hier: Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker West -
Die neue Erschließungsstraße, die Wohnwege sowie der Fuß- und Radweg im Geltungsbereich des BPlans 412 werden gemäß Anlage 1 benannt mit:
Frankenalbstraße
Walberlaweg Rodensteinweg
Hummerbergweg Streitbergweg
Adlersteinweg Högelsteinweg
An den Häuslinger Wegäckern
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen, Wege- und Platznamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen, Lieferungen und der geschäftliche sowie der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Geltungsbereich des BPlan 412 sind 6 Wohnquartiere (Wohnwege),
1 Erschließungsstraße und 1 Fuß- und Radweg zu benennen.
Die Straßen- und Wegebenennungen erfolgen gemäß den Grundsätzen des „Leitfadens für Straßenbenennungen“ (UVPA Beschluss vom 16.11.2010).
A.) Die Haupterschließungsstraße des
Wohnquartiers (Nord-Süd-Richtung) beginnend am Adenauer-Ring wird mit Frankenalbstraße
benannt.
Die Verwaltung schlägt generell das Thema „Berge bzw. Erhebungen der Fränkischen Alb (Bereich nördliche Fränkische Schweiz) für die Straßen- und Wegebenennungen im BPlan 412 vor. Der Protokollvermerk aus der 2. Sitzung des ÄR vom 25.04.2018 (siehe Anlage 2) unterstützt den Vorschlag.
Die Fränkische Alb, auch Frankenalb, Fränkischer Jura oder Frankenjura genannt, ist ein bis 656,4m üNN hohes Mittelgebirge. Sie ist rd. 7.054 km² groß.
Die Fränkische Alb zieht sich in nördlich-südwestliche Richtung von Lichtenfels am Main vorbei an Bamberg und Nürnberg im Westen und Bayreuth und Regensburg im Osten sowie Ingolstadt an der Donau im Süden bis zum Ostrand des von der Wörnitz durchflossenen Meteoritenkraters Nördlinger Ries, durch den sie von der westlich anschließenden Schwäbischen Alb getrennt ist.
Der nördliche Teil der Frankenalb erstreckt sich über die nördlich und östlich von Erlangen gelegenen Landkreise Bayreuth, Bamberg und Forchheim Er wird auch als die „Fränkische Schweiz“ bezeichnet.
B.) Die Wohnquartiere erhalten Namen von
bekannten regionalen Bergen bzw. Erhebungen der Fränkischen Alb aus dem Bereich
der nördlichen fränkischen Schweiz.
Die Benennung der Erschließungswege in den einzelnen Wohnbereichen soll nach dem gemeinsamen Thema „Berge bzw. Erhebungen der Fränkischen Alb (Bereich nördliche Fränkische Schweiz) erfolgen und ergibt sich aus dem Namen mit dem Zusatz „Weg“.
Die Wohnquartiere auf der westlichen Seite der Frankenalbstraße werden benannt mit:
·
Walberlaweg (benannt nach der Nordkuppe der
Ehrenbürg auf 513,9m üNN)
·
Hummerbergweg (benannt nach dem Hummerberg bei
Streitberg auf 464,3m üNN)
·
Adlersteinweg (benannt nach dem Naturdenkmal und Aussichtsfelsen bei
Engelhardsberg im Wiesenttal auf 531m üNN).
Die Wohnquartiere auf der
östlichen Seite der Frankenalbstraße erhalten die Namen:
·
Rodensteinweg (benannt nach der Südkuppe der Ehrenbürg auf 531,7m üNN)
·
Streitbergweg (Berg oberhalb der Ortschaft Streitberg auf 403,7m üNN)
·
Högelsteinweg (benannt nach dem Aussichtspunkt
oberhalb von
Kauernhofen/Rettern auf 497,9m üNN).
C.) Fuß- und Radweg in Ost-West-Richtung
Um den örtlichen Bezug zu den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten, wurde die im Liegenschaftskataster immer noch eingetragene Gewannebezeichnung „Häuslinger Wegäcker“ als Bezeichnung für den von Ost nach West verlaufenden Fuß- und Radweg im BPlan 411 verwendet.
Der Fuß- und Radweg wird im BPlan 412 fortgeführt. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Bezeichnung ebenfalls fortzuführen und den querenden Fuß- und Radweg An den Häuslinger Wegäckern zu benennen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Umsetzung vor Ort (Aufstellen der Schilder) erfolgt durch Amt 66 in Abstimmung mit Amt 61.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
300,-
€ pro Schild |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk Amt 66
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Straßen- und Wegebenennung im BPlan 412 „Häuslinger
Wegäcker West“
Anlage 2: PV zur 2. Sitzung des Ältestenrats vom 25.04.2018