Betreff
Haltestelle "Kurt-Schumacher-Str.": barrierefreier Ausbau der beiden Bussteige
Vorlage
613/210/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Bei dem grundlegenden Ausbau sollen die beiden Bussteige der Haltestelle „Kurt-Schumacher-Str.“ gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage) barrierefrei ausgebaut werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vor dem Hintergrund, dass die Infrastruktur für den ÖPNV gemäß PBefG barrierefrei auszu-bauen ist, wurden für ausgewählte Haltestellen Planungen für einen barrierefreien Ausbau in Auftrag gegeben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Haltestelle „Kurt-Schumacher-Str.“ liegt in der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Allee am Röthelheimpark und dem Kreisverkehr am Obi-Markt.

Die Haltestelle wurde 2017 kurzfristig, provisorisch eingerichtet, da die Buslinie 280 ab Dez. 2017 von der Sebaldussiedlung über die Kurt-Schumacher-Straße zum „Busbahnhof Buckenhof/ Spardorf“ verlängert wurde. Ab Dez. 2018 wird auch die Gelenkbuslinie 20 über die Kurt-Schumacher-Straße fahren und diese Haltestelle bedienen. Da die Haltestelle zunächst nur provisorisch hergestellt wurde, wird in absehbarer Zeit eine ordnungsgemäße Herstellung notwendig.

 

An der bestehenden, provisorischen Haltestelle halten die Busse am Fahrbahnrand. Bei einem barrierefreien Ausbau der beiden Bussteige sollen trotz der hohen Verkehrsstärke in der Kurt-Schumacher-Straße keine Busbuchten angelegt werden. Die Entwicklungslänge von barrierefreien, gelenkbustauglichen Busbuchten ist sehr groß. Dadurch müssten beidseits zahlreiche Bäume aus der Baumallee, die die Kurt-Schumacher-Straße begleitet, entfernt werden.

Um dies zu vermeiden, sollen die Busse bei einem barrierefreien Ausbau der beiden Bussteige auch weiterhin am Fahrbahnrand halten (s. Anlage). Die Lage der Haltestelle in der Kurt-Schumacher-Straße wurde so gewählt, dass die Haltestelle einen möglichst großen Abstand zum Kreisverkehr und zur signalisierten Kreuzung mit der Allee am Röthelheimpark hat, um zu vermeiden, dass ein möglicher Rückstau hinter einem haltenden Bus bis in die jeweiligen Kreuzungsbereiche hineinreicht. Beide Buslinien verkehren in Spitzenzeiten derzeit in einem 20 min-Takt. Das „Halten am Fahrbahnrand“ ermöglicht für die Busse ein zügiges und komfortables An- und Abfahren an die Haltestelle, da sie sich beispielsweise nicht wieder in den fließenden Verkehr einordnen müssen.

Die Lage der Haltestelle wurde auch so gewählt, dass sie direkt an einer vorhandenen Mittelinsel in der Kurt-Schumacher-Straße liegt, damit die Fahrgäste die Straße leicht überqueren können.

Beim östlichen Bussteig lässt sich aufgrund der geringen Baumabstände nicht vermeiden, dass ein Baum entfernt werden muss. Dieser Baum (Birke) hat jedoch ohnehin keine große Lebenserwartung mehr und ist absehbar abgängig. Hierfür ist eine Baum-Ersatzpflanzung in einer Baumscheibe im östlichen Bussteig bereits vorgesehen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Diese Haltestelle wurde für den barrierefreien Ausbau ausgewählt, weil die vorhandenen Bussteige nur provisorisch hergestellt wurden und in absehbarer Zeit eine ordnungsgemäße Herstellung erfordern. (Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Planungen lag noch keine Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ vor.)

 

Mit diesem Beschluss wird die grundsätzliche (barrierefreie) Ausgestaltung der beiden Bussteige (s. Anlage) festgelegt, wie sie im Rahmen eines zukünftigen Vollausbaus umgesetzt werden soll. Ein Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung steht noch nicht fest. Die Umsetzung ist abhängig von der bautechnischen Sanierungsbedürftigkeit, von der Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ und von der Bereitstellung von HH-Mitteln.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

208.000

(2 Bussteige)

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)
„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind auf IvP-Nr. 541.6101 gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2019 derzeit wie folgt vorgesehen:

- 2019:   100.000 €

- 2020:   200.000 €

- 2021:   200.000 €

- 2022:   200.000 €

                    sind nicht vorhanden


Anlage: Lageplan