Betreff
ÖPNV-Achse am Rudeltplatz
Anträge Nr. 026/2020 und Nr. 032/2020 der CSU-Stadtratsfraktion sowie Antrag Nr. 39/2020 des Stadtteilbeirates Büchenbach
Vorlage
613/306/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.  Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.  Die Anträge Nr. 026/2020 und Nr. 032/2020 der CSU-Stadtratsfraktion sowie der Antrag Nr. 039/2020 des Stadtteilbeirates Büchenbach sind damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 22.01.2020 wurden in der Sitzung des Stadtteilbeirates Büchenbach der derzeitige Planungsstand der StUB-Streckenführung im Bereich Rudeltplatz von Vertretern des ZV StUB sowie das ab Dezember 2020 vorgesehene Rendezvous-System für Busse von einem Vertreter der Stadtverwaltung vorgestellt. Anlässlich dieser Sitzung bittet die CSU-Fraktion mit Antrag Nr. 026/2020 (s. Anlage 1) um Information, wie man sich die Realisierung der Maßnahmen vorstellt, wenn zwischen dem Stadtteilhaus und dem Rudeltplatz die Haltestellen für 3 Buslinien, für die StUB und die Autozufahrt zu den Tiefgaragen geplant sind.

 

Mit Antrag 032/2020 vom 13.02.2020 (s. Anlage 2) beantragt die CSU-Stadtratsfraktion die Beantwortung mehrerer Fragen zur Aktualisierung der Kostenschätzung der StUB.

 

Außerdem bittet der Stadtteilbeirat Büchenbach mit Antrag 039/2020 (s. Anlage 3), die geplante Streckenführung der StUB im Bereich Rudeltplatz und Lehrerparkplatz zu ändern (inklusive Verlegung der Wendeschleife) sowie die Lindnerstraße effektiv für den MIV zu sperren.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Führung der StUB südlich des Rudeltplatzes war bereits in der Standardisierten Bewertung 2012 enthalten und war damit Bestandteil des Antrages zur Aufnahme des Projektes StUB in das Bundesförderprogramm. Diese Trassenführung resultierte aus dem Ziel, optimale Umsteigemöglichkeiten zwischen der StUB und den in Büchenbach verbleibenden Buslinien zu ermöglichen. Folglich wurde den ÖPNV-Konzepten des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 und des Nahverkehrsplanes 2016–2021 ein dortiger Umsteigepunkt zugrunde gelegt. Ziel war hierbei immer, neben den trassierungstechnischen Belangen auch die betriebliche Abwicklung in Form eines Rendezvous-Systems zu optimieren. So treffen bei einem Rendezvous-System mehrere Buslinien mit wichtigen Umsteigebeziehungen möglichst zeitgleich ein und gewähren hierdurch minimale Wartezeiten. Die Fahrten der Busse erfolgen somit auch weitgehend gebündelt innerhalb weniger Minuten, d.h. auf der ÖPNV-Achse findet die meiste Zeit kein Verkehr statt.

 

Die Einrichtung eines Busverknüpfungspunktes in der Lindnerstraße, dimensioniert für den zeitgleichen Halt mehrerer Busse und zukünftig einer Straßenbahn, war folglich Bestandteil des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 411, das am 26.01.2016 einstimmig vom UVPA beschlossen wurde. Außerdem wurde die detaillierte Entwurfsplanung der Lindnerstraße im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 411 im BWA am 10.07.2018 einstimmig beschlossen. Die Lindnerstraße ist darin als Fußgängerzone vorgesehen, die für den ÖPNV freigegeben ist. Außerhalb der Bussteige ist die Fahrbahn auch zur Verdeutlichung gepflastert, dass die Lindnerstraße keine Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr ist. Zwischenzeitlich wurde die Lindnerstraße mit der Anlage einer barrierefreien Bushaltestelle (d.h. Kasseler-Borde) weitgehend realisiert und soll zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2020 in Betrieb gehen.

