Der Stadtrat beschließt, den Namen „Arbeit ERlangen“ künftig als Bezeichnung der Gesamtheit aller in Amt 55 und GGFA AöR vorhandenen Betriebsteile und Organisationseinheiten zu verwenden und die Öffentlichkeit über die Namensgebung medial zu informieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ausgangssituation und Problematik
Die Aufgaben des SGB II werden innerhalb des zkT, Stadt Erlangen von verschiedenen Organisationseinheiten in unterschiedlicher Rechtsform erbracht. Der Projektauftrag zur „Neustrukturierung und räumlichen Zusammenführung des Jobcenters der Stadt Erlangen“ erfordert künftig eine nach außen hin erkennbar aus einer Hand geleistete Umsetzung der Aufgaben des SGB II. Darüber hinaus ist es Ziel des Projekts auch die Dienstleistungen des Betriebs der gewerblichen Art (BgA) in der Alfred-Wegener-Straße, die über den gesetzlichen Auftrag des SGB II hinausgehen, weiter an die Gesamtstruktur zu koppeln.
Die bisher nach außen verwendeten Bezeichnungen der einzelnen Organisationseinheiten, die jeweils Teile der Aufgaben des SGB II und darüber hinaus erledigen (Jobcenter, GGFA, BgA), verhindern diese einheitliche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Auch nach innen ist weder gewährleistet, dass für jeden der Mitarbeitenden eine eindeutige, transparente Zuordnung der Leistungen zum jeweiligen „Betriebsteil“ erkennbar ist, noch, dass das Entstehen eines Gemeinschaftsgefühls für die Leistungserbringung unterstützt wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Lösungsvorschlag
Zunächst gilt es
festzustellen, welche Organisationseinheiten tatsächlich Aufgaben des SGB II
erledigen, welche nicht hierunter fallen und welche Schnittstellen zwischen
diesen Einheiten bestehen.
Zur Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags des SGB II tragen die Organisationseinheiten bei, die
zusammen das „Jobcenter Stadt Erlangen“
ausmachen:
·
„Jobcenter
- Arbeitslosengeld 2 – Amt 55,
·
„Jobcenter
- Integration - GGFA“ und
·
„Jobcenter
- Integrationsprojekte - GGFA“ (angesiedelt im BgA).
Das beiliegende Struktogramm des Jobcenters wurde im
Sinne der Zusammenführung aller Einheiten, die Leistungen nach dem SGB II
erbringen, überarbeitet (außer den Leistungen für Bildung und Teilhabe und den
kommunalen Eingliederungsleistungen, für die laut Projektauftrag die Zuständigkeit
weiter in Amt 50 liegt).
Zur Gesamtstruktur gehört
darüber hinaus die Einheit „GGFA-Service“ (ebenfalls im BgA angesiedelte
Projekte, etwa Trans-Azubi-Express (TAE) oder Jugend stärken im Quartier
(JustiQ), die mit ihren Angeboten nur bedingt bzw. mittelbar den Auftrag des
SGB II erfüllen. Sie ist Dienstleister für andere Ämter und Dritte. Auch sie
soll jedoch von dem künftigen Namen der Gesamtstruktur begrifflich umfasst
werden. Es kann deshalb keine Bezeichnung mit dem gesetzlich zur Aufgabenerfüllung
des SGB II verbundenen Begriff „Jobcenter“ (§ 6a Abs. 5 i.V.m. §§ 6b und 6d SGB
II) verwendet werden.
Als Bezeichnung für die
Gesamtstruktur einigten sich die Teilnehmer eines organisationsübergreifenden
Workshops auf den Namen „Arbeit
ERlangen“.
Mit dieser neuen
Bezeichnungen ist ein erstes, bildhaft wahrnehmbares Produkt im
Gesamtentwicklungsplan des Projekts entstanden.
Für die Mitarbeitenden, die
Stadtverwaltung und externe Partner und Geldgeber des Jobcenters bzw. der GGFA
AöR. und BgA entsteht durch die Aussage des Struktogramms eine verbesserte
Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Strukturen der beteiligten
Organisationseinheiten und deren Verbindung. Durch ein darin ebenso
ausgedrücktes, künftig einheitliches Auftreten als „Jobcenter Stadt Erlangen“
(im Rahmen des SGB II) wird wie im Projektauftrag gefordert, ein einheitliches
Auftreten als kommunales Jobcenter befördert.
Zugleich werden die
Mitarbeitenden der Einheit „GGFA-Service“ und die des Jobcenters über den neuen
Mantel-Begriff „Arbeit ERlangen“ an einem gemeinsamen Ziel orientiert:
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen dabei zu unterstützen, eine Arbeit
oder Ausbildung zu erlangen oder durch passgenaue Förderung auf den Arbeits-
bzw. Ausbildungsmarkt vorzubereiten.
Über die Diskussion der
strukturellen Verbindungen zwischen den einzelnen Einheiten im Workshop wurde
allen Führungskräften die Gesamtstruktur des Gebildes „Arbeit ERlangen“ besser verständlich
gemacht. Dies trägt zur Identifikation aller Führungskräfte mit der
Gesamtstruktur bei.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Weiteres Vorgehen
Innerhalb der
Stadtverwaltung und der GGFA AöR vermitteln Führungskräfte in jeweiligen
Dienstbesprechungen den neuen Begriff.
Nach außen ist nach
Zustimmung des Stadtrates und Verwaltungsrates der GGFA AöR zusammen mit Amt 13
ein Kommunikationskonzept zu erstellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Struktogramm Neuorganisation