Betreff
Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und zu Veränderungs- und Konsolidierungsprozessen bei der Stadt Erlangen
Vorlage
112/007/2020
Aktenzeichen
Ref.III/112
Art
Beschlussvorlage

Der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und zu
Veränderungs- und Konsolidierungsprozessen bei der Stadt Erlangen (Anlage) wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Rahmenvereinbarung soll der Schutz der berechtigten Interessen der Beschäftigten und die Beteiligung der Personalvertretung und der bei der Stadt Erlangen vertretenen Gewerkschaften bei Veränderungsprozessen sichergestellt werden (vgl. Ziff. 1.4 der Vereinbarung).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Schaffung von Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veränderungsprozessen unter Berücksichtigung der Belange der Mitarbeiter*innen sowie der Gegebenheiten und
Erfordernisse aufgrund der Situation des städtischen Haushalts.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Neuformulierung der bisherigen Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Erlangen.

 

Änderung: Die neu hinzugekommene Ziffer 2.6 der Vereinbarung wurde auf Bitte des Personalrats aufgenommen. Sie dokumentiert die bisher von der Personalverwaltung gelebte Praxis.

 

Die neue Vereinbarung ersetzt die bis 31.12.2020 geltende Vereinbarung. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Durch Abschluss der Rahmenvereinbarung werden keine zusätzlichen personellen oder
monetären Ressourcen gebunden.

 

 


Anlage:

Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsmodernisierung und zu Veränderungs- und
Konsolidierungsprozessen bei der Stadt Erlangen