Die Kreuzung Hüttendorfer Straße/ Pappenheimer Straße/
Sylvaniastraße/ Neuenweiherstraße
soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit einer dauerhaften, barrierefreien
Lichtsignalanlage gemäß Anlage 1 ausgestattet werden. Anlass ist der
Baustellenverkehr für den Neubau der Schleuse Kriegenbrunn.
Mit der vorliegenden Planung (Anlage 1) ist die
Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden
Planungsschritte durchzuführen und anlassgemäß eine Kostenbeteiligung mit dem
Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg zu verhandeln.
Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
Der FWG-Fraktionsantrag Nr. 029/2018 vom 22.02.2018 ist damit bearbeitet.
1. Ausgangslage / Anlass
Der Knotenpunkt Hüttendorfer Straße/ Pappenheimer Straße/ Sylvaniastraße/ Neuenweiherstraße ist derzeit eine vorfahrtgeregelte Kreuzung. In den vergangenen Jahren ereigneten sich hier einige Unfälle: Zum einen Unfälle zwischen Radfahrern, die den Zweirichtungs-Radweg entlang der Hüttendorfer Str. / Sylvaniastraße in Richtung Frauenaurach befuhren, und Kfz, die aus der Pappenheimer Straße in die Hüttendorfer Straße rechts abbogen. Zum anderen gab es Kollisionen zwischen Kfz aus der Pappenheimer Straße und Kfz aus der Hüttendorfer Straße, die sich im Kreuzungsbereich trafen. Grund war hier oftmals, dass die Kreuzung nicht erkannt wurde. Gemäß Auswertung der Unfallstatistik war diese Kreuzung jedoch lediglich im Jahr 2016 Unfallhäufungsstelle.
Während des anstehenden Neubaus der Schleuse Kriegenbrunn wird die bisherige Wegeverbindung durch das Regnitztal über die Schleusenstraße nicht passierbar sein wird. Deshalb wird der Zweirichtungs-Radweg entlang der Hüttendorfer Straße/ Sylvaniastraße verstärkt von Radfahrern, insbesondere Schulkindern, genutzt werden, um von Kriegenbrunn nach Bruck zu gelangen. Gleichzeitig wird der Baustellenverkehr für den Neubau der Schleuse Kriegenbrunn (einige hundert Lkw pro Tag) über mehrere Jahre hinweg über die Hüttendorfer Straße und Pappenheimer Straße zur Autobahn 3 und umgekehrt geführt werden. An der Kreuzung Hüttendorfer Straße/ Pappenheimer Straße/ Sylvaniastraße/ Neuenweiherstraße wird der Schleusen-Lkw-Verkehr zukünftig den gemeinsamen Geh-/Zweirichtungs-Radweg (Schulweg) kreuzen.
Deshalb hat die Stadt Erlangen gegenüber dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WSNA) „Maßnahmen zur Verkehrssicherung“ an der Kreuzung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gefordert.
Die Stadtverwaltung hat nun verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung zu erhöhen. Hierfür wird eine Kostenbeteiligung durch das WSNA angestrebt.
2. Untersuchte Varianten
Über-/ Unterführung für Fußgänger und Radfahrer
Eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer unter der Pappenheimer Straße hindurch müsste sehr tief liegen, da unter der Pappenheimer Straße ein Entwässerungskanal verläuft, der bekanntermaßen nicht verlegt werden kann. Für die langen Rampen, die zur Unterführung hinführen, wird für Stützwände, Böschungen und Entwässerung mehr Fläche benötigt als beim vorhandenen Geh-/Radweg. Für die Unterführung einschließlich Rampen wäre daher entweder Grunderwerb von mehreren Grundstücken erforderlich oder alternativ müsste die vorhandene Baumreihe entlang der Hüttendorfer Straße/ Sylvaniastraße auf größerer Länge entfernt werden. Bei starkem Regen ist eine Überschwemmung der Unterführung von den Feldern her zu befürchten. Die Baukosten für eine nachträgliche Unterführung sind sehr hoch. Daher wird die Variante „Unterführung des Geh- und Radweges unter der Pappenheimer Straße“ nicht weiterverfolgt.
Bei einer Überführung des Geh-
und Radweges über die Pappenheimer Straße müsste eine Durchfahrtshöhe von
mindestens 4,50 m (für Lkw und Schwertransporte) zzgl. Brückenkonstruktion
überbrückt werden. Da es sich um eine Überführung nicht nur für Radfahrer,
sondern auch für Fußgänger handelt, müsste die Überführung barrierefrei
(„rollstuhlgerecht“) ausgeführt werden. Dies würde zu einer Rampen-Brücken-Rampen-Konstruktion
von überschläglich 220 m Länge entlang der Hüttendorfer/ Sylvaniastraße führen. Die Überführung würde zwar die Verkehrssicherheit für
Fußgänger und Radfahrer verbessern, sie würde aber keine Verbesserung für die
vorgenannte Unfallsituation im Kfz-Verkehr an der Kreuzung bringen.
Die Kosten für eine solche Überführung sind hoch. Zum Vergleich:
Geh-/Radwege-Verbindung Frauenaurach - Bruck durch den Regnitzgrund - Die neue
Rampe hat eine Länge von rund
50 m und Kosten in Höhe von 850.000 € verursacht. Unter Abwägung von Kosten und
Nutzen wird die Variante „Überführung
des Geh- und Radweges über die Pappenheimer Straße“ nicht weiterverfolgt.
Lichtsignalanlage (LSA)
An der Kreuzung wird dauerhaft eine Lichtsignalanlage installiert (s. Anlage 1). Dafür sind wenige, bauliche Anpassungen notwendig, u.a. um die Kreuzung mit Lichtsignalanlage barrierefrei zu gestalten. Die Haltestelle muss etwas vom signalisierten Kreuzungsbereich abgerückt werden. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit im ÖPNV werden dann zwei neue, barrierefreie Bussteige hergestellt.
-
Leistungsfähigkeit
gewährleistet
Die derzeit vorhandenen Verkehrsmengen sowie der zusätzliche
Schleusen-Baustellenverkehr können mit einer LSA leistungsfähig abgewickelt
werden. Kapazitätsreserven sind vorhanden.
-
Verkehrssicherheit
sehr hoch
Die modernen LED-Signalgeber sind von Weitem gut sichtbar. Die
Linksabbieger in der Hauptrichtung (Hüttendorfer Straße/ Sylvaniastraße) werden
mit einem eigenen Signal getrennt vom Geradeausverkehr sicher geführt. Der Fuß-
und Radverkehr wird ebenfalls signalisiert über die Kreuzung geführt.
-
Schwertransporte
möglich
Von den Gewerbegebieten an der Willi-Grasser-Straße und an der
Graf-Zeppelin-Straße werden über die Sylvaniastraße und die Pappenheimer Straße
sehr häufig Schwertransporte zur Autobahn 3 (Anschlussstelle Frauenaurach) und
umgekehrt durchgeführt. Auf dieser Strecke ist das höchste
Schwertransport-Aufkommen in ganz Erlangen zu verzeichnen. Die Schwertransporte
überschreiten die allgemein zulässigen Fahrzeugmaße: So können diese Fahrzeuge
beispielsweise eine Länge von 29 m erreichen und Ladung mit einer Breite von
4,50 m oder einem Gewicht von 120 t transportieren. (Zum Vergleich: ein
herkömmlicher Lastzug hat i.d.R. eine Länge von 18,70 m und eine Breite von
2,55 m zzgl. Spiegel.)
Auch wenn die Kreuzung Hüttendorfer Straße/ Pappenheimer Straße/
Sylvaniastraße/ Neuenweiherstraße mit einer LSA ausgestattet wird, ist die
Befahrbarkeit der Kreuzung mit Schwertransporten weiterhin sicher gestellt, da
die Verkehrsfläche im Kreuzungsbereich nicht verkleinert wird und keine
Mittelinseln im Kreuzungsbereich errichtet werden.
-
ohne
Grunderwerb
Die Herstellung der LSA mit baulichen Anpassungen an der Kreuzung erfolgt
ausschließlich auf städtischen Flurstücken. Grunderwerb ist nicht notwendig.
-
städtische
Kosten geringer
Die Kosten für die Herstellung der LSA einschließlich baulicher Anpassungen
im Kreuzungsbereich und zwei neuer Bussteige betragen grob geschätzt ca.
410.000 €. Durch eine noch zu verhandelnde Kostenbeteiligung des WSNA wird sich
der Eigenanteil der Stadt Erlangen noch verringern.
-
Betriebs-
und Wartungskosten LSA/Beleuchtung etwas höher
Für Betrieb und Wartung der neuen LSA und der neuen Beleuchtung entstehen
der Stadt jährliche Strom- und Wartungskosten in Höhe von ca. 3.000 €.
Kreisverkehr
Im Rahmen eines Vollausbaus wird anstelle der Kreuzung ein Kreisverkehr hergestellt (s. Anlage 2). Die Kreisinsel wird richtlinienkonform als „begrünter Hügel“ ausgebildet, um die Erkennbarkeit des Kreisverkehrs von Weitem sicherzustellen. Ein Mini-Kreisverkehr mit überfahrbarer Kreisinsel ist außerhalb bebauter Gebiete nicht zulässig. Da der Kreisverehr außerhalb bebauter Gebiete liegt, ist der Fuß- und Radverkehr gemäß den geltenden Richtlinien an den Querungsstellen wartepflichtig. Es werden ebenfalls zwei neue, barrierefreie Bussteige hergestellt, die etwas vom Kreisverkehr abgerückt sind.
-
Leistungsfähigkeit
gewährleistet
Die derzeit vorhandenen Verkehrsmengen sowie der zusätzliche
Schleusen-Baustellenverkehr können mit einem Kreisverkehr leistungsfähig
abgewickelt werden.
Kapazitätsreserven sind vorhanden.
-
Verkehrssicherheit
hoch
Generell hat sich in Deutschland die Anlage von Kreisverkehren häufig als
geeignete Maßnahme zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen erwiesen. Der Fuß-
und Radverkehr ist hier, wegen der Lage außerhalb bebauter Gebiete, an den
Querungsstellen wartepflichtig und unsignalisiert.
Da der Geh-/ Radweg entlang der Hüttendorfer Straße/ Sylvaniastraße derzeit und
während des Schleusenneubaus noch verstärkt als Schulweg genutzt wird, ist nach
Einschätzung von Polizei und Verkehrsbehörde die LSA zu bevorzugen, da hier die
Verkehrssicherheit für die Schüler höher ist als bei einem Kreisverkehr
(Schulwegsicherung).
-
Schwertransporte
nicht mehr gewährleistet
Auf der Strecke von den Gewerbegebieten an der Willi-Grasser-Straße und an
der Graf-Zeppelin-Straße über die Sylvaniastraße und die Pappenheimer Straße
zur Autobahn 3 ist das höchste Schwertransport-Aufkommen in ganz Erlangen zu
verzeichnen (s.o.).
Herkömmliche, einstreifige Kreisverkehre, wie im vorliegenden Fall, können
grundsätzlich von Schwertransporten nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht
befahren werden. Mit dem Bau eines Kreisverkehrs an dieser Stelle kann die
Durchführung der zahlreichen Schwertransporte zu den Gewerbegebieten nicht mehr
gewährleistet werden!
-
Grunderwerb
notwendig
Für die Herstellung des Kreisverkehrs ist Grunderwerb erforderlich. Es ist
davon auszugehen, dass ein freihändiger Erwerb der benötigten Flächen schwierig
werden könnte.
-
städtische
Kosten höher
Die Baukosten für den Kreisverkehr mit zwei neuen Bussteigen betragen grob
geschätzt ca. 560.000 € (ohne Grunderwerbskosten). Das WSNA hat angekündigt,
dass es sich nicht an den Kosten für einen Kreisverkehr beteiligen wird, da es
Behinderungen für den Schleusen-Lkw-Verkehr befürchtet und nur eine
unwesentliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs sieht. Daher
verblieben sämtliche Kosten bei der Stadt Erlangen.
-
Betriebs-
und Wartungskosten Beleuchtung etwas geringer
Für Betrieb und Wartung der neuen Beleuchtung entstehen der Stadt jährliche
Strom- und Wartungskosten in Höhe von ca. 1.500 €.
Fazit
|
Lichtsig- nalanlage |
Kreis- verkehr |
Leistungsfähigkeit |
+ + |
+ + |
Verkehrssicherheit |
+ + |
+ |
Schwertransporte |
+ |
- - |
Grunderwerb |
+ + |
- |
städtische Kosten |
+ |
- |
Summe |
+ 8 |
- 1 |
Die mangelnde Befahrbarkeit des Kreisverkehrs für die zahlreichen Schwertransporte stellt ein Ausschlusskriterium an dieser Stelle dar. Die Verwaltung empfiehlt eine Lichtsignalanlage für diese Kreuzung, wegen der hohen Schulwegsicherheit und den geringeren städtischen Gesamtkosten.
3. Prozesse und Strukturen
Nach Festlegung durch den UVPA,
die Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage auszustatten, kann die Stadtverwaltung
eine Verwaltungsvereinbarung mit dem WSNA abschließen. Darin wird u.a. eine
maßgebliche Kostenbeteiligung des WSNA für diese Maßnahme geregelt.
Anschließend müssen noch dieses Jahr die vertiefenden Detailplanungen
erarbeitet werden.
Nur so ist es möglich, die Lichtsignalanlage einschließlich der Anpassungen an
der Kreuzung und der Haltestelle schon im Jahr 2020 herzustellen. Dies ist
zwingend notwendig, damit die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an
der Kreuzung vor Beginn der Schleusen-Bauarbeiten fertig gestellt sind.
4. Ressourcen
Investitionskosten: |
410.000 € |
bei IPNr.: 541.415 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und müssen zum Investitionsprogramm für den HH 2020 für
das Jahr 2020 angemeldet werden
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan Lichtsignalanlage
Anlage 2 – Lageplan Kreisverkehr
Anlage 3 – FWG-Fraktionsantrag Nr. 029/2018