Betreff
Haltestelle Kurt-Schumacher-Straße: provisorische Buswartehallen;
Antrag Nr. 291/2019 des Stadtteilbeirates Ost vom 26.11.2019
Vorlage
613/292/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 291/2019 des Stadtteilbeirates Ost vom 26.11.2019 ist bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ wurde Ende 2017 kurzfristig provisorisch hergestellt, damit die neu eingeführte Buslinie 280 dort halten kann. Gemäß UVPA-Beschluss 613/210/2018 und BWA-Beschluss 66/352/2019 (s. Anlage 1) soll die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden.

 

Die barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle, deren Umsetzung noch 2020 vorgesehen ist, sieht auf beiden Seiten eine Buswartehalle vor (s. Lageplan aus BWA 03.12.2019 in Anlage 1). Dieses sollte im Zusammenhang mit der Baumaßnahme umgesetzt werden.

 

Die Anzahl der Fahrgäste, die diese Haltestelle nutzen, sind aktuell nicht sehr hoch. Daher haben die ESTW an dieser Haltestelle keine (auch kurzfristig nicht verfügbare) provisorische Buswartehalle aufgestellt. Bereits seit 2019 laufen aber Abstimmungen mit der Firma Ströer/ Deutsche Städte Medien mit dem Ziel, dass die Firma Ströer/ Deutsche Städte Medien zeitnah nach dem barrierefreien Ausbau der beiden Bussteige dort moderne, dauerhafte Buswartehallen aufstellt.

 

„Provisorische Buswartehallen“ - wie beantragt (s. Anlage 2) - sind nicht „auf Lager vorrätig“ und können daher nicht kurzfristig eingesetzt werden. Aufgrund des vorgenannten, bevorstehenden Ausbaus erscheint dies auch nicht sinnvoll.

 

 

 

2.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – BWA-Beschluss 66/352/2019

Anlage 2 – Antrag Nr. 291/2019