Betreff
Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses;
Hegenigstraße 24; Gemarkung Kosbach; Fl.-Nrn. 35/2, 35/11;
Az.: 2018-734-VV
Vorlage
63/238/2018
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

171, 5D

Gebietscharakter:

Mischgebiet (MI)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Dachform und Dachneigung als Flachdach, Ausbildung Gaube, Wandhöhen teilweise größer 6,0 m

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist der Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flurnummer 35/2, Gemarkung Kosbach. Das Grundstück liegt in dem Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes 171, 5. Deckblatt. Der Geltungsbereich wurde als Mischgebiet mit zweigeschossiger, offener Bebauung festgesetzt. Die Wandhöhen dürfen hierbei 6,0 m nicht überschreiten, die Dachform für Wohngebäude ist als Satteldach mit einer Neigung von 48° bis 53° festgesetzt. Dachgauben sind als Schlepp- oder Giebelgauben zulässig.

 

Die geplante Erweiterung sieht in einem nord-östlichen Teilbereich eine Aufstockung zum zweigeschossigen Baukörper mit Flachdach vor. Zudem ist als Ausstieg auf dieses Dach ein darüber liegender Dachaufbau mit Flachdach geplant. Beides widerspricht dem Bebauungsplan. Bezugsfälle sind bisher nicht vorhanden. Eine Befreiung wird daher nicht befürwortet.

 

Es wurde mit E-Mail-Schreiben vom 26.10.2018 eine Variante mit Satteldach vorgelegt. Insbesondere wurde der im Vergleich zur Hauptgrundfläche schmale nord-östliche Teilbereich hierbei durch Aufstockung überplant, was deshalb zu einer Überschreitung der Wandhöhen um 1,60 m in diesem Bereich führt. Auf der Ostseite wurde zudem ein Zwerchhaus vorgesehen, das die vorgegebene Wandhöhe um 1,905 m übersteigt.

Möglichkeiten der Aufstockung unter Einhaltung der Wandhöhen bestehen, wurden aber nicht genutzt. Eine Dachgaube, die den Festsetzungen entspricht, wurde in die Überlegungen bisher nicht einbezogen. Eine Befreiung für die Überschreitung der Wandhöhen wird daher nicht befürwortet.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 


Anlagen:             Lageplan
                               Antrag Ansichten
                               Variante Ansichten

                               Antrag Grundriss DG

                               Variante Grundriss DG

                               Antrag Grundriss EG und OG

                               Variante Grundriss EG und OG

                               Antrag Schnitte

                               Variante Schnitte