrichtung des Fonds ist die finanzielle Unterstützung des Klima-Pakts der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Ziel des Klimapakts ist es, die CO2-Emissionen der Metropolregion bis 2050 um 80% bis 95% zu senken. Es existiert jedoch eine Lücke zwischen Zielsetzung und Zielerreichung. Mit dem Fonds soll die Lücke verringert werden. So sollen vor allem auch Maßnahmen umgesetzt werden, die aus (kurzfristiger) wirtschaftlicher Perspektive nur schwer oder nicht realisierbar sind. Zudem wird mit Mitteln aus der Region für die Region regionale Wertschöpfung generiert.

 

Der Trägerverein und die Verwaltung des Fonds sollen aus jährlichen Mitgliedsbeiträgen von Kommunen und Landkreisen der Metropolregion finanziert werden.

 

Zusätzlich dazu wirbt der Fonds Mittel als Kompensationszahlungen ein. Diese können von Kommunen, aber auch von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürgern als Ausgleich für klimaschädliches Verhalten eingezahlt werden. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte zur CO2-Reduktion von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereinen unterstützt werden.

 

Der Verein strebt die Anerkennung der "Gemeinnützigkeit" bei der Finanzbehörde an. Daher gilt formal, dass nur Projekte gefördert werden sollen, die ohne finanzielle Unterstützung keine Realisierungschancen hätten. Es dürfen weder Pflichtaufgaben der Kommunen berührt, noch Marktteilnehmende verdrängt werden. Inhaltlich fördert der Fonds vorrangig Klimaschutzprojekte auf dem Gebiet der Metropolregion, deren CO-Wirksamkeit nach einem zertifizierten Verfahren zu berechnen ist. Die Methode wird von einem spezialisierten Dienstleister erstellt und zur Anwendung gebracht.


Konkrete Förderkriterien sind im Weiteren von einem künftigen Vergabebeirat zu formulieren und in einer Mitgliederversammlung zu beschließen.

 

 

3.       Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen hat sich mit ihrem Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Die Teilnahme und Einzahlung in den Klimafonds der Metropolregion kann ein nützliches Instrument sein, nicht vermeidbare CO-Emissionen in der Region auszugleichen. Dafür muss jedoch sichergestellt sein, dass die unterstützten Projekte eine dem gezahlten Preis angemessene Klimawirksamkeit aufweisen. D.h. es muss sichergestellt werden, dass bei der Einzahlung einer bestimmten Summe auch tatsächlich eine bestimmte Menge an CO2 eingespart wird. Ein weiteres Kriterium ist die sogenannte Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen. Das Kriterium der Zusätzlichkeit bedeutet, dass die Maßnahme ohne die Zahlungen nicht realisiert worden wäre.

Sollten oben genannte Kriterien im Klimafonds der Metropolregion umgesetzt werden, wird sich die Stadt Erlangen mit einer Anschubfinanzierung von 10.000 € an dem Aufsetzen des Fonds beteiligen. Zusätzlich wird die Stadt Erlangen Mitglied und wird jährliche Mitgliedsbeiträge (derzeit beträgt der Richtwert für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern 5.000 €) zahlen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit die Kompensationszahlungen der Stadtverwaltung zukünftig in den Fonds eingezahlt werden können.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

10.000 €

bei Sachkonto: 527 198

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

5.000 €

bei Sachkonto: 549 130

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst. 310090/ KTr. 56110010/ Sk. 549 130 bzw.  527 198      

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Antrag Nr. 194/2020 der Grüne Liste Fraktion Klimafonds der Metropolregion