- Die Pauschalvergütungsregelung vom 07.08.1985 über den „Einsatz privateigener Fahrräder für dienstliche Zwecke“ wird zum 31.12.2019 aufgehoben. Die Stadt Erlangen gewährt stattdessen ab 01.01.2020 beim Einsatz privater Fahrräder für dienstliche Zwecke entsprechend Art. 6 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Reisekostengesetz eine steuerfreie Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,06 € je gefahrenen Kilometer.
- Der Antrag Nr. 126/2019 der SPD-Stadtratsfraktion und Stadtratsfraktion Grüne Liste ist damit bearbeitet.
Arbeitgeber können Beschäftigten, die beruflich bedingte Fahrten absolvieren, die tatsächlichen Fahrtkosten steuerfrei vergüten. Solche Reisekostenerstattungen sind allerdings nur dann von der Lohnsteuer befreit, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber für jede vergütete Fahrt Einzelaufzeichnungen führen.
Aufgrund des Stadtratsantrages wurde das Finanzamt Erlangen um steuerrechtliche Beurteilung der Pauschalvergütungsregelung gebeten.
Nach Auffassung des Finanzamtes müssen für die lediglich
nach Einsatztagen pauschalierten Zuschüsse künftig Steuer und
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, weil das Steuerrecht eine
derartige Pauschalierung nicht kennt. Ein erheblicher Teil des finanziellen
städtischen Aufwandes (jährlich durchschnittlich 3.800 €) käme demnach nicht
mehr bei den Beschäftigten an.
Die Fortführung der Pauschalvergütungsregelung von 1985 unter Erhöhung des
Zuschussbetrages wird deshalb von der Verwaltung als nicht zielführend
erachtet.
Im Gegensatz dazu wird das Finanzamt eine steuerfreie Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,06 € je Fahrtkilometer nicht beanstanden. Ein höherer Betrag würde allerdings nicht toleriert werden. Auch das hat die Anfrage ergeben.
Für die Neuregelung spricht ferner, dass die kilometergenaue Abrechnung aufwandsgerechter ist und damit einen Anreiz schafft, dass Fahrrad häufiger und auch auf längeren Strecken zu nutzen. Jährlich rechnen bisher ca. 60 Beschäftigte Fahrradeinsätze ab. Die Bandbreite reicht von 20 bis 180 Einsatztage. Die Kilometerleistung je Einsatztag ist nach Auskunft der Beschäftigten sehr unterschiedlich.
Um den Aufzeichnungs- und Abrechnungsaufwand zu minimieren, wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, über ein Fahrtenbuch (auch in excel) abzurechnen.
Mit Freischaltung des neu gestalteten Mitarbeiterportals wird die Fahrradentschädigungsregelung leichter zu finden sein, zudem wird die Neuregelung aktiv beworben.
Seitens der Tochterunternehmen ESTW AG und GEWOBAU wurde mitgeteilt, dass kein Bedarf an einer Regelung besteht. Es sind Dienstfahrräder in bedarfsgerechter Anzahl vorhanden. Deshalb ist weder Nachfrage noch Notwendigkeit für den Einsatz privater Fahrräder gegeben.
2. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Pauschvergütungsregelung vom 7.8.1985