Betreff
Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung: Bestands- und Planungsbericht 2018
Vorlage
51/162/2018
Aktenzeichen
IV/51/HM014
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bestands- und Planungsbericht Kindertagesbetreuung in Erlangen 2018 wird zur Kenntnis
    genommen.

 

2. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wird wie im Bestands- und Planungsbericht Kindertagesbe-
    treuung 2018 dargestellt anerkannt:
 
    Ca. 180 bis 360 neue Betreuungsplätze für U3-Kinder und ca. 535 neue Betreuungsplätze für
    Kindergartenkinder.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Fortschreibung der Bedarfsplanung die
    im Bestands- und Planungsbericht 2018 aufgeführten Daten als neue Planungsgrundlage her-
    anzuziehen.


Vorbemerkung:

Der Bericht wird allen Ausschuss- und Stadtratsmitgliedern vorab als pdf-Datei in Session zur Verfügung gestellt.

 

Sachbericht:

In Erlangen gibt es seit Jahren ein stadtweit gut ausgebautes Angebot an Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Zu den Pflichtaufgaben der Stadt Erlangen gehört dabei, das Betreuungsangebot bedarfsgerecht anzubieten. Für Kinder im Alter ab einem Lebensjahr bis zum Eintritt in die Grundschule besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, für jüngere ist ein bedarfsgerechtes Angebot bereit zu stellen. Bundesweit ist die Einführung eines Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter in Planung. Das Angebot macht sich dabei nicht nur an der Menge der zur Verfügung stehenden Plätze fest sondern beinhaltet auch, dass die Bedürfnisse von Kindern und Familien unterschiedlich sind und sich die Sozialstruktur in Erlangen in den einzelnen Stadtteilen unterscheidet.

 

 

 

Das vorhandene Angebot an Kindertages- und Ganztagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag für die Erziehung und Bildung von Kindern und ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gibt Wechselwirkungen zu anderen Pflichtaufgaben und –ausgaben der Stadt wie bspw. Hilfen zur Erziehung.

 

Das von der Jugendhilfeplanung erarbeitete kleinräumige Planungskonzept mit der Differenzierung der Altersspannen U3 (Kinder im Alter unter drei Jahren), Kindergarten- sowie Grundschulalter wurden von Jugendhilfeausschuss und Stadtrat als Leitlinien für die Bedarfsplanung beschlossen.

 

Der vom Stadtrat zu beschließende zukünftigen Bedarf an stadtweiten Betreuungsplätzen bildet die Grundlage für weitere Ausbauplanungen bei Freien Trägern der Jugendhilfe und der Verwaltung.

In der vom Jugendhilfeausschuss eingesetzten Planungsgruppe Kindertagesbetreuung sind die Freien Träger und das Staatliche Schulamt an der Bedarfsplanung beteiligt. Die letzte
Sitzung fand am am 13.09.2018 statt.

 

Im aktuell vorliegenden Bestands- und Planungsbericht Kindertagesbetreuung 2018 (s. Anlage) wird der Bestand an Einrichtungen und Betreuungsangeboten ausführlich dokumentiert und analysiert und es werden fachliche Einschätzungen zum zukünftigen Bedarf getroffen. Teilweise kann auf die bereits vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen und veröffentlichten Ergebnisse der „Expertenbefragung für die Bedarfsplanung Ganztagesbetreuung im Grundschulalter und Kindertagesbetreuung 2017“ zurückgegriffen werden. Bei Bevölkerungsdaten, –prognosen und Einschätzungen zur sozialen Situation arbeitet die Jugendhilfeplanung mit den Daten und Veröffentlichungen der Fachstelle für Statistik und Stadtforschung.

 

Zusammenfassend stellt sich die Situation in den einzelnen Altersspannen stadtweit wie folgt dar:

U3-Alter

 

Aktuelle Versorgungssituation im U3-Alter

Mit Stichtag zum 31.12.2017 lebten in Erlangen 3363 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Dies stellt seit dem Jahreswechsel 2014/15 (2850) einen Zuwachs von ca. 14% (absolut 402) dar. In 54 Einrichtungen und in der Kindertagespflege stehen insgesamt 1427 ausgewiesene Plätze zur Betreuung von unter Dreijährigen zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von ca. 42,4%.

Die stadtweite Versorgungsquote liegt damit nach 2017 das zweite Jahr in Folge unter dem vom Stadtrat beschlossenen Zielkorridor von 45 bis 50%.

 

Die augenblickliche Versorgungssituation stadtweit ist im U3-Alter als sehr knapp bis zu gering einzuschätzen.

 

Stand der Ausbauplanung im U3-Alter

 

 

Die Schaffung von fünf zusätzlichen Einrichtungen mit Betreuungsplätzen für U3-Kinder hat der Stadtrat bereits beschlossen. Damit sind insgesamt 96 neue U3-Plätze (Stand 07.09.2018) konkret in Planung. Dies entspricht einem Anteil von etwa der Hälfte der vom Stadtrat 2017 beschlossenen Untergrenze von 180 neuen U3-Plätzen und ca. einem Viertel der beschlossenen Obergrenze von 360 Plätzen.

Die zusätzlichen, geplanten regulären Betreuungsplätze können eventuell nicht ganz in dem Tempo realisiert werden, in dem sie für die in Erlangen lebenden Kindern und Familien benötigt werden. Um Betreuungsplätze weiterhin bedarfsgerecht anbieten zu können, hat der Stadtrat im Juli 2018 die Schaffung von temporären Betreuungsplätzen auf den Weg gebracht (Vorlage 51/159/2018). Die Schaffung einer temporären Kindertageseinrichtung mit 24 Krippenplätzen am Ende des Buckenhofer Wegs wurde vom Stadtrat bereits beschlossen (Vorlage 512/056/2018).

 

Zukünftiger Bedarf im U3-Alter

Im Hinblick auf die in der Bevölkerungsprognose 2018 erwartete Zahl von 3484 U3-Kindern im Jahr 2033 (stadtweit; obere Prognose) hat sich bestätigt, dass ein stadtweiter Ausbau von weiteren ca. 180 bis 360 U3-Betreuungsplätzen notwendig ist, um im Jahr 2033 eine stadtweite Zielversorgungsquote von 45 bis 50% gewährleisten zu können.

 

Kindergartenalter

 

Aktuelle Versorgungssituation im Kindergartenalter

In Erlangen leben mit Stichtag zum 31.12.2017 insgesamt 3470 Kinder im Kindergartenalter. In 60 Einrichtungen stehen insgesamt 3458 Plätze zur Verfügung. Damit liegt eine gesamtstädtische Versorgungsquote von 99,7% vor. Infolge der Kinderzahlsteigerung ist die stadtweite Versorgungsquote damit wieder auf den Stand von 2009 gesunken.

 

 

Die augenblickliche Versorgungssituation stadtweit ist im Kindergartenalter als zu gering einzuschätzen.

 

 

Stand der Ausbauplanung im Kindergartenalter

Die Schaffung von neun zusätzlichen Einrichtungen mit Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter hat der Stadtrat bereits beschlossen. Damit sind insgesamt 379 neue Kindergartenplätze (Stand 07.09.2018) konkret in Planung. Dies entspricht einem Anteil von über zwei Drittel der vom Stadtrat 2017 beschlossenen 535 zusätzlichen Kindergartenplätze.

 

 

Die zusätzlichen, geplanten regulären Betreuungsplätze können eventuell nicht ganz in dem Tempo realisiert werden, in dem sie für die in Erlangen lebenden Kindern und Familien benötigt werden. Um Betreuungsplätze weiterhin bedarfsgerecht anbieten zu können, hat der Stadtrat im Juli 2018 die Schaffung von temporären Betreuungsplätzen auf den Weg gebracht (Vorlage 51/159/2018). Die Schaffung einer temporären Kindertageseinrichtung mit 80 Kindergartenplätzen am Ende des Buckenhofer Wegs hat der Stadtrat bereits beschlossen (Vorlage 512/056/2018)

 

Zukünftiger Bedarf im Kindergartenalter

Im Hinblick auf die in der Bevölkerungsprognose 2018 erwartete Zahl von 3763 Kindergartenkindern im Jahr 2033 (stadtweit; obere Prognose) hat sich bestätigt, dass ein stadtweiter Aus-bau von weiteren ca. 535 Betreuungsplätzen notwendig ist, um im Jahr 2033 eine Vollversorgung mit Kindergartenplätzen (ca. 105% Versorgungsquote) vorhalten zu können.

 

 

Grundschulalter

 

Aktuelle Versorgungssituation im Grundschulalter

Im Schuljahr 2017/18 besuchten 3450 Kinder die Erlangen Grundschulen (ohne Förder- und Privatschulen). 33 Einrichtungen der Jugendhilfe (Horte, Lernstuben und Kindergärten mit Schulkindbetreuung) bieten 1342 Betreuungsplätze an. Dies entspricht einer schulbezogenen Versorgungsquote durch die Jugendhilfe von 38,9%. In der Mittagsbetreuung stehen 998 Plätze zur Verfügung (28,9%). Gebundene Ganztagesklassen werden im Schuljahr 2017/18 weiterhin an sechs der 15 Erlanger Grundschulen, Offene Ganztagesschule zusätzlich zur gebundenen Variante an einer Schule angeboten. Angebote der Ganztagesschule werden von 690 Schülerinnen und Schülern besucht (20,0%). Insgesamt stehen Ganztagesbetreuungsplätze für 87,8% aller SchülerInnen der Grundschulen (=80,5% der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren) in den Mittags- bzw. Nachmittagsstunden zur Verfügung.

 

 

Die Situation in den einzelnen Schulsprengeln ist sehr unterschiedlich und wird im Bestands- und Planungsbericht 2018 ab Seite 91 ausführlich dargestellt.

Zusammenfassend ist die Versorgungssituation als kleinräumig sehr unterschiedlich einzuschätzen. Während in einzelnen Schulsprengeln im November 2017 vereinzelt freie Betreuungsplätze zur Verfügung standen, ist in anderen das Angebot quantitativ nicht ausreichend. Das bestehende Angebot der Jugendhilfe ist stadtweit aktuell nicht ausreichend. Auch wurde in den bisher stattgefundenen Schulsprengelkonferenzen deutlich (s.u.), dass nicht jede Form von Betreuungsplatz der individuellen Situation eines Kindes und dem Bedarf des Kindes bzw. seiner Familie gerecht werden kann.

 

Stand der Ausbauplanung

Stadtweit und für die einzelnen Schulsprengel bestehen noch keine Bedarfseinschätzung –oder Festlegung dazu, welche Form von Betreuungsplätzen geschaffen und welche Versorgungssituation als Zielmarke geschaffen werden soll.

Der Jugendhilfeausschuss hat bereits 2017 die Verwaltung beauftragt, Bedarfskorridore für die einzelnen Schulsprengel und stadtweit zu entwickeln und die zukünftige Verteilung von Ganztagesbetreuungsplätzen zwischen den Bereichen Ganztagesschule (mit ihren unterschiedlichen Modellen), Mittagsbetreuung und Betreuungsangeboten der Jugendhilfe (Horte und Lernstuben) unter Einbezug der Bedürfnisse von Kindern und Eltern (z.B. Öffnungszeiten, integrative Betreuungsplätze) abzustimmen.

Die Entwicklung von Bedarfskorridoren ist aktuell in Arbeit. Die Jugendhilfeplanung organisiert Schulsprengelkonferenzen in jedem Grundschulschulsprengel. Dort wird gemeinsam mit allen relevanten Akteuren aus den Bereichen Schule und Jugendhilfe die soziale Situation im Schulsprengel sowie die bestehende quantitative und qualitative Versorgungssituation mit Ganztagesbetreuungsplätzen besprochen und es werden Bedürfnisse für das zukünftige Angebot an Ganztagesbetreuungsplätzen entwickelt und zusammengetragen.

Die neue Hortgruppe im Grundschulsprengel Frauenaurach konnte mittlerweile an den Start gehen, auch die zusätzlichen 5 Plätze im Hort „Sonnenblume“[1] stehen zum aktuellen Schuljahr zur Verfügung. Der Gebundene Ganztag wird mit diesem Schuljahr an der Friedrich-Rückert-Grundschule eingeführt.

In Schulsprengeln mit deutlichem Bedarf hat der Stadtrat die Bedarfsnotwendigkeit von weiteren Lernstubenprojekten beschlossen, die nach ihrer Realisierung zu zusätzlichen Plätzen führen werden:

 

 

 

Zukünftiger Bedarf im Grundschulalter

Die aktuelle Schülerprognose bekräftigt, dass der Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen im Grundschulalter sich in den nächsten Jahren stadtweit weiter erhöhen wird. Dies ist einerseits in der prognostizierten Steigerung der Schülerzahlen, andererseits in der erwarteten Steigerung der Nachfrage (Häufigkeit und Dauer) begründet – auch der evtl. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter muss schon eingeplant werden. Die Situation wird dabei in den einzelnen Schulsprengeln sehr unterschiedlich sein (u.a. unterschiedliche aktuelle Versorgungsquoten, unterschiedliche Schülerzahlsteigerung, unterschiedliche Sozialstruktur).

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

·         Realisierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für U3-, Kindergarten- und Grundschulkindern.

·         Erfüllung von bestehenden und geplanten Rechtsansprüchen auf einen Betreuungsplatz.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

·         Im U3- und Kindergartenalter:
Ausbau der notwendigen Betreuungsplätze (s.o.)

·         Im Grundschulalter:
Ausbau der notwendigen Ganztagesbetreuungsplätze in den Bereichen Ganztagesschule (mit ihren unterschiedlichen Modellen), Mittagsbetreuung, Jugendhilfe (Horte und Lernstuben) und evtl. Kombimodellen zwischen Schule und Jugendhilfe.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

·         Schaffung von Betreuungsplätzen bei Freien Trägern und in kommunaler Verantwortung

·         Nutzung des Sonderinvestitionsprogramms

·         Im Grundschulalter: Kooperation von Schule und Jugendhilfe

·         Kooperation mit Freien Trägern, weitere Beteiligung der Planungsgruppe Kindertagesbetreuung.

·         Stadtintern: Projektgruppe Kita-Ausbau und Lenkungsgruppe Ganztagesbetreuung

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die weiteren Förderentscheidungen von Bund und Land sind z.T. noch offen und haben einen großen Einfluss auf die benötigten kommunalen Fi-nanzmittel.

      Im Grundschulalter sind die benötigten Ressourcen abhängig von den noch festzustellenden (wahrscheinlich steigenden) Bedarfen.

 

      Ausgehend von der Annahme, dass die Einrichtungen, die nicht Spiel- und Lernstuben sind, von Freien Trägern betrieben würden, ist bei Realisierung der derzeitigen Planungen von einem Investitionsbedarf von ca. 19,5 Mio. Euro auszugehen. Die korrespondierenden Einnahmen betragen derzeit für alle Maßnahmen, für die bis August 2019 die förderfähigen Pla-nungsunterlagen vorliegen, 90 %, danach ca. 50 %. Ob die Bezuschussung aus dem Son-derinvestitionsprogramm evtl. verlängert wird, ist nicht absehbar. Die laufenden Betriebskos-tenbezuschussung beträgt netto (Gesamtbetrag minus staatlicher Anteil) ca. 2 Mio. pro Jahr.

 

     

      Bei neuen Plätzen, die vom Jugendamt betrieben werden (Spiel- und Lernstuben), ist der Investitionsaufwand von den tatsächlichen Baukosten abhängig. Diese liegenbei ca. 8,4 Mio. Euro. Die Refinanzierung durch staatliche Zuwendungen ist für die Spielstuben wie o.g. geregelt. Bei den Lernstubenplätzen liegt die staatliche Förderung noch bei ca. 50 %. Insgesamt kann mit einer staatl. Investitionsförderung von ca. 6,3 Mio. Euro gerechnet werden. Die Personalkosten werden in diesen Einrichtungen mit ca. 40 % refinanziert.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind teilweise nicht vorhanden



[1] Im Bestands- und Planungsbericht 2018 werden die Plätze wegen dem Datenstand April 2018 noch als geplante Plätze geführt.


Anlagen:        Bestands- und Planungsbericht Kindertagesbetreuung 2018