Betreff
Namensgebung Jobcenter Gesamt „Arbeit ERlangen“
Vorlage
55/019/2018/1
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Begriff „Arbeit ERlangen“ bezeichnet künftig die Gesamtheit aller formal unverändert fortbestehenden Organisationseinheiten (Amt 55 und GGFA AöR – samt Betrieb der gewerblichen Art), die vom zkT Erlangen und der Stadt Erlangen, mit der Umsetzung des SGB II und mit weiteren Aufgaben im Kontext der Integration von Personen in den Arbeitsmarkt befasst werden. Die Öffentlichkeit wird über die Verwendung des Begriffs medial informiert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation und Problematik

Die Aufgaben des SGB II werden innerhalb des zkT, Stadt Erlangen von verschiedenen Organisationseinheiten in unterschiedlicher Rechtsform erbracht. Der Projektauftrag zur „Neustrukturierung und räumlichen Zusammenführung des Jobcenters der Stadt Erlangen“ erfordert künftig eine nach außen verwendete Bezeichnung für die Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II und weiterer Aufgaben im Kontext der Integration von Personen in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist es Ziel des Projekts auch die Dienstleistungen des Betriebs der gewerblichen Art (BgA) in der Alfred-Wegener-Straße, die über den gesetzlichen Auftrag des SGB II hinausgehen, mittels der zu verwendenden Bezeichnung im Verständnis der Öffentlichkeit und der Mitarbeitenden in den einzelnen Organisationseinheiten von Arbeit ERlangen zur Gesamtstruktur in Beziehung zu setzen. Bestehende Organisationsgefüge werden dadurch weder formal noch verwaltungstechnisch geändert.

Die bisher nach außen verwendeten Bezeichnungen der einzelnen Organisationseinheiten, die jeweils Teile der Aufgaben des SGB II und darüber hinaus erledigen (Jobcenter, GGFA, BgA), verhindern diese einheitliche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Auch nach innen ist weder gewährleistet, dass für jeden der Mitarbeitenden eine eindeutige, transparente Zuordnung der Leistungen zum jeweiligen „Betriebsteil“ erkennbar ist, noch, dass das Entstehen eines Gemeinschaftsgefühls für die Leistungserbringung unterstützt wird.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Lösungsvorschlag

Zunächst gilt es festzustellen, welche Organisationseinheiten tatsächlich Aufgaben des SGB II erledigen, welche nicht hierunter fallen und welche Schnittstellen zwischen diesen Einheiten bestehen.

Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des SGB II tragen die Organisationseinheiten bei, die zusammen das „Jobcenter Stadt Erlangen“ ausmachen:

·         „Jobcenter - Arbeitslosengeld 2 – Amt 55,

·         „Jobcenter - Integration - GGFA“ und

·         „Jobcenter - Integrationsprojekte - GGFA“ (angesiedelt im BgA).

Das beiliegende Struktogramm des Jobcenters wurde zur sinngemäßen Zuordnung aller Einheiten, die Leistungen nach dem SGB II erbringen, überarbeitet (außer den Leistungen für Bildung und Teilhabe und den kommunalen Eingliederungsleistungen, für die laut Projektauftrag die Zuständigkeit weiter in Amt 50 liegt).

Zur Gesamtstruktur gehört darüber hinaus die Einheit „GGFA-Service“ (ebenfalls im BgA angesiedelte Projekte, etwa Trans-Azubi-Express (TAE) oder Jugend stärken im Quartier (JustiQ), die mit ihren Angeboten nur bedingt bzw. mittelbar den Auftrag des SGB II erfüllen. „GGFA-Service“ ist Dienstleister für andere Ämter und Dritte. Auch sie soll jedoch von dem künftigen Begriff für die Gesamtstruktur umfasst werden. Deshalb kann zum Ausdruck der alle Organisationseinheiten umfassenden Gesamtheit keine Bezeichnung mit dem gesetzlich der Aufgabenerfüllung des SGB II vorbehaltenen Begriff „Jobcenter“ (§ 6a Abs. 5 i.V.m. §§ 6b und 6d SGB II) verwendet werden.

Als Bezeichnung für die Gesamtstruktur einigten sich die Teilnehmer eines organisationsübergreifenden Workshops auf den Namen „Arbeit ERlangen“.

Mit dieser neuen Bezeichnungen ist ein erstes, bildhaft wahrnehmbares Produkt im Gesamtentwicklungsplan des Projekts entstanden.

Für die Mitarbeitenden, die Stadtverwaltung und externe Partner und Geldgeber des Jobcenters bzw. der GGFA AöR. und BgA entsteht durch die Aussage des Struktogramms eine verbesserte Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Strukturen der beteiligten Organisationseinheiten und deren Verbindung. Durch ein darin ebenso ausgedrücktes, künftig einheitliches Auftreten als „Jobcenter Stadt Erlangen“ (im Rahmen des SGB II) wird wie im Projektauftrag gefordert, ein einheitliches Auftreten als kommunales Jobcenter befördert.

Zugleich werden die Mitarbeitenden der Einheit „GGFA-Service“ und die des Jobcenters über den neuen Mantel-Begriff „Arbeit ERlangen“ an einem gemeinsamen Ziel orientiert: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen dabei zu unterstützen, eine Arbeit oder Ausbildung zu erlangen oder durch passgenaue Förderung auf den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt vorzubereiten.

Im formalen Schriftverkehr werden die bisherigen Begriffe „GGFA AöR“ (insbesondere gegenüber Drittmittelgebern) und „Jobcenter – Arbeitslosengeld 2“ (z.B. gegenüber dem BMAS) weiter verwendet.

Über die Diskussion der strukturellen Verbindungen zwischen den einzelnen Einheiten im Workshop wurde allen Führungskräften die Gesamtstruktur des Gebildes „Arbeit ERlangen“ besser verständlich gemacht. Dies trägt zur Identifikation aller Führungskräfte mit der Gesamtstruktur bei.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Weiteres Vorgehen

Innerhalb der Stadtverwaltung und der GGFA AöR vermitteln Führungskräfte in jeweiligen Dienstbesprechungen den neuen Begriff.

Nach außen ist nach Zustimmung des Stadtrates und Verwaltungsrates der GGFA AöR zusammen mit Amt 13 ein Kommunikationskonzept zu erstellen.

 


4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Beschlussvorlage 55-019-2018
                       Struktogramm Neuorganisation