1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP-Stadtratsgruppe ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die ÖDP-Stadtratsgruppe beantragt, dass die Stadt Erlangen der Dawonia Franken GmbH das Baurecht auf den Flurgrundstücken, 1949/9,1949/27,1949/35,1949/37 abkauft oder die kompletten Grundstücke zurückkauft. Weiter wird beantragt, dass der Antrag bearbeitet wird, bevor wichtiger Baumbestand im benannten Bereich gefällt wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom
07.12.2017 (611/209/2017) dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – der
Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung
vom 24.10.2017 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Durch den
Bebauungsplan in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag ist die Bebauung
der Grundstücke mit drei weiteren Zeilenbauten mit vier Geschossen geregelt
worden. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren.
Der Stadtrat kann beschließen, dass
ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für den o.g. Bereich eingeleitet
werden soll, um das Baurecht zurückzunehmen. Das Baugesetzbuch regelt jedoch,
dass der Eigentümer nach Maßgabe des Gesetzes eine angemessene Entschädigung in
Geld verlangen kann, wenn die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder
geändert wird und dadurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des
Grundstücks eintritt. Erfolgt diese innerhalb einer Frist von sieben Jahren
nach in Kraft treten, bemisst sich die Entschädigung nach dem Unterschied
zwischen dem Wert des Grundstücks auf Grund der zulässigen Nutzung und seinem
Wert, der sich infolge der Aufhebung oder Änderung ergibt zzgl. ggf. sonstiger
entschädigungspflichtiger Aufwendungen. Auf die Stadt Erlangen würden dann
vermutlich Kosten in 7-stelliger Höhe zu kommen.
Weiter besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Erlangen die Grundstücke im freihändigen Erwerb von der Dawonia erwirbt. Dies setzt jedoch die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümerin voraus. Auch hier ist dabei mit vergleichbaren Kosten zu rechnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Aus Sicht der Verwaltung sollte am Vollzug des bestehenden Bebauungsplanes festgehalten werden. Die Dawonia wird auf den o.g. Flächen teilweise EOF-geförderten Mietwohnungsbau errichten, der in Erlangen dringend benötigt wird. Weiter werden die entstehenden Kosten als nicht verhältnismäßig angesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße – mit Hervorhebung der Flurstücke
2. Antrag Nr. 392/2020 der ÖDP Stadtratsgruppe