1.
Der Kultur- und Freizeitausschuss stimmt dem Budget, dem
Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm 2018 bis 2022 für das Amt 41
vorbehaltlich der Haushaltsberatungen mit folgenden Änderungen zu:
Abstimmung zu den Änderungsanträgen zum Budget siehe Liste
„Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf – nicht investiv“.
Abstimmung zu den Änderungsanträgen zum Finanzhaushalt /
Investitionsprogramm siehe Liste „Änderungsanträge Finanzhaushalt / Investitionsprogramm“.
Abstimmung zum Stellenplan 2018 des Amtes 41 entsprechend
der Vorlage 113/055/2018.
2. Der Kultur- und Freizeitausschuss beschließt das Arbeitsprogramm des Amtes 41 unter Berücksichtigung des noch festzustellenden Budgets.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Amtes 41.
Anlagen: Arbeitsprogramm Amt 41, 2019