1. Die Vorlage wurde bereits im SGA behandelt
und dort auf den HFPA verwiesen. In dem Vorlagetext wurden redaktionelle
Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen werden kursiv dargestellt.
Das Jobcenter trägt sich seit
Längerem mit dem Gedanken der Erarbeitung eines umfassenden
Beschwerdemanagements bzw. Kommunikationskonzeptes. In diesem Rahmen wird die
Funktion einer neutralen, nicht an die Fachabteilungen des Jobcenters
angebundenen Erstanlaufstelle für Beschwerden berücksichtigt. Hiermit wird ein
Vorklärungsprozess eingerichtet, der die Funktion einer Ombudsstelle erfüllt.
Das Ergebnis wird in einem der nächsten SGA vorgestellt.
2. Der Antrag Nr.239/2019 vom 15.10.2019 ist hiermit bearbeitet.
Den
Mitarbeiter*innen im Jobcenter der Stadt Erlangen gelingt es trotz der
unbestreitbar komplexen Rahmenbedingungen, konstant eine sehr hohe Qualität in
der Leistungssachbearbeitung zu gewährleisten und Bearbeitungszeiten kurz zu
halten. Sowohl in der Eingangszone als auch im Rahmen persönlicher Vorsprachen
werden die Bürger*innen umfassend beraten. Daneben sind die
Sachbearbeiter*innen direkt telefonisch zu erreichen. Die Herausgabe der
Durchwahlen stellt ein besonderes Servicemerkmal dar, das das Jobcenter der
Stadt Erlangen von der Mehrheit der Jobcenter abhebt und eine gerne und viel
genutzte Möglichkeit, Unklarheiten zu beseitigen, darstellt.
Hinzu kommen die
sehr gute und umfangreiche Beratung und Unterstützung der Bürger*innen durch
die Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie den sozialpädagogischen Dienst.
In der Eingangszone
der Leistungsabteilung ist zudem seit
Anfang 2018 eine Lotsen- und Deeskalationskraft mit arabischen
Sprachkenntnissen tätig, die es versteht, schwierige Situationen zu entspannen,
Bürger*innen weiterzuhelfen, einfache Fragen zu beantworten und in
Beratungsgesprächen als Dolmetscher zu fungieren. Alleine durch diese Maßnahme
hat sich die Situation im Wartebereich von
Amt 55 des Jobcenters deutlich entspannt.
Infolge dessen ist
das Konfliktpotential gering. Selbstverständlich kommt es zu Widersprüchen und
Klagen, was in Anbetracht der Tatsache, dass es im SGB II um existenzsichernde
Leistungen geht, nicht nur gut nachvollziehbar ist, sondern den Prinzipien des Rechtsstaates
entspricht.
Die geringe Zahl
konflikthafter Situationen spiegelt sich in einer sehr geringen Zahl an
Beschwerden wider. Deren Bearbeitung erfolgt im Rahmen eines gut
funktionierenden Beschwerdemanagements. Zuständig für Beschwerden ist in einem
ersten Schritt der/die jeweilige direkte Vorgesetzte. In den äußerst seltenen
Fällen, in denen dort der Fall nicht geklärt werden kann, wird über den/die
nächsthöhere Vorgesetzte bis hin zum Amtsleiter bzw. Vorstand weiter eskaliert.
Im Jahr 2019 musste
bisher keine Beschwerde über die Sachgebietsleiterebene hinaus eskaliert
werden. Auf Sachgebietsleiterebene sind im Schritt zwei Beschwerden monatlich
zu verzeichnen, die zu etwa 90 % unbegründet sind. 2019 gingen zudem bisher
insgesamt acht Beschwerden über das Büro des Oberbürgermeisters oder der
Referentin ein, die Überprüfung hat nur in einem Fall einen
Nachbesserungsbedarf in der Sachbearbeitung ergeben. 2019 gingen bisher 62
Klagen beim Sozialgericht ein. Im gleichen Zeitraum wurden 69 Gerichtsverfahren
erledigt, davon 54 voll zugunsten des
Jobcenters.
Die
Verwaltungsabläufe im gesamten
Jobcenter, gleich ob Amt 55,
Personalvermittlung. Fallmanagement oder BgA, werden, soweit sich aus den
Erfahrungen der Praxis entsprechender Bedarf ergibt, ständig überdacht,
angepasst und optimiert. Das
Auftreten von Konfliktsituationen ist nicht auf die Bereiche des Amtes 55
beschränkt. Die Einrichtung einer gesonderten
Ombudsstelle, evtl. allein für den Leistungsbereich wäre,
abgesehen von der fehlenden inhaltlichen Notwendigkeit, ein fragmentarischer
Ansatz. Die Abstimmung und Optimierung
bereits bestehender Beschwerdekonzepte ist für die Zukunft geplant.
Somit besteht keine
Erfordernis zur Einrichtung einer Ombudsstelle.
Anlagen: Antrag der CSU Fraktion Nr. 239-19 vom 15.10.2019