Betreff
Siemens Campus: Zweiter Zugang zur S-Bahnhaltestelle Paul-Gossen-Straße - Erklärung zur Übernahme eines möglichen Bauwerkes durch die Stadt Erlangen
Vorlage
613/188/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird ermächtigt, der durch den Freistaat Bayern zu beauftragenden Vorplanung mit Variantenuntersuchung in Abstimmung mit der DB Netz AG zuzustimmen.

Die Stadt Erlangen wird gegenüber der DB Netz AG eine Erklärung abgeben, wonach ein mögliches zusätzliches Brückenbauwerk (Fußwegbrücke) über die Bahnlinie, sofern es im Rahmen des Planungs- und Entscheidungsprozesses zu einer Realisierung kommt, in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen übernommen wird.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zusammenhang mit dem Siemens Campus soll eine attraktivere Anbindung der S-Bahnhaltestelle Paul-Gossen-Straße an den Siemens Campus geschaffen werden. Hierzu soll ein zweiter S-Bahnzugang vom südlichen Ende des Bahnsteiges direkt in den Siemens-Campus geführt werden.

 

Den Vorstoß zu diesem S-Bahn-Übergang hatte der damalige Verkehrsminister Herrmann ins Gespräch gebracht. Dort wird auch die hauptsächliche Finanzierung gesehen, zusammen mit der Fa. Siemens. Das Bauwerk und der Unterhalt geht nach Herstellung an die Stadt Erlangen über.

 

Hierzu fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Erlangen, der Siemens AG, der Obersten Baubehörde und der DB Netz AG statt. Außerdem liegt bereits eine von einem Ingenieurbüro erstellte Machbarkeitsstudie vor.

 

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise, d.h. Bauwerk, Zuschüsse, Kostenübernahmen bedarf es jetzt konkretere technischer Planungen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen des Ingenieurbüros scheidet die städtebaulich beste Variante, eine Verlängerung des vorhandenen Bahnsteiges nach Süden und ein Steg in Verlängerung der zentralen Achse des Siemens Campus, aus. Diese wäre u.a. aufgrund der Verjüngung des Gleisabstandes südlich des vorhandenen Bahnteiges und zahlreichen Kollisionen mit der vorhandenen bahntechnischen Ausrüstung mit hohem baulichen und finanziellen Aufwand verbunden.

 

Vorzugsvariante ist die Variante 2 (s. Anlage) in Form einer an den bestehenden Bahnsteig angrenzenden Überführung. Damit würde der Siemens Campus direkt an den S-Bahn-Haltepunkt angebunden werden. Insbesondere könnten Fahrgäste von der südlich des Modul 1 nach Osten verlaufenden zentralen Achse des künftigen Campus schneller zum Bahnsteig gelangen. Eine barrierefreie Herstellung der Überführung ist nicht möglich.

 

Um den barrierefreien Zugang zum Haltepunkt zu erleichtern, könnte am südlichen Treppenaufgang der der Paul-Gossen-Brücke ein zusätzlicher Aufzug installiert werden. Bislang existiert ein Aufzug nur am nördlichen Treppenaufgang. Damit ist für aus Süden vom Siemens Campus zum Haltepunkt kommende Fahrgäste ein barrierefreier Zugang möglich. Für die Stadt Erlangen wäre der zusätzliche Aufzug von großem Interesse, da ohne diesen für Mobilitätseingeschränkte ein Umweg von etwa 200-300 m besteht.

 

Der Freistaat Bayern würde jetzt bei der DB Netz AG in Abstimmung mit der Stadt Erlangen und der Siemens AG die Vorplanung nach HOAI mit Variantenuntersuchung in Auftrag geben. Vor dem Hintergrund, dass der Bahnsteig aus Sicht der DB Netz AG dem Grunde nach ausreichend erschlossen ist, wäre ein zusätzlicher Zugang üblicherweise von dem kommunalen Straßenbaulastträger zu übernehmen. Vor der Beauftragung der Planung durch den Freistaat Bayern an die DB Netz AG ist deshalb von der Stadt Erlangen eine Erklärung abzugeben, wonach ein zusätzliches Bauwerk, sofern es zu einer Realisierung kommen würde, in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen übernommen wird. Diese grundsätzliche Erklärung wird ergebnisoffen und inhaltlich ohne Realisierungszusage abgegeben.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die DB Netz AG wird durch den Freistaat Bayern beauftragt, die Vorplanung mit einer Variantenuntersuchung durchzuführen, um eine Entscheidungsgrundlage für die nächsten Projektschritte zur Hand zu haben. Die Finanzierung der Planung erfolgt durch den Freistaat Bayern. Auf dieser Basis werden anschließend Kostentragungen sowie die Förderhöhe und Förderbedingungen abgestimmt.

 

Nach Abschluss der Vorplanung werden die Planungsergebnisse, die Variantenuntersuchung sowie die Realisierungsempfehlung mit möglichen Kostenteilungen und Förderbedingungen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Insofern ist die aktuelle Erklärung der Stadt Erlangen zur Übernahme eines möglichen Brückenbauwerkes gegenüber der DB Netz AG vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassung zu sehen. Ohne diese Erklärung würde die DB Netz AG und der Freistaat Bayern die jetzt angestrebte Vorplanung jedoch nicht veranlassen, da die DB Netz AG ein mögliches Bauwerk nicht in ihre Baulast übernehmen würde.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Skizze Vorzugsvariante 2