Betreff
Ausbau des Weges zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße (Flurstück Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41) als wassergebundener Fuß- und Radweg
Vorlage
613/136/2017
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Alternative A:

Die bestehende Fuß- und Radwegeverbindung (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße wird in wassergebundener Form gemäß Anlage 1 ausgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Wegeausbau zu treffen.

 

Alternative B:

Die bestehende Fuß- und Radwegeverbindung (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße wird nicht ausgebaut. Die Wegeverbindung bleibt in Form des Trampelpfades bestehen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Wohnraumes im Bereich der Housing Area wurde die Frage der verkehrlichen Bedeutung des am nördlichen Ende des Flurstückes Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41 verlaufenden Weges (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße aufgeworfen. Aufgrund der festgestellten verkehrlichen Bedeutung des Weges für den Fuß- und Radverkehr, wird der Ausbau als wassergebundener Weg mit einer Breite von 3,00 m gemäß der momentanen Lage in Flurstück Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41 vorgeschlagen (vgl. Anlage 1). Da der Wegeausbau das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet / NSG „Exerzierplatz“ betrifft, müssen für den Ausbau die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Verkehrliche Bedeutung:

Angesichts der Funktion des Weges für den Fußverkehr (Erschließung, Naherholung etc.) sowie für den Radverkehr wird eine verkehrliche Bedeutung gesehen. Die bereits bestehende Nutzung als Trampelpfad weist deutlich auf den Bedarf dieses Weges für Fußgänger hin und es ist davon auszugehen, dass die Nutzung auch künftig gegeben ist. Momentan wird der Weg überwiegend als Spazierweg sowie von den Bewohnern des Gebietes z.B. als Zugang zum Spielplatz genutzt, auch eine Nutzung durch Radfahrer ist zu beobachten.

Durch einen Ausbau könnte als Fortführung des östlich angrenzenden Silbergrasweges eine durchgehende, attraktive und sichere Verbindung zwischen der Hartmannstraße und der Kurt-Schumacher-Straße sowie zwischen Hartmannstraße und George-Marshall-Platz für den Fußverkehr und Radverkehr geschaffen werden. Eine Routenführung über die parallel verlaufende Schenkstraße wird besonders für Fußgänger, die empfindlich auf Umwege reagieren, nicht als adäquate Alternative im Freizeitverkehr angesehen. Die Neuanlage von Freizeitwegen ist auch im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Gebiet Erlangen-Südost (ISEK) vorgesehen. Hierfür ist ein Rundweg entlang der Hartmannstraße, am Röthelheim, der Nürnberger Straße und der Komotauer Straße geplant. Es bietet sich an, diesen Rundweg durch den Ausbau des genannten Weges zu erweitern und so ein durchgängiges Freizeitwegenetz zwischen den einzelnen Quartieren zu schaffen. Für den Erhalt und Ausbau des Weges spricht sich aufgrund dessen Netzbedeutung auch die AG Rad aus.

Ein Ausbau des Weges sollte sich an den bereits bestehenden Fuß- und Radwegen im Bereich des Exerzierplatzes orientieren und analog des Silbergrasweges im Bereich des Bebauungsplans Nr. 366 als wassergebundener Fuß- und Radweg angelegt werden und als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet werden. Da der Weg der Freizeitnutzung dient, wird kein Bedarf für einen Asphaltbelag sowie die Ausstattung mit einer Straßenbeleuchtung gesehen. Durch die Schenkstraße ist eine ausgebaute alternative Wegeverbindung gegeben, die tageszeit- und wetterunabhängig genutzt werden kann.

Aus verkehrlicher Sicht wird daher präferiert, den Weg gemäß seiner momentanen Lage am nördlichen Ende des Flurstückes Nr. 1945/444 und durch das westlich angrenzende Flurstück Nr. 1945/41 zu führen. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit ist hier ein Ausbau mit einer Breite zwischen 3,00-3,50 m möglich. Durch die angrenzenden umzäunten Pflanzungen ist zudem eine Abgrenzung von den weiteren Flächen des Naturschutzgebietes gegeben. Im Bereich des Flurstückes Nr. 1945/41 könnte der Weg an die in der Freianlagenplanung der Housing Area vorgesehene Wegeverbindung an die Hartmannstraße angeschlossen werden (vgl. Anlagen).

Mit dem Anschluss des vorgesehenen Weges an Hartmann- und Schenkstraße ist eine Verkehrsbedeutung gegeben, die eine öffentliche Widmung erforderlich macht. Da der Weg durch das Naturschutzgebiet führt, ist die Beleuchtung des Weges ausgeschlossen.

Naturschutzfachliche Stellungnahme:

Da der Wegausbau das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet / NSG „Exerzierplatz“ betrifft, ist aus naturschutzfachlicher Sicht der Wegausbau abzulehnen. Ein Wegeausbau widerspricht dem Schutzzweck des Naturschutzgebietes und es bestehen zumutbare Alternativen. Auch ist zu prüfen, ob die Hecke im östlichen Teil des Ausbauplanes erhalten bleiben kann. Hecken am Ortsrand zählen bereits zur freien Natur und sind durch Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz gesetzlich geschützt. Die Nutzung des Trampelpfades entlang des Naturschutzgebietes wird jedoch auch weiterhin toleriert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei Beschluss zu Alternative A wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Wegeausbau zutreffen. Die betroffenen Flächen (Flst. Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41) befinden sich im städtischen Besitz. Ein zusätzlicher Grunderwerb ist daher nicht erforderlich. Die Baukosten für den Wegeausbau werden auf ca. 40.000 € geschätzt. Hierin nicht enthalten sind Kosten für evtl. Begrünungs-/Bepflanzungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

Bei Beschluss zu Alternative B erfolgt kein Wegeausbau. Die Wegeverbindung bleibt in ihrer aktuellen Form als Trampelpfad erhalten.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind derzeit nicht vorhanden


Anlagen:

 

Anlage 1 Entwurfsskizze wassergebundener Fuß- u. Radweg Flst. Nr. 1945/444, 1945/41

Anlage 2 Bestandsfotos Trampelpfad Flurstück 1945/444 (Housing Area / Exerzierplatz)

Anlage 3 Lageplan wassergebundener Fuß- u. Radweg Flst. Nr. 1945/444, 1945/41