 

In den o. g. Planungen war auch das neue Stadtteilzentrum Büchenbach immer enthalten. Auch aus diesem Grund wurden die Bussteige (Höhe 22 cm) soweit nach Westen gelegt, dass eine barrierefreie fußläufige Verbindung zwischen dem Stadtteilzentrum und der im Südosten gelegenen Grünanlage des Rudeltplatzes möglich ist. In den aktuellen Hochbau-Planungen des Stadtteilzentrums war die ÖPNV-Haltestelle ebenfalls von Anfang an berücksichtigt, Konflikte zwischen den Projekten wurden nicht festgestellt.

 

Vielmehr wird erwartet, dass der Busverknüpfungspunkt für die von der Bürgerschaft gewünschte Belebung des Rudeltplatzes einen positiven Beitrag leisten wird. Dies ist vor allem auf die aus dem Fahrgastwechsel resultierenden Fußgängerfrequenzen zurückzuführen. So können beispielsweise auch Umsteigevorgänge für einen Zwischenaufenthalt (z.B. zum Einkaufen oder Besuche eines Cafes) auf dem Platz genutzt werden. Diese Einschätzung wird auch von der landesplanerischen Beurteilung zur StUB bestätigt, die mit der Haltestelle einen Beitrag für eine integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung erwartet.

 

Die Trasse der StUB zwischen der Lindnerstraße und dem Adenauer Ring war in der Standardisierten Bewertung 2012 skizzenhaft entlang der Mönaustraße dargestellt. Im vorliegenden Raumordnungsverfahren wurde sie fahrdynamisch optimiert diagonal geführt und schneidet dabei auch den Lehrerparkplatz. Vom Stadtrat wurde diese Trassenvariante am Nahversorgungszentrum Büchenbach als Vorzugstrasse im Raumordnungsverfahren am 29.05.2020 mit Vorlage VI/191/2019 beschlossen.

 

Die genaue Trassierung wird in den kommenden Jahren im Rahmen der Vorplanung weiter konkretisiert und durchläuft als weiter detaillierte Entwurfsplanung ein Planfeststellungsverfahren für die baurechtliche Genehmigung. In diesem Planungsprozess sind weitere Abstimmungen mit der Bürgerschaft sowie ein Anhörungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Hierbei müssen sowohl die Belange der Betroffenen als auch Fragen der Verkehrssicherheit (z.B. Querung wichtiger Radverkehrsachsen) umfassend geprüft werden.

 

Die im Stadtteilbeirat gezeigten Planungen stellen folglich den Einstieg in den weiteren Planungsprozess dar und sind kein abschließendes Planungsergebnis. Auch die Lage und trassierungstechnische Umsetzung der Wendeschleife StUB soll in diesem Prozess weiter geklärt werden.

 

Zu den im Antrag Nr. 032/2020 der CSU-Stadtratsfraktion formulierten Fragestellungen zur Aktualisierung der Kostenschätzung der StUB liegt ein Schreiben des Zweckverbands StUB vom 04.03.2020 vor, auf das an dieser Stelle verwiesen wird (s. Anlage 4)


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die aktuellen und zukünftigen Anregungen bzw. Beschlüsse aus Stadtteilbeirat und politischen Gremien werden bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt. Da die Lindnerstraße als Busverknüpfungspunkt bereits weitestgehend fertiggestellt ist, sind aktuelle bauliche Änderungen nicht vorgesehen.

 

Die baurechtlich mögliche Zufahrt für eine Tiefgarage des Stadtteilhauses von der Lindnerstrasse aus ist zwischenzeitlich nicht mehr vorgesehen, da diese Tiefgarage nicht realisiert werden soll.

 

Das Verkehrsverhalten wird nach Inbetriebnahme des Busverknüpfungspunktes beobachtet, regelwidriges Verhalten soll geahndet werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden



Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 026/2020 der CSU-Stadtratsfraktion

Anlage 2: Antrag Nr. 032/2020 der CSU-Stadtratsfraktion

Anlage 3: Antrag Nr. 039/2020 des Stadtteilbeirats Büchenbach

Anlage 4: Schreiben des ZV StUB vom 04.03.2020