Fraktionsanträge 086/2020 der Erlanger Linken, 091/2020 und 141/2020 der Grüne/Grüne Liste, 093/2020 der FDP und 101/2020 der ödp und 137/2020 der Ausschussgemeinschaft ödp/Klimaliste
1.
Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der
Stadt Erlangen (Entwurf vom 21.07.2020, Anlage 1) wird beschlossen.
2.
Der Antrag der Grüne/Grüne
Liste-Stadtratsfraktion Nr. 091/2020 vom 19.06.2020 und Nr. 141/2020 vom
16.07.2020 sowie der Antrag der FDP-Stadtratsgruppe Nr. 093/2020 vom 22.06.2020
und der Antrag der Ausschussgemeinschaft ödp/Klimaliste Nr. 137/2020 vom 14.07.2020
sind damit bearbeitet.
3. Der Antrag der Erlanger Linke-Stadtratsgruppe Nr. 086/2020 vom 15.06.2020 und der Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion Nr. 101/2020 vom 22.06.2020 werden im Herbst 2020 bei einer Überprüfung und ggf. nochmaligen Änderung der Gemeindesatzung mit einbezogen.
1. Tätigkeit der
ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung
Bei der Vorlage handelt es sich
um eine Änderung der Vorlage, die bereits am 17.06.2020 in den HFPA eingebracht
wurde. Nach Diskussionen im HFPA wurde die Vorlage im Ältestenrat am 22.06.2020
nochmals diskutiert und sodann von der Verwaltung überarbeitet. Nach erneuter
Einbringung in den HFPA am 15.07.2020 erfolgte eine erneute Überarbeitung.
Die in den Anträgen der Fraktionen und Gruppierungen und in der Diskussion vorgebrachten Überlegungen wurden dabei folgendermaßen bewertet:
Eine Aufteilung ohne Sockelbetrag ist rechtlich nicht möglich, da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 05.07.2012 die finanziellen Zuschüsse vor allem der Finanzierung der personellen Aufwendungen dienen. Der Sockelbetrag kann nicht in der Zurverfügungstellung von Räumen und Büromaterial gesehen werden, da derartige Sachmittel im durch das BVerwG entschiedenen Fall ebenfalls zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden.
Alleine diese zusätzlich zu den Sachmitteln zur Verfügung
gestellten finanziellen Mittel wurden daher in dem Urteil betrachtet und auch
nur hinsichtlich dieser hat das BVerwG festgestellt, dass es einen gewissen
Sockelbedarf gibt, der unabhängig von der Fraktionsgröße ist. Die gewährten
Mittel müssen nach einem Maßstab verteilt werden, der sich an dem tatsächlichen
oder erwartbaren Bedarf für die Geschäftsführung orientiert; dabei fällt ein
bestimmter Anteil sowohl für kleine als auch für große Fraktionen gleichermaßen
an. Das BVerwG hat in dem Urteil gerade
das „Kopfteilprinzip“ beanstandet; dieses sollte aber nach dem Antrag der
FDP-Stadtratsgruppe auch in Erlangen eingeführt werden.
Eine unterschiedliche Behandlung
von Ausschussgemeinschaften und Fraktionen mit gleicher Mitgliederzahl
entsprechend dem Antrag Nr. 091/2020 der Ausschussgemeinschaft ödp/Klimaliste
wird kritisch gesehen, da eine Begründung für die Ungleichbehandlung schwer
nachvollziehbar ist.
Bei einem einheitlichen
Sockelbetrag, der durch die Grünen/Grüne Liste-Stadtratsfraktion mit dem Antrag
Nr. 141/2020 vom 16.07.2020 beantragt wurde, kann der unterschiedliche
Personalbedarf, der durch die Fraktionszuschüsse gedeckt werden soll, bei
unterschiedlich großen Fraktionen sachgerecht abgebildet werden, wenn durch eine
weitere Zahlung in Abhängigkeit der Größe der Fraktionen der unterschiedliche
Bedarf an personeller Unterstützung dargestellt werden kann. In dem
Satzungsentwurf wurden daher nunmehr ein einheitlicher Sockelbetrag für
Fraktionen / Ausschussgemeinschaften zzgl. eines erhöhten Grundbetrages für
jedes Fraktionsmitglied bzw. Mitglied der Ausschussgemeinschaft sowie ein
Geschäftsführungszuschuss für Einzelstadtratsmitglieder aufgenommen.
Die Anträge der Erlanger
Linke-Stadtratsgruppe und der ÖDP-Stadtratsfraktion werden im Herbst bei einer
Überprüfung und ggf. nochmaligen Änderung der Gemeindesatzung mitgeprüft.
Bei den in § 3
Abs. 2 Buchstabe a bis c der Gemeindesatzung genannten Beträge werden
Steigerungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst oder der
Beamtenbesoldung unmittelbar berücksichtigt. Daher entsprechen die bislang
abgedruckten Beträge nicht den derzeitigen Zahlungen.
Die Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder und für den Fraktionsvorsitz werden nicht erhöht, es werden die Beträge auf die derzeitigen Zahlbeträge aktualisiert.
Die Höhe des Sitzungsgeldes, das selbständig tätige Stadtratsmitglieder auf Antrag für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer bis längstens 19:00 Uhr erhalten, wird auf den Wert, den die Stadt Nürnberg ihren Stadtratsmitgliedern bezahlt, erhöht.
2. Tätigkeit sonstiger
ehrenamtlicher Mitglieder; Entschädigung
Durch die Änderung von § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindesatzung wird klargestellt, dass grundsätzlich alle Beiräte der Stadt Erlangen sowie die Mitglieder des Jugendparlaments und die vom Stadtrat berufenen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Entschädigung in gleicher Höhe erhalten.
Die Entschädigung für
Mitglieder des Baukunstbeirats wird in einer eigenen Satzung festgelegt. Diese
unterscheidet sich von den Festlegungen in der Gemeindesatzung, da es sich bei
den Mitgliedern um auswärtige Fachkräfte handelt.
3. Inkrafttreten
Die Änderungen sollen mit Beginn der Wahlzeit in Kraft treten. Eine Rückwirkung
ist in diesem Fall möglich, da insbesondere der rechtsstaatliche Grundsatz des
Vertrauensschutzes nicht verletzt wird, denn es erfolgt eine Besserstellung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
40.000,- € |
bei Sachkonto: 542121 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Satzung zur
Änderung der Gemeindesatzung der
Stadt
Erlangen vom 21.07.2020
Anlage 2: synoptische Darstellung
Anlage 3: Antrag der Erlanger Linken 086/2020
Anlage 4: Antrag der Grüne/Grüne Liste 091/2020
Anlage 5: Antrag der FDP 093/2020
Anlage 6: Antrag der ödp 101/2020
Anlage 7: Antrag der ödp/Klimaliste 137/2020
Anlage 8: Antrag der Grüne/Grüne Liste 141/2020