Bei der Umsetzung des Plannetzes für den Radverkehr aus dem Verkehrsentwicklungsplan – Meilenstein F2 werden die Qualitätsstandards gemäß Anlage 1 zugrunde gelegt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das im Verkehrsentwicklungsplan – Meilenstein F2 entwickelte Plannetz für den Radverkehr wurde am 16.10.2018 vom UVPA beschlossen (vgl. 613/200/2018 und Anlagen 2 und 3). Für die planerische und bauliche Umsetzung ist es erforderlich, die Qualitätsstandards für die einzelnen Radverkehrsführungen festzulegen, die dem Netz zugrunde gelegt werden sollen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit dem Plannetz wird beabsichtigt, die Verkehrssicherheit und den Komfort für Radfahrer zu verbessern. Auf dieser Grundlage sollen die Anreize zum Umstieg vom privaten Kfz auf das Fahrrad insbesondere für Fahrradpendler gesteigert werden.

Mit den in Anlage 1 beiliegenden Qualitätsstandards sollen die einzelnen Verbindungselemente des Plannetzes, bestehend aus Radschnellverbindungen bzw. Radvorrangrouten, städtischen Haupt- und Nebenrouten, mit konkreten Trassierungsparametern verknüpft werden. Bei der Erarbeitung wurden die einschlägigen Planungsrichtlinien und Arbeitspapiere der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt.

Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Qualitätsstandards ist in Anlage 1 beschrieben. Je nach Funktion der Verbindungselemente entstehen unterschiedliche Anforderungen an Wegebreiten und den Einsatz verschiedener Führungsformen (baulicher Radweg, Radfahr- bzw. Schutzstreifen, Fahrradstraße etc.) mit Berücksichtigung der Verkehrsstärken. In der tabellarischen Übersicht ab S. 5 ff. werden die jeweiligen Einsatzkriterien aufgeführt. Ergänzend werden auf S. 2 f. weitere spezifische Anforderungen für Radschnellverbindungen und städtische Hauptrouten aufgeführt (z. B. Winterdienst und Reinigung, Umgang mit Fußverkehr etc.).

Fahrradstraßen sind ein wichtiges Element zur Umsetzung des Plannetzes für den Radverkehr bei allen Hierarchieebenen. Hierzu wird auf den bereits vom UVPA beschlossenen Leitfaden zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen verwiesen (vgl. 613/228/2019 und Anlage 4).

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die planerische und bauliche Umsetzung der Netzelemente im beschlossenen Plannetz für den Radverkehr gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan. Für die konsequente Umsetzung der Qualitätsstandards sind entsprechende Investitions-, Personal- und Folgekosten notwendig, die im städtischen Haushalt jährlich vorgesehen werden müssen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden derzeit nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Qualitätsstandards von Radverkehrsanlagen in Erlangen

Anlage 2: Plannetz Radverkehr Gesamtstadt

Anlage 3: Plannetz Radverkehr Innenstadt

Anlage 4: Leitfaden zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen