Die bestehende Fuß- und Radwegeverbindung (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße wird in wassergebundener Form gemäß Anlage 1 ausgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Wegeausbau zu treffen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Wohnraumes im Bereich der Housing Area wurde die Frage der verkehrlichen Bedeutung des am nördlichen Ende des Flurstückes Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41 verlaufenden Weges (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße aufgeworfen. Aufgrund der festgestellten verkehrlichen Bedeutung des Weges für den Fuß- und Radverkehr, wurde der Ausbau als wassergebundener Weg mit einer Breite von 3,00 m gemäß der momentanen Lage in Flurstück Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41 vorgeschlagen (vgl. Anlage 2 613/136/2017). Da der Wegeausbau das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet / NSG „Exerzierplatz“ betrifft, müssen für den Ausbau die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden.
Am 28.02.2018 wurde der Antrag im Stadtteilbeirat Ost behandelt. Nach mehrheitlicher Abstimmung stimmt dieser dem Ausbau als wassergebundener Fuß- und Radweg zu. Allerdings spricht sich der Beirat für eine dritte Kompromissvariante aus. Demnach soll der Ausbau unter dem Ziel der Heckenerhaltung sowie der Verwendung einer für den Sandmagerrasen verträgliche Beschotterung durchgeführt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch eine nach Süden versetzte Führung
des Weges kann die aus naturschutzrechtlicher Sicht zu schützende Hecke im
östlichen Bereich erhalten werden (vgl. Anlage 1). Anstelle des üblichen
Kalksteinschotters ist der Einsatz von Diabas- oder Granitschotter möglich. Die
naturschutzrechtlichen Belange finden somit eine stärkere Berücksichtigung. Die
Wegebreite von 3,00 m wird weiterhin vorgeschlagen, da der Weg sowohl von
Fußgängern als auch von Radfahren genutzt wird. Die technischen Regelwerke
sehen bei einer gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs eine Mindestbreit
von 2,50 m vor.
Mit dem Anschluss des vorgesehenen Weges an Hartmann- und Schenkstraße ist eine Verkehrsbedeutung gegeben, die eine Widmung hervorruft. Da der Weg durch das Naturschutzgebiet führt, ist die Beleuchtung des Weges ausgeschlossen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Wegeausbau zutreffen. Die betroffenen Flächen (Flst. Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41) befinden sich im städtischen Besitz. Ein zusätzlicher Grunderwerb ist daher nicht erforderlich.
Das Grundstück FlNr. 1945/45, Gemarkung Erlangen, wurde im Jahr 2017 an die GEWOBAU übertragen, wobei für ca. 48 qm ein Rückübertragungsrecht eingeräumt wurde, sollte die Teilfläche für den Ausbau des öffentlichen Weges benötigt werden.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Baupreisentwicklung und der Verwendung von Diabas- oder Granitschotter werden die Kosten auf ca. 60.000 € geschätzt. Hierin nicht enthalten sind Kosten für evtl. Begrünungs-/Bepflanzungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind derzeit nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Vorplanung wassergebundener Fuß- u. Radweg Flst. Nr. 1945/444, 1945/41
Anlage 2 Beschlussvorlage 613/136/2017 Ausbau des Weges zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße (Flurstück Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41) als wassergebundener Fuß- und Radweg