hier: Weiteres Vorgehen ruhender Verkehr
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den maßgeblichen Vertretern des Universitätsklinikums Erlangen (UK ER) und ggf. weiteren Dienststellen des Freistaats Bayern (maßgeblich Staatliches Bauamt, Immobilien Freistaat Bayern) die erforderlichen bauleitplanerischen Schritte für die Prüfung einer Stellplatzanlage südlich des Aromagartens (Parkhaus Palmsanlage II) vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für die zukünftige Entwicklung des UK ER ist nicht nur der bereits im Stadtrat vorgestellte "Masterplan Universitätsklinikum Erlangen" maßgeblich. Mit Beschluss vom UVPA am 25.09.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Vertretern des Freistaates Bayern (UK ER, Staatliches Bauamt) die Umsetzung des Masterplans im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ablaufen zu lassen und die Inhalte zu prüfen.
Das UK ER hat als weiteren Aspekt die verkehrliche Situation der Uni-Kliniken in der Innenstadt untersucht und dazu Gutachten erstellen lassen.
Nach den vorliegenden Ergebnissen bestehen insbesondere hinsichtlich des ruhenden Verkehrs gravierende Mängel. Sowohl für Patienten und Besucher als auch für Mitarbeiter stehen keine ausreichenden Pkw-Stellplätze zur Verfügung.
Das UK ER strebt deshalb den Bau von weiteren Stellplatzanlagen an. Vor diesem Hintergrund sollen am bestehenden Parkplatz südlich des Aromagartens die vorhandenen Stellplatz-Kapazitäten erhöht werden (Parkhaus Palmsanlage II).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der bestehende Parkplatz liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Parkplatz dargestellt. Die Fläche grenzt direkt südlich an den Aromagarten an und liegt topographisch noch im Talgrund des Schwabachtals.
Aufgrund der Lage und den bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten sind bei der Prüfung neben einer angemessenen Gestaltung auch die Belange des Naturschutzes, Immissionsschutzes, Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft sowie verkehrliche Aspekte etc. entsprechend zu berücksichtigen.
Für eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wäre die Änderung des Flächennutzungsplans ebenso wie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ziel der Abstimmung zwischen Verwaltung und UK ER ist die Klärung der o.g. Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Vorbereitung der notwendigen Bauleitplanverfahren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bislang nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtplan mit Luftbild