Ein Teilbereich des
Papellierweges wurde ausgebaut (Erschließung Lammersstraße 1 und 1a).
Nachdem sich die Verkehrsbedeutung dieses Teilbereiches geändert hat, ist eine
entsprechende Umstufung bzw. Widmung vorzunehmen (Art. 6 und 7 BayStrWG).
Dieser Bereich wird künftig dem Straßenzug Lammersstraße (Zug-Nr. 223)
zugeordnet.
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in den ausgehängten Lageplänen dargestellt.
Umstufung/Widmung
öffentlicher Verkehrsflächen
Zug Straße Beschreibung
39 Papellierweg Aufstufung
vom beschränkt-öffentlichen Weg zur Ortsstraße,
Widmung
entsprechend dem erfolgten Ausbau
5 m von der Westgrenze Fl.Nr. 1191/9 bis 56 m westlich der Westgrenze FlNr. 1191/9, Länge ca. 51 m.
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlagen:
Lageplan
(Bereich Aufstufung/Widmung)
Lageplan
(Gesamtansicht nach Aufstufung/Widmung)
Die Widmung bzw. Umstufung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch
Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu
ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und
Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend
ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8
werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 2 Lagepläne