1. Der vorliegenden Entwurfsplanung für den Neubau des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum in der Hartmannstraße wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

  2. Die Kostenkonkretisierung zum Vorentwurfsbeschluss (Beschluss 242/259/2018 am 16.05.2018 im Stadtrat) in Höhe von 0,86 Mio € ist in die Haushaltsberatungen einzubringen.

  3. Der Fraktionsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.

  4. Der Freiflächenanteil, der mit Bürgerbeteiligung begleitet wird, soll vorgelegt werden, wenn die Planung erfolgt ist und die Kosten ermittelt wurden.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verbesserung der Bedarfsdeckung an Sportflächen für Erlanger Schulen (Vierfach-Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten für das Ohm-Gymnasium und jeweils eine Übungseinheit für das Marie-Therese-Gymnasium und die Werner-von-Siemens-Realschule), Verbesserung des Bedarfs an gedeckter Sportfläche für die Erlanger Sportvereine und die Stabilisierung und die Aufwertung des benachteiligten Stadtteils Erlangen Süd-Ost in der Hartmannstraße durch den Bau eines Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrums mit ca. 1.000 Zuschauerplätzen, um u.a. kulturelle, bürgernahe Veranstaltungen abzuhalten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer 4-fach-Sporthalle und den dafür notwendigen Räumlichkeiten, ca. 1.000 Zuschauerplätzen, Räume für den Gemeinbedarf (Mehrzweck-, Gymnastik- und Bewegungsräume gemäß beschlossenem Raumprogramm mit Beschluss (Vorlage 52/140/2017) vom 31.05.2017) und Stellplätzen auf dem Grundstück des Festplatzes an der Hartmannstraße in Erlangen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausgangslage

Die Vorplanung nach DABau 5.4 wurde am 16.05.2018 (Vorlage 242/259/2018) vom Stadtrat beschlossen.

 

Planung

Grundlage für das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes der Vierfachsporthalle in Form, Material und Proportion ist nach wie vor die Wettbewerbsplanung aus dem Jahr 2014.

 

Die vorliegende Entwurfsplanung der Vierfachsporthalle sieht einen erdgeschossigen Haupteingang zu den Sport- und Umkleideflächen und zum zweigeschossigen Bewegungsraum (dauerhaft eingerichtet für „bewegtes Turnen“ = Würzburger Modell) vor. Im Eingangsbereich befinden sich eine Treppenanlage und ein behindertengerechter Aufzug, welche ins Obergeschoss in ein großzügiges Foyer führen. Von dort werden die Zuschauerplätze und die Multifunktionsräume (Gymnastik-, Konditions- und Mehrzweckräume) erschlossen. Die Ost-, Nord- und Westtribünen werden als Teleskoptribünen ausgeführt. Im Süden befinden sich im Oberrang feste Sitzplätze (insgesamt 1.000 Zuschauerplätze). Insgesamt zehn barrierefreie Zuschauerplätze sind im Oberrang und auf Hallenebene vorgesehen. Die Räume für den Gemeinbedarf (BBGZ) haben eigene Umkleide- und Sanitärräume.

 

Der Baukörper verfügt über einen dreiseitigen mit 2,50 m weit auskragenden Dachüberstand, der für sommerlichen Wärmeschutz sorgt. Die Sportfläche ist mit Dachoberlichtern blendfrei ausreichend mit Tageslicht versorgt, so dass bei Tageslicht weitgehend auf künstliche Beleuchtung verzichtet werden kann. Das Dach über dem 2. Geschoss erhält eine Dachbegrünung mit ca. 2.500 m² und eine PV-Anlage mit 230 m² für die Eigenstromversorgung. Das weitgespannte Hallendach bleibt aus statischen Gründen frei von Dachlasten. Auf Grund des großen Dachüberstandes und des im Süden befindlichen dichten Baumbestandes sind die Fassaden für Begrünung nicht geeignet, Kompensation leistet hier die sehr großzügige Dachbegrünung. Für Gebäudebrüter können unter dem Dachüberstand ausreichend Nistgelegenheiten vorgesehen werden.

Das Gebäude wird mit Fernwärme der EStW versorgt. Die Beheizung in der Sporthalle erfolgt mit einer Deckenstrahlungsheizung, im Multifunktionsraum, in den Geräteräumen und Nebenräumen mit Niedertemperaturheizkörpern, die restlichen Bereiche werden mit einer Fußbodenheizung versorgt.

Die Sporthalle wird im Sportbetrieb und im Veranstaltungsfall mechanisch be- und entlüftet. Die Nebenräume der Sporthalle, die Multifunktionsräume, der Konditionsraum und der Mehrzweckraum werden ebenfalls mechanisch be- und entlüftet. Alle Lüftungsanlagen sind mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung ausgestattet. Sämtliche Lüftungsanlagen werden zusätzlich bedarfsgerecht mit variablen Luftmengen über Luftqualitätsfühler (CO2-Regelung) gesteuert.

Die Zuluft wird mit Energiezufuhr aus Geothermie vorkonditioniert. Durch die Vorkonditionierung der Außenluft wird im Winter die Außenluft erwärmt und im Sommerbetrieb gekühlt. Durch die Vorkonditionierung im Sommer kann der sommerliche Hitzeschutz gewährleistet werden. Eine Energiesimulation ergab eine hohe Wirtschaftlichkeit der Geothermienutzung. Als zusätzlich wirtschaftlicher Synergieeffekt kann über Nahwärme- und Kühlleitungen aus der Vierfachhalle auch das benachbarte Familienzentrum mit versorgt werden.

Eine technische Lösung der Geothermienutzung ist die Energiezufuhr aus einem Grundwasserbrunnen (siehe Erläuterungsbericht in der Anlage). Im Zuge der Werkplanung wird noch alternativ die Energiezufuhr aus erdverlegten Lüftungsleitungen oder aus wassergeführten Erdsonden untersucht. Diese Alternativen liegen in einem vergleichbar ähnlichen Kostenrahmen. In der weiterführenden Planung wird hier die technisch beste Lösung ausgewählt.

Der Energiestandard der Hülle und der Haustechnik soll KfW 55 erreichen und damit eine Bezuschussung bei der KfW ermöglichen.

 

Die vorliegende Planung wurde mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erlangen abgestimmt. In der weiteren Planungstiefe werden die Belange konkretisiert. In Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten ist ergänzend zum Raumprogramm eine „Toilette für alle“ mit eingeplant worden.

 

Freiflächengestaltung
Der Freibereich wird im Norden der Erschließungsstraße durch die dort angesiedelten PKW-Stellplatzflächen begrenzt, deren Fahrflächen asphaltiert und die Stellflächen mit Rasengittersteinen belegt sind. Die Tiefe der Stellplatzflächen wurde minimiert, um einen maximal möglichen Grünstreifen zwischen den Stellplatzreihen zu ermöglichen. Der nord-östliche Bereich bleibt wie bisher für die Festplatznutzung geschottert, um auch zukünftig Nutzungen wie z.B. Zirkusevents zu ermöglichen.

Die Übergangsbereiche zum Naturschutzgebiet werden schonend beplant, um den hohen Wert der Randbiotope mit seinen geschützten Hecken in ihrer Eigenart zu erhalten.

Aktuell sind auf den Flächen des geplanten Parkplatzes Container für Wohnungen insbesondere für anerkannte Flüchtlinge aufgestellt, welche – nach derzeitigem Kenntnisstand - im Rahmen des Familiennachzuges und der Einweisung von Wohnungsnotfällen aufgestockt werden sollen. Eine Dauer der Standzeit der Container ist nicht bekannt. Eine Komplettfertigstellung der Stellplätze und der Freifläche für die Festplatznutzung ist daher erst nach Rückbau der Container möglich. Bis zu diesem Rückbau werden auf den verbleibenden Restflächen provisorische Stellplätze auf geschottertem Grund eingerichtet. Dafür entstehen Kosten, welche in der Kostenberechnung berücksichtigt sind.

 

Bürgerbeteiligung Freiflächen

Der direkte Vorplatz zwischen der Sporthalle und der Erschließungsstraße, ggf. auch Freiflächen westlich und südlich der Halle, sollen als Multifunktionsflächen mit hoher Aufenthaltsqualität hergerichtet und mit Bäumen und Flächen für Bewegung gegliedert werden. Aus diesem Grunde fand am 19.07.2018 ein Bürgerworkshop unter dem Motto „Draußen bewegen – Rund ums BBGZ“ statt, mit dem Ziel, die interessierten Bürger/innen aktiv in den Planungsprozess dieser Multifunktionsflächen miteinzubeziehen und deren Ideen, Wünsche und Vorstellungen für die Gestaltung rund um das Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum zu sammeln.

 

Bei der Bürgerbeteiligung gab es als Ergebnis drei Themenfelder:

1. Begegnung, Kommunikation und Verweilen

2. Bewegung, Spielen und Erfahren

3. Aktivität, Sport, Fitness

 

Der Schwerpunkt aller Ideen in diesen Kategorien lag auf einer hohen Aufenthaltsqualität mit Bewegungsmöglichkeiten für alle Altersklassen.

In der weiteren Ausarbeitung sollen diese Ergebnisse soweit wie möglich berücksichtigt werden, dass ein stimmiges und attraktives Gesamtkonzept entsteht.

In der aktuellen Kostenberechnung ist für den von der Bürgerbeteiligung tangierten Bereich vorerst noch der Stand der Kostenschätzung aus dem Vorentwurf aufgeführt, welcher noch nicht die weitere Ausarbeitung des Ergebnisses aus der Bürgerbeteiligung berücksichtigt. Grob geschätzt könnten dafür noch weitere 300.000 bis 500.000 € notwendig werden. Das Ergebnis der Planung soll den Gremien in einer gesonderten Vorlage präsentiert werden.

 

Möglicher Zeitplan für die weiteren Planungsschritte des BBGZ

Oktober 2018

Einreichung FAG-Antrag

November 2018

Entwurfsplanung und Einreichung Bauantrag

Anfang 2019

Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergaben

Mitte 2019

Vergabe Rohbauarbeiten

Anfang 2020

Baubeginn

Ende 2021 /

Anfang 2022

Fertigstellung

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, wegen der derzeit und auch mittelfristig äußerst angespannten Situation im Bausektor den Baubeginn erst ca. 6 Monate nach Auftragsvergabe zu terminieren. Durch diese längere Frist soll den Firmen ermöglicht werden, überhaupt, und dann auch mit einigermaßen akzeptablen Angebotspreisen mitbieten zu können. Dieser Schritt verzögert zwar den Baubeginn, minimiert auf der anderen Seite das hohe Risiko, keine oder unangemessen hohe Angebote zu erhalten.

                                                                 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kostenberechnung

Nach der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 18,16 Mio € (brutto, einschl. Ausstattung Schulsporthalle, mit Einrichtungskosten, Vorsteuerabzug berücksichtigt). Gegenüber den bisherigen Haushaltsaufstellungen (17,3 Mio €) ergeben sich dadurch  Mehrkosten von 0,86 Mio €.

 

Kostengruppen nach DIN 276

Gesamtkosten

100

Grundstück

 

200

Herrichten und Erschließen

269.916 €

300

Bauwerk – Baukonstruktion

feste Einbauten Amt 52

9.972.006 €

695.628 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

3.864.677 €

500

Außenanlagen

1.499.553 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

Einrichtung Amt 52

115.430 €

138.040 €

700

Baunebenkosten

3.349.672 €

 

Gesamtkosten einschl. Ausstattung

Gesamtkosten Ausstattung Amt 52

Gesamtkosten ohne Ausstattung

 

Gesamtkosten einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt

 

Gesamtkosten ohne Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt

19.904.922 €

833.668 €

19.071.254 €

 

18.156.969 €

 

 

17.396.510 €

 

 

Diese Kosten entsprechen den veranschlagten Gesamtkosten, welche im Stadtrat am 16.05.2018 (Vorlage 242/259/2018) kommuniziert wurden (15 bis 22,4 Mio €), mit folgenden Veränderungen:

·         In der weiteren Ausarbeitungsphase wurde in Abstimmung mit dem Behindertenberater eine „Toilette für alle“ in das Gesamtkonzept integriert

·         Der Multifunktionsraum 1 (Bewegungsraum) im Erdgeschoss wird dauerhaft nach dem „Würzburger Modell“ (Konzept für bewegtes Turnen) ausgestattet. Die Ausarbeitungstiefe ergab inzwischen Kostenkonkretisierungen von 475.000 € (= Ausstattungskosten), welche bisher nicht in den Kosten aufgeführt waren.

·         Finanzbedarf für Provisorien im Bereich der Stellplätze für die Zeit bis zum Rückbau der Containeranlagen

·         Die im Juli 2018 durchgeführte Bürgerbeteiligung ergibt Umplanungen im Freibereichkonzept im direkten Umfeld des BBGZ. Diese Umplanungen werden aktuell in die bestehende Entwurfsplanung eingearbeitet. Nach jetzigem Planungsstand kann grob geschätzt mit Mehrkosten von 300.000 bis 500.000 € gerechnet werden. Diese Mehrkosten sind noch nicht in der vorliegenden Kostenberechnung aufgeführt.

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 18,16 Mio € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 16,3 Mio € und 19,9 Mio € liegen (einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt).

 

Vorsteuerabzug

Die neue Sporthalle ist dem Unternehmensbereich der Stadt Erlangen zugeordnet. Die Stadt als Bauherr ist daher berechtigt, den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen wahrzunehmen, soweit die Halle unternehmerisch, also für steuerpflichtige Vermietung, verwendet wird. Eine Verwendung der Halle für hoheitliche Zwecke, also für Schulsport, ggf. auch im Rahmen der Amtshilfe, schließt den Vorsteuerabzug aus. Nach der vorliegenden Prognose der Nutzungsbelegung liegt der Anteil der unternehmerischen Nutzung der Sporthalle bei 55%, 45% entfallen auf Schul- und andere nicht steuerbare Nutzungen. Das bedeutet, dass bei der Schulsporthalle die Vorsteuer in Höhe von 19% mit einer Quote von 55% abzugsfähig ist.

 

Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:

      * Einrichtung ohne Vorsteuerabzug 833.668 €

 

Förderung - Sachstand

FAG

Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig (Schulsportflächen; Förderbetrag ca. 3,9 Mio €, für 4 Übungseinheiten).

Eine Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken ist erfolgt. Ergebnis: Die Planung erfüllt alle Anforderungen und wurde insgesamt gelobt. Der Zuschussantrag wird im Oktober 2018 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

 

Förderung Städtebauprogramm „Soziale Stadt“

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den förderfähigen Kosten, bei welchen im Allgemeinen nur die Gemeinbedarfsflächen berücksichtigt werden. Die Abstimmung bezüglich der Gemeinbedarfsflächen mit dem Fördergeber erfolgte zuletzt am 07.06.2018. Die förderfähigen Kosten sind derzeit noch nicht gänzlich bekannt. Von den förderfähigen Kosten werden bis zu 60% bezuschusst. In etwa ist mit einem Förderbetrag in Höhe von ca. 3,0 Mio € bis ca. 3,4 Mio € zu rechnen – eine Stellungnahme seitens des Zuschussgebers steht aktuell noch aus. Städtebauförderungsmittel werden nur subsidiär eingesetzt, d.h. die anderen relevanten Förderungsmöglichkeiten sind vorrangig von der Kommune zu nutzen (Vermeidung von Doppelförderungen).

Förderung KfW

Die Planung erreicht das Ziel eines KfW-Effizienzhauses 55, und kann damit über das KfW-Förderprogramm 218 gefördert werden. Neben zinsverbilligten Krediten beinhaltet das Förderprogramm auch einen Tilgungszuschuss in Höhe bis 250.000 €

 

Toilette für alle
Durch eine erweitere Ausstattung der barrierefreien Toilette mit Personenlifter und Pflegeliege sollen Menschen mit schweren Behinderungen oder altersbedingten Erkrankungen eine Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die „Stiftung Leben pur“ sieht hierfür eine Unterstützung von bis zu 12.000 € vor. Die entsprechenden baulichen Abstimmungen sind erfolgt.

 

Finanzierungsübersicht

 

Kosten

Art des „Zuschusses“

Bemerkung

18,16 Mio €

 

Gesamt-Baukosten gem. Kostenberechung (einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt)

-3,9 Mio €

FAG

FAG-Mittel für die Schulsportflächen der 4-fach-Halle

-0,25 Mio €

KfW

als Tilgungszuschuss

-3,0 Mio €

Städtebauförderung

detaillierte Abklärung erfolgt noch

 -7,15 Mio €

 

Zuschusshöhe

11,01 Mio €

 

Eigenmittel der Stadt Erlangen

 

 

Investitionskosten:

17.396.510 €

bei IPNr.: 424F.400

Sachkosten (52) (Vorsteuerabzug berücksichtigt):

760.459 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

1.091.193 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind zum Teil vorhanden auf IvP-Nr.424F.400

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Beantwortung Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen:

 

-          Weitgehende Belassung des Untergrundes des jetzigen Festplatzes und nicht weiter als vorhanden befestigen oder versiegeln, so dass jederzeit dort wieder ein großes Zelt aufgebaut werden kann

Antwort: Die Planung sieht das Aufstellen eines Zirkuszeltes mit 2 Masten (Durchmesser ca. 40 m) vor. Eine entsprechende Abstimmung ist mit dem Liegenschaftsamt erfolgt. Der Untergrund bleibt weitgehend belassen.


-          Während der Bauzeit und für die Ertüchtigung von Schotterflächen keinen Kalkschotter verwenden, sondern Sandmagerrasen-verträgliches Material

Antwort: Es wird kein Kalkschotter verwendet. Dies wird in den Ausschreibungen berücksichtigt.

 

-          Vorhandene Bäume erhalten und während der Bauzeit nachhaltig schützen, alle nicht zu vermeidenden Fällungen zu 100% gebietsnah nachpflanzen

Antwort: Dies wird in den Planungen berücksichtigt. Baumnachpflanzungen werden nicht in der unmittelbaren Nähe des Naturschutzgebietes erfolgen (Bäume haben für einige bodenbrütende Vogelarten (hier: Heidelerche) eine vergrämende Wirkung (Beutegreifer können sich darin verstecken)) - die Zielarten des Naturschutzgebietes sind auf offene Strukturen angewiesen.

-          Begrünung aller Dächer

Antwort: In den aktuellen Kosten ist eine komplette Begrünung des zweigeschossigen Bereichs mit ca. 3.000 m² berücksichtigt (Gründach als Sandmagerrasenvegetation und nicht mit Kalkschutt-Sukkulenten-Vegetation). Das weitgespannte Hallendach über den Sportflächen mit ca. 2.000 m² zu begrünen ist statisch äußerst aufwändig. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich über den Sportflächen statisch nicht weiter zu belasten, um eine wirtschaftliche Lösung zu erlangen.


-          Ökologische Fassadengestaltung durch Begrünung und/oder Photovoltaikelemente

Antwort: Durch die grenznahe Bebauung im Süden und den dort befindlichen Bäumen sowie dem vorgesehenen Dachüberstand ist eine Gestaltung mittels Photovoltaikelementen nicht realisierbar. Die Ostseite ist der Anbaubereich für den 2.BA (Ideenteil), die Nordseite dient der Belichtung der Halle. Zur Kompensation sind 230 m² Photovoltaikelemente auf dem Flachdach realisiert (s. Dachflächenplan). Auch eine Fassadenbegrünung ist wegen der entwurfsbedingten großzügigen Verglasung und der großen für die Verschattung vorgesehenen Dachüberstände nicht sinnvoll.

 

-          Den Zugang zum Naturschutzgebiet zu erschweren

Antwort: Der jetzige Strauch- und Buschbestand sollte dieser Anforderung genügen und kann auch ergänzt werden.

-          Grünflächen als ökologische Insektenwiesen ausführen, die Versiegelung und Pflasterung von Zuwegen auf das Notwendigste beschränken

Antwort: Durch die weiterhin bestehende Nutzung als Festplatz und den nachzuweisenden Stellplätzen werden keine größeren und zusammenhängende Grünflächen bestehen bleiben. Am Übergang zum Naturschutzgebiet werden großzügige Abstände eingehalten, auch um die vorhandenen Büsche und Sträucher zu erhalten. Diese Flächen werden dahingehend untersucht. Die neu geschaffenen ca. 130 Stellplätze werden so ausgeführt, dass die Fahrspuren asphaltiert und die Parkflächen mit Rasengittersteinen belegt werden. Die Tiefe der neuen Stellplätze wird reduziert, um den Grünstreifen zwischen den Stellplätzen breiter auszuführen. Eine „Durchgrünung“ der Parkflächen ist mit diesen Maßnahmen, sowie den zwischen den Stellplatzreihen angeordneten Baumpflanzungen maximal ausgeschöpft worden.

 

-          Erstellung eines Verkehrskonzept, insbesondere
> Gute ÖPNV-Anbindung
> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle
> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten
> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen

 

Antwort:
> Gute ÖPNV-Anbindung:
Die Hartmannstraße bzw. die nahe des BBGZ gelegene Haltestelle Röthelheimbad Ost wird aktuell von einer Buslinie bedient. Es handelt sich dabei um eine Erlanger Stadtbuslinie (Linie 293). Die Linie 293 verkehrt unter der Woche (Mo-Fr) zu den Hauptverkehrszeiten in beiden Fahrtrichtungen in einem 20-Minuten-Takt. Samstags verkehrt die stadtgrenzübergreifende Linie tagsüber in einem 40-Minuten-Takt.

Die Stadtbuslinie gewährleistet am Wochenende von 07:00 bis 01:00 Uhr eine Anbindung des BBGZ beispielsweise an die Erlanger Innenstadt im 30- bzw. 60-Minuten-Takt.

Eine gute ÖPNV-Anbindung des BBGZ ist somit bereits gegeben, darüber hinaus kann ein Shuttle-Bus-Verkehr individuell für Großveranstaltungen jederzeit eingerichtet werden.


> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle:

Federführend durch die Abteilung Verkehrsplanung sollte mit Inbetriebnahme des BBGZ  für das operative Geschäft der Parkraumbewirtschaftung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung, Eigentümern der Parkflächen sowie der Veranstaltung, eingerichtet werden.

Die Bewirtschaftung der Parkplätze soll ab Beginn stattfinden.

 

> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten:

Unabhängig von den Planungen zum BBGZ soll die Ausweitung der umliegenden Bewohnerparkgebiete zeitnah überprüft werden.

Dabei wird jedoch auf den normalerweise vorherrschenden Parkdruck abgestellt, sporadisch stattfindende Großveranstaltungen können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Schließlich ist die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes laut StVO „nur dort zulässig, wo […] die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“

Es sollte daher, wie z.B. in Nürnberg und Fürth bei Großveranstaltungen üblich, temporäre Sperrungen von Wohnstraßen bei Großveranstaltungen erwogen werden.

 

> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen:

Für die konkrete Überprüfung der Einhaltung der Parkregelungen im öffentlichen Raum ist die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) zuständig. Diese ist bei der Entwicklung der Verkehrskonzepte einzubeziehen.

Sollte im Realbetrieb festgestellt werden, dass die Verkehrskonzepte nicht wie gewünscht greifen, kann jederzeit nachgesteuert werden.

 

Mit der Bearbeitung dieses Fraktionsantrages ist der Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen 127/2015 vom 21.07.2015 ebenso abschließend bearbeitet.

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                    25.09.2018, gez. i.A. Grasser

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:       

Anlage 1 Erläuterungsbericht
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Grundriss Erdgeschoss
Anlage 4 Grundriss Obergeschoss
Anlage 5 Grundriss Dachaufsicht
Anlage 6 Schnitte
Anlage 7 Ansichten 1
Anlage 8 Ansichten 2
Anlage 9 Freianlagenplan mit Provisorien
Anlage 10 Freianlagenplan mit geplantem Endzustand
Anlage 11 Baunutzungskosten
Anlage 12 Fraktionsantrag 19/2018