Betreff
Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen; Fraktionsanträge 086/2020 der Erlanger Linken, 091/2020 der Grüne/Grüne Liste, 093/2020 der FDP und 101/2020 der ödp
Vorlage
30/001/2020/1
Aktenzeichen
III/30; OMB/13
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 06.07.2020, Anlage 1) wird beschlossen.

2.    Der Antrag der Grüne/Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 091/2020 vom 19.06.2020 und der Antrag der FDP-Stadtratsgruppe Nr. 093/2020 vom 22.06.2020 sind damit bearbeitet.

3.    Der Antrag der Erlanger Linke-Stadtratsgruppe Nr. 086/2020 vom 15.06.2020 und der Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion Nr. 101/2020 vom 22.06.2020 werden im Herbst 2020 bei einer Überprüfung und ggf. nochmaligen Änderung der Gemeindesatzung mit einbezogen.


1.   Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung

Bei der Vorlage handelt es sich um eine Änderung der Vorlage, die bereits am 17.06.2020 in den HFPA eingebracht wurde. Nach Diskussionen im HFPA wurde die Vorlage im Ältestenrat am 22.06.2020 nochmals diskutiert und sodann von der Verwaltung überarbeitet.

 

Die in den Anträgen der Fraktionen und Gruppierungen und in der Diskussion vorgebrachten Überlegungen wurden dabei folgendermaßen bewertet:

Ein einheitlicher Sockelbetrag sowie eine Aufteilung ohne Sockelbetrag ist rechtlich nicht möglich, da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 05.07.2012 die finanziellen Zuschüsse vor allem der Finanzierung der personellen Aufwendungen dienen. Der Sockelbetrag kann nicht in der Zurverfügungstellung von Räumen und Büromaterial gesehen werden, da derartige Sachmittel im durch das BVerwG entschiedenen Fall ebenfalls zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden.

Alleine diese zusätzlich zu den Sachmitteln zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wurden daher in dem Urteil betrachtet und auch nur hinsichtlich dieser hat das BVerwG festgestellt, dass es einen gewissen Sockelbedarf gibt, der unabhängig von der Fraktionsgröße ist. Die gewährten Mittel müssen nach einem Maßstab verteilt werden, der sich an dem tatsächlichen oder erwartbaren Bedarf für die Geschäftsführung orientiert; dabei fällt ein bestimmter Anteil sowohl für kleine als auch für große Fraktionen gleichermaßen an. Das BVerwG hat in dem Urteil gerade das „Kopfteilprinzip“ beanstandet; dieses sollte aber nach dem Antrag der FDP-Stadtratsgruppe auch in Erlangen eingeführt werden.

 

Auch bei dem einheitlichen Sockelbetrag, der durch die Grünen/Grüne Liste-Stadtratsfraktion beantragt wurde, kann der unterschiedliche Personalbedarf, der durch die Fraktionszuschüsse gedeckt werden soll, bei unterschiedlich großen Fraktionen nicht sachgerecht abgebildet werden.

Die Anträge der Erlanger Linke-Stadtratsgruppe und der ÖDP-Stadtratsfraktion werden im Herbst bei einer Überprüfung und ggf. nochmaligen Änderung der Gemeindesatzung mitgeprüft.

 

Die Sockelbeträge wie sie nun vorgeschlagen werden, richten sich nach dem erwartbaren Aufwand für Personal in den unterschiedlich großen Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften. Durch die erhöhte Komplexität der Stadtratstätigkeit ist mit einem erhöhten Bedarf zu rechnen. Die Sockelbeträge wurden daher auf drei unterschiedliche Beträge zusammengefasst, die an den personellen Bedarf verschieden großer Fraktionen und Ausschussgemeinschaften ausgerichtet sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Bedarf an Personal gerade auch in kleineren Fraktionen und Ausschussgemeinschaften überproportional gestiegen ist und passt daher in dem Bereich bis 7 Mitglieder den Sockelbetrag entsprechend an.

 

Bei den in § 3 Abs. 2 Buchstabe a bis c der Gemeindesatzung genannten Beträge werden Steigerungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst oder der Beamtenbesoldung unmittelbar berücksichtigt. Daher entsprechen die bislang abgedruckten Beträge nicht den derzeitigen Zahlungen.

Die Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder und für den Fraktionsvorsitz werden nicht erhöht, es werden die Beträge auf die derzeitigen Zahlbeträge aktualisiert.

Die Höhe des Sitzungsgeldes, das selbständig tätige Stadtratsmitglieder auf Antrag für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer bis längstens 19:00 Uhr erhalten, wird auf den Wert, den die Stadt Nürnberg ihren Stadtratsmitgliedern bezahlt, erhöht.

 

2.   Tätigkeit sonstiger ehrenamtlicher Mitglieder; Entschädigung

Durch die Änderung von § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindesatzung wird klargestellt, dass grundsätzlich alle Beiräte der Stadt Erlangen sowie die Mitglieder des Jugendparlaments und die vom Stadtrat berufenen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Entschädigung in gleicher Höhe erhalten.

      Die Entschädigung für Mitglieder des Baukunstbeirats wird in einer eigenen Satzung festgelegt. Diese unterscheidet sich von den Festlegungen in der Gemeindesatzung, da es sich bei den Mitgliedern um auswärtige Fachkräfte handelt.

3.   Inkrafttreten


Die Änderungen sollen mit Beginn der Wahlzeit in Kraft treten. Eine Rückwirkung ist in diesem Fall möglich, da insbesondere der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht verletzt wird, denn es erfolgt eine Besserstellung.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X nein

 

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

40.00,- €

bei Sachkonto: 542121

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der
                        Stadt Erlangen vom 06.07.2020

                        Anlage 2: synoptische Darstellung

                        Anlage 3: Antrag der Erlanger Linken 086/2020

                        Anlage 4: Antrag der Grüne/Grüne Liste 091/2020

                        Anlage 5: Antrag der FDP 093/2020

                        Anlage 6: Antrag der ödp 101/2020