Die Planungen des Ausbaus der Fuß- und Radwegeverbindung (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße werden eingestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den
am nördlichen Ende des Flurstückes Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41 verlaufenden
Weg (Trampelpfad) auszubauen, um eine wichtige Fuß- und Radwegeachse zu
schaffen. Durch einen Ausbau könnte als Fortführung des östlich
angrenzenden Silbergrasweges eine durchgehende, attraktive und sichere
Verbindung zwischen der Hartmannstraße und der Kurt-Schumacher-Straße sowie
zwischen Hartmannstraße und George-Marshall-Platz für den Fußverkehr und
Radverkehr geschaffen werden. Die Neuanlage von Freizeitwegen ist auch im
Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Gebiet Erlangen-Südost
(ISEK) vorgesehen und durch genannte Wegeverbindung entstünde ein durchgängiges
Freizeitwegenetz zwischen den einzelnen Quartieren. Für den Erhalt und Ausbau
des Weges sprach sich wegen dessen Netzbedeutung auch die AG Rad aus.
Aufgrund der festgestellten verkehrlichen Bedeutung des Weges für den Fuß- und Radverkehr, wurde der Ausbau als wassergebundener Weg mit einer Breite von 3,00 m gemäß der momentanen Lage in Flurstück Nr. 1945/444 und Nr. 1945/41 vorgeschlagen (vgl. Anlage 1 und 2 613/136/2017).
Am 28.02.2018 wurde der Antrag im Stadtteilbeirat Ost behandelt. Nach mehrheitlicher Abstimmung stimmt dieser dem Ausbau als wassergebundener Fuß- und Radweg zu. Allerdings spricht sich der Beirat für eine dritte Kompromissvariante aus. Demnach soll der Ausbau unter dem Ziel der Heckenerhaltung sowie der Verwendung einer für den Sandmagerrasen verträgliche Beschotterung durchgeführt werden (vgl. Anlage 3).
Dieser Vorschlag wurde in der Naturschutzbeiratssitzung am 26.06.2018 behandelt. Der Beirat lehnt den Wegeausbau jedoch ab, da er eine neue überaus empfindliche Störung für Flora und Fauna bedeutet sowie zumutbare Alternativen bestehen.
Der angefragte Wegebau betrifft das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet / NSG „Exerzierplatz“. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 der von der Regierung von Mittelfranken erlassenen NSG-Verordnung ist es verboten, Wege ohne die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde neu anzulegen oder bestehende zu verändern. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen als Untere Naturschutzbehörde der Stadt Erlangen lehnte die Anfrage ab, weil der Wegeausbau dem Schutzzweck der Verordnung widerspricht und zumutbare Alternativen bestehen. Der beabsichtigte Wegebau ist der erste seit Ausweisung des NSG im Jahr 2000 und von grundlegender Bedeutung, da auch am Südrand ähnliche Bedürfnisse kommen könnten.
Für den Fall, dass die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Erlangen dennoch für den Wegebau wäre, müsste das Vorhaben gemäß Art. 48 Absatz 2 Bayerisches Naturschutzgesetz die Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund der Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde und des Beschlusses des Naturschutzbeirates wird der Wegeausbau
nicht weiter verfolgt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Planungen des Ausbaus der Fuß- und Radwegeverbindung (Trampelpfad) zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße werden eingestellt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind derzeit nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Vorplanung wassergebundener Fuß- u. Radweg Flst. Nr. 1945/444, 1945/41
Anlage 2
Beschlussvorlage 613/136/2017 Ausbau des Weges
zwischen Silbergrasweg und Hartmannstraße (Flurstück Nr. 1945/444 und Nr.
1945/41) als wassergebundener Fuß- und Radweg
Anlage 3 Auszug Niederschrift Stadtteilbeirat Ost 28.02.2018