Betreff
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen;
hier: Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker West -
Vorlage
612/028/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die neue Erschließungsstraße, die Wohnwege sowie der Fuß- und Radweg im Geltungsbereich des BPlans 412 werden gemäß Anlage 1 benannt mit:

 

                               Eisnerstraße

 

                               Walberlaweg                                                   Rodensteinweg

 

                               Hummerbergweg                                          Streitbergweg

 

                               Adlersteinweg                                 Wachknockweg

 

                                                                                                              An den Häuslinger Wegäckern

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen, Wege- und Platznamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen, Lieferungen und der geschäftliche sowie der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 
Im Geltungsbereich des BPlan 412 sind 6 Wohnquartiere (Wohnwege), 1 Erschließungsstraße und 1 Fuß- und Radweg zu benennen.

Die Straßen- und Wegebenennungen erfolgen gemäß den Grundsätzen des „Leitfadens für Straßenbenennungen“ (UVPA Beschluss vom 16.11.2010). Personen werden dabei nur mit ihrem Nachnamen geehrt. Nähere Angaben zu den Personen werden auf einem darunter angebrachten Hinweisschild angezeigt.

 

A.)    Die Haupterschließungsstraße des Wohnