1.
Der Stadtrat Erlangen nimmt die Maßgaben F 9 und
F 10 aus der Landesplanerischen Beurteilung für das Vorhaben “Stadt-Umland-Bahn
Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach‘“ vom 24.01.2020 zur Kenntnis
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Sperrung der Nürnberger Straße für den MIV zwischen Gebbertstraße und Stintzingstraße / Komotauer Straße bzw. im weiteren Verlauf bis Am Röthelheim sowie die Wechselwirkungen mit den verkehrlichen und städtebaulichen Entwickungslungsmaßnahmen im Umfeld der B4 zu prüfen und Konzepte für die Umsetzung zu entwickeln.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für das Raumordnungsverfahren der StUB wurde eine Vorplanung erstellt, die „straßenzugscharf“ Alternativen abgewogen hat. Querschnittsaufteilungen innerhalb eines Straßenzuges wurden nur exemplarisch dargestellt. Im Bereich der Nürnberger Straße liegt dem aber angesichts der bestehenden Allee eine intensive Untersuchung zu Grunde, die auch unter anderem bereits am 08.03.2018 in einem Lokalforum vor Ort öffentlich diskutiert wurde. Hierin sind auch Möglichkeiten einer Herausnahme des motorisierten Individualverkehrs aus dem Straßenzug enthalten, aber noch nicht abschließend festgelegt.
In der „Landesplanerischen Beurteilung für das Vorhaben ‚Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach‘“ vom 24.01.2020 sind hierzu folgende Maßgaben enthalten (s. auch Anlage 1):
F 9: Die Nürnberger Straße zwischen Gebbertstraße und Stintzingstraße/ Komotauer Straße ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren und die StUB-Trasse anstelle der bisherigen Straße anzulegen (s. S. 53).
F 10 Es ist zu prüfen, ob die Nürnberger Straße
zwischen Stintzingstraße/ Komotauer Straße und Am Röthelheim für den
motorisierten Individualverkehr gesperrt werden kann, um die StUB-Trasse
anstelle der Straße anzulegen. 3
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Folglich sind nach den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken als zuständige Genehmigungsbehörde in der Nürnberger Straße Einschränkungen des MIV verkehrsverträglich und für den Erhalt von stadtbildprägenden Grünstrukturen aus raumordnerischer Sicht erforderlich. Diese haben Auswirkungen auf das Erlanger Hauptverkehrsstraßennetz und bedeuten eine Modifikation des Erlanger Verkehrsentwicklungsplanes (s. UVPA-Beschluss 613/124/2017 und UVPA-Vorlage 613/009/2020).
Diese Veränderung im Verkehrssystem steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit etwaigen Maßnahmen der StUB-Trasse auf der Bundesstraße B4 im Bereich Brucker Lache (s. UVPA-Beschluss VI/007/2020) sowie im Bereich der Werner-von-Siemens-Straße. Hieraus können sich für die Umsetzung des parallel zur StUB-Trasse geführten Radschnellweges Erlangen – Nürnberg auch positive Wechselwirkungen ergeben.
Darüber hinaus sind mit den geplanten Erweiterungen des Uni-Südgeländes östlich der B4 (s. Aufstellungsbeschlüsse B-Plan 467 u. 468) sowie auf dem Siemens-Campus Auswirkungen auf das bestehende Verkehrssystem zu erwarten. Dies könnte auch die Veränderung der B4 zwischen Südkreuzung und Südspange von eine anbaufreien Außerortsstraße in eine angebaute städtische Hauptverkehrsstraße (z.B. wie Paul-Gossen-Straße) beinhalten.
Die verkehrlichen Wirkungen der genannten Maßnahmen sind hierbei nicht nur trassierungstechnisch zu beurteilen, sondern erfordern auch unter Berücksichtigung etwaiger Wechselwirkung einer vertieften Untersuchung des gesamten Verkehrssystems im Umfeld unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten mit detaillierten Analysen der Leistungsfähigkeit.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadtverwaltung bereitet hierzu bereits die Vergabe eines umfassenden Verkehrsgutachtens vor, dessen Untersuchungsbereich sich voraussichtlich von der Weinstraße bis zur Werner-von-Siemens-Straße und im Westen bis zur Günther-Scharowsky-Straße erstrecken wird. Für dieses sind voraussichtlich auch makroskopische und mikroskopische Verkehrssimulationen erforderlich. Hierfür ist die Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens erforderlich.
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn begleitet und unterstützt die Untersuchungen. Außerdem ist ein öffentlicher Beteiligungsprozess vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 230.000 |
bei IPNr.: 547.870 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 613090
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Auszug Landesplanerische Beurteilung StUB