Betreff
Fraktionsantrag der Grünen Liste (Nr. 059/2018): Gespräche mit dem Uniklinikum über geeignete Erweiterungsflächen auch außerhalb des jetzigen Klinikgeländes
Vorlage
611/236/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den maßgeblichen Vertretern und Dienststellen des Freistaates Bayern (Uniklinikum Erlangen, Staatl. Bauamt) die Aufstellung bzw. Änderung der jeweiligen Bebauungspläne vorzubereiten, um die künftige Umsetzung des Masterplans Innenstadt des Uniklinikums Erlangen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu ermöglichen.

 

2. Der Fraktionsantrag Nr. 059/2018 der Grünen Liste ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fraktion der Grünen Liste beantragt, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Uniklinikum führt, mit dem Ziel, geeignete Erweiterungsflächen - auch außerhalb des jetzigen Klinikgeländes - zu finden. Vor allem das Gelände der philosophischen Fakultät und das des Großparkplatzes (in Bezug auf die benötigten Parkplätze) sollten in den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Auch die bestehende bzw. vorgesehene Grünachse soll in den Planungen erhalten bzw. erhalten bleiben.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der im Stadtrat am 26.04.2018 vorgestellte Masterplan des Uniklinikums für die Innenstadt beinhaltet nicht nur Planungen auf dem Uni-Nordgelände, sondern auch umfangreiche Baumaßnahmen in anderen Bereichen der östlichen Innenstadt.

 

Die Verwaltung hat geprüft, inwieweit der Masterplan mit dem bestehenden Bauplanungsrecht sowie darüber hinausgehenden städtebaulichen oder sonstigen Zielen der Stadt Erlangen vereinbar ist. Insbesondere in drei Gebieten wird auf Grund der geplanten Bauvorhaben des Masterplans ein Planungsbedürfnis gesehen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten sowie alle erforderlichen, schutzwürdigen Belange zu berücksichtigen (§ 1 BauGB). Die räumliche Abgrenzung dieser drei Gebiete sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

In den drei Gebieten besteht ein Planungsbedürfnis hinsichtlich:

 

·         Art und Maß der baulichen Nutzung

·         Verkehrliche Erschließung sowie interne Wegeführung,

·         Ruhender Verkehr

·         Denkmalschutz / Ortsbild

·         Umweltschutz (Artenschutz, Naturschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, Hochwasserschutz etc.)

·         Grünordnung

 

Ausführungen zu den jeweils betroffenen schutzwürdigen öffentlichen Belangen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

Im Folgenden wird die bestehende planungsrechtliche Situation in den drei genannten Gebieten erläutert:

 

1. Uni-Nordgelände

 

Der Bebauungsplan Nr. 202 ist rechtsverbindlich, jedoch in Teilen obsolet, da die Festsetzungen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen (Verkehr, Grünzug etc.). Eine Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 wurde seit Jahren angestrebt und begonnen (1987, 2004), jedoch bisher nicht abgeschlossen. Es besteht weiterhin in vielfältiger Weise ein Planungsbedürfnis. Die Fortführung und abschließende Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 252 ist unabdingbar.

 

Priorisierung: Es besteht ein aktuelles Planungsbedürfnis.

 

 

2. Nordwestlich des Lorlebergplatzes

 

Der Baulinienplan Nr. 58 ist rechtsverbindlich, jedoch in Teilen obsolet, da insbesondere die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung weder dem aktuellen Stand noch den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen. Die Festsetzungen des einfachen Baulinienplans in Verbindung mit § 34 BauGB reichen nicht aus, um die städtebauliche Ordnung und nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets zu gewährleisten.

 

Priorisierung: Es besteht ein aktuelles Planungsbedürfnis.

 

 

3. Philosophische Fakultät

 

Das Gebiet liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Um die städtebauliche Ordnung und nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets zu gewährleisten, wird auch an dieser Stelle ein Planungsbedürfnis gesehen.

 

Priorisierung: Es besteht ein Planungsbedürfnis.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zwischen der Verwaltung und den maßgeblichen Vertretern und Dienststellen des Freistaates Bayern wird eine kontinuierlicher Abstimmung erfolgen, um die Bauvorhaben des Masterplans Innenstadt im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung umsetzen zu können.

Dafür werden in den jeweiligen Gebieten die Planungen aufeinander abgestimmt incl. der erforderlichen Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen.

 

Aufgrund der umfangreichen und vielfältigen Planungsleistungen soll eine zeitliche Priorisierung festgelegt werden. Zwischen den Beteiligten sind im Folgenden die vertraglichen Vereinbarungen zu schließen. Für eine kontinuierliche und zügige Abwicklung des Planungsprozesses finden regelmäßige Treffen (Lenkungskreis, Arbeitskreis) statt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden derzeit nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 059/2018 der Grünen Liste

                       Anlage 2: Übersicht über die räumliche Abgrenzung der Gebiete mit Planungs-

                                       bedürfnis

                       Anlage 3: Zusammenstellung der betroffenen schutzwürdigen öffentlichen Belange