Betreff
Nachtpflege
Vorlage
50/152/2019
Aktenzeichen
V/50/WM021 T. 2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


 

Mit Schreiben der Stadt Erlangen vom 17.01.2019 (siehe Anlage 1) wurden die schwierigen Rahmenbedingungen für die Etablierung von Nachtpflegeangeboten thematisiert und Stellungnahmen folgender mit diesem Thema befassten Stellen eingeholt:

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
  • Bay. Städtetag
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV)

 

Zwischenzeitlich liegen Antwortschreiben des BMG, des GKV-Spitzenverbandes und des StMGP vor (siehe Anlagen 2, 3 und 4).

Zusammenfassend können – aus den Antwortschreiben - folgende Feststellungen getroffen werden:

  1. Die pflegerische Angebotsplanung und -steuerung ist Aufgabe der Länder. Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen müssen in enger Zusammenarbeit eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
  2. Pflegeeinrichtungsträger haben mit dem Instrument des „Gesamtversorgungsvertrages“ grundsätzlich die Möglichkeit unter „einem vertraglichen Dach“ mehrere örtlich und organisatorisch miteinander verbundene Pflegeeinrichtungen zu betreiben. Auch die Mitbenutzung von Räumlichkeiten einer Verbundeinrichtung kann vereinbart werden.
  3. Das Angebot einer Nachtpflegeeinrichtung scheitert in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen; eine wirtschaftliche Tragfähigkeit ist selbst bei einer ganzjährigen vollen Auslastung fraglich. Selbst in einer möglichen Kombination mit einem Tagespflegeangebot bildet die Frage der Wirtschaftlichkeit häufig das Hindernis für die Etablierung eines solchen Angebotes.
  4. Bei Kombination von Tages- und Nachtpflege handelt es sich aus Sicht der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht) um eine vollstationäre Einrichtung, bei der die für eine vollstationäre Einrichtung erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt sein müssen.
  5. Da bei dieser Kombination eine neue Wohn- und Betreuungsform realisiert werden wird, ist grundsätzlich – unter Einhaltung von gewissen Standards - eine Erprobungsregelung (Modellprojekt) möglich. Dies gilt es bei Interesse eines Trägers mit der FQA abzustimmen.

 

Weiteres Vorgehen

Sowohl die Pflegeberatung der Stadt Erlangen wie auch Fachleute aus den Einrichtungen in Erlangen erkennen einen Bedarf an Nachtpflegeeinrichtungen. Daher sollte die Realisierung solcher Angebote weiterverfolgt werden und in einem ersten Schritt ein Modellprojekt auf den Weg gebracht werden:

  1. Die Rahmenbedingungen für die „Nachtpflege“ und die Möglichkeit eines Modellprojektes (Kombination von Tages- und Nachtpflege) werden beim Einrichtungsleitungs-Kontaktgespräch vorgestellt und diskutiert.
  2. Bei Interesse an einem Modellprojekt kann ein interessierter Träger die Genehmigungsfähigkeit mit der FQA abstimmen.
  3. Der Bedarf an Nachtpflegeangeboten wird im Rahmen des zu erstellenden Pflegebedarfsplans verifiziert werden, um der Notwendigkeit dieser Wohn- und Betreuungsform Nachdruck zu verleihen.

 


Anlagen:        Anlage 01_Schreiben der Stadt Erlangen vom 17.01.2019

                        Anlage 02_Antwort BMG

                        Anlage 03_Antwort GKV

                        Anlage 04_Antwort StMGP