1.
Der Schulentwicklungsplan der Stadt Erlangen
2020 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die dargestellten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen im Schulentwicklungsplan werden bestätigt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Schulentwicklungsplan 2020 aufgeführten Daten als neue Planungsgrundlage heranzuziehen und die aufgezeigten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern und den Schulen umzusetzen.
4. Die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen werden zu gegebener Zeit ermittelt und in die Haushaltsberatungen eingebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Als Teil einer dynamischen Gesellschaft verändert sich auch die Schullandschaft ständig. Ganztägige Betreuungsangebote und moderne pädagogische Konzepte stellen neue Anforderungen an die Schulbauten. Die Schule verändert sich immer mehr vom Lern- zum Lebensraum. Schüler*innen verbringen immer mehr Zeit in der Schule und nutzen Angebote der Mittagsverpflegung oder der Hausaufgabenbetreuung. Künstlerische und musische Angebote, nicht nur nachmittags, sind an vielen Schulen bereits fester Bestandteil des Schulalltags.
Handlungsbedarfe an den Schulen, insbesondere im Hinblick auf die Schulraumsituation, den baulichen Zustand der Schulen und pädagogische Konzepte müssen deshalb frühzeitig erkannt werden. Ziel ist es, Schulen mit Weitblick für die Zukunft auszustatten, um langfristig ein differenziertes und zukunftsfähiges Schulangebot zu sichern und auf zukünftige Herausforderungen wie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter oder auf die Wiedereinführung des G9 passgenau reagieren und handeln zu können. Dies erfordert zum einen eine regelmäßige Fortschreibung der Datengrundlage sowie einen regelmäßigen Austausch mit den Schulen und verschiedenen Fachämtern. Der Schulentwicklungsplan 2020 mit den dargestellten Maßnahmen soll hierfür eine Planungsgrundlage bieten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Schulentwicklungsplan werden
insbesondere die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Schülerprognosen und
die daraus resultierenden Anforderungen an den Schulraumbedarf betrachtet.
Einzeldarstellungen einer jeden Schule geben einen Überblick über die
individuellen Schüler- und Klassenzahlen, den Raumbestand, die schulischen
Betreuungsmöglichkeiten, die digitale Ausstattung sowie über die kurz-, mittel-
und langfristigen Maßnahmen, die für jede Schule erarbeitet wurden.
Als Grundlage der Schulraumplanung dient dabei die Schülerprognose, die
jährlich erstellt wird und verschiedene Szenarien darstellen kann. Zu beachten
ist dabei, dass die tatsächlichen Schülerzahlen von den prognostizierten Werten
abweichen können, weshalb Prognosen nur eine Tendenz der Schülerentwicklungen
vorgeben können.
Daneben beleuchtet der Schulentwicklungsplan die Themen Digitalisierung, Betreuungsangebote
an Schulen, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter,
Inklusion und Integration und den demografischen Wandel.
In Fortführung der Schulentwicklungsplanung, wird die
Datengrundlage zukünftig systematisch fortgeführt und weiterentwickelt. Die
Raumprogramme der Schulen werden regelmäßig aktualisiert und mit den Schulen
abgestimmt. Um den Veränderungen der schulischen Bildungslandschaft Rechnung
tragen zu können, gilt es, die dargestellten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen,
die die Themengebiete bauliche Veränderungen am Schulgebäude, Pausenhöfe,
Turnhallen und Sportplätze, Ganztag sowie Digitalisierung und Ausstattung
behandeln, umzusetzen.
Das Schulsanierungsprogramm wird dabei als Daueraufgabe fortgeführt. Die Ganztagsbetreuung
wird parallel dazu im Rahmen des Programms „Zukunft Grundschule 2025“
ausgebaut. Neue pädagogische Modelle, zum Beispiel die kooperative
Ganztagsbetreuung in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, werden zur
Sicherstellung ausreichender und bedarfsgerechter Ganztagsbetreuungsplätze in
Abstimmung mit dem Stadtjugendamt umgesetzt.
Schulentwicklung im digitalen Wandel wird weiterhin gefördert, das Konzept
smartERschool wird für die Jahre 2021 – 2024 fortgeführt. Die inklusive Beschulung wird über alle
Schulformen hinweg sichergestellt und, wo möglich, ausgebaut. Um stets flexibel
auf veränderte Bedarfe im Rahmen der Schulentwicklungsplanung reagieren zu
können, sind insbesondere demografische, gesellschaftliche, schulpolitische und
städtebauliche Entwicklungen zu beachten. Mit der Umsetzung der aufgezeigten
Handlungsempfehlungen kann auf bauliche, pädagogische und organisatorische
Bedarfe der Schulen flexibel reagiert werden, um kommenden Entwicklungen
positiv gegenüberzustehen und die Schulstadt Erlangen fit für die Zukunft zu
machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die regelmäßige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt. Im Rahmen der Lenkungsgruppe „Ganztag“ wird der Ausbau der Ganztagesbetreuungsangebote fachamts- und referatsübergreifend (GME, Schulverwaltungsamt, Bildungsbüro, Jugendamt, Ref. IV) geprüft. Die Fortführung des Schulsanierungsprogramms sowie die Umsetzung der im Schulentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen im baulichen Bereich (Schulgebäude und Turnhallen) obliegt dem Amt für Gebäudemanagement. Ertüchtigungen der Pausenhöfe und Außenflächen an den Schulen sind mit EB 77 abzustimmen. Die weitere Ausstattung der Schulen erfolgt durch das Schulverwaltungsamt, die Ausstattung mit digitalen Geräten nach Maßgabe des Konzepts smartERschool und in Zusammenarbeit mit KommunalBit.
Der hohe Abstimmungsbedarf der verschiedenen Maßnahmen erfordert einen intensiven Austausch zwischen allen Beteiligten, der nur möglich ist, wenn auch entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Auch eine Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ist abhängig von zukünftigen personellen und finanziellen Ressourcen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Notwendige
Ressourcen sind abhängig von der Maßnahmenumsetzung und werden zu gegebener
Zeit ermittelt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: (nur in
digitaler Form – kein Ausdruck mit den Sitzungsunterlagen)
· Schulentwicklungsplan 2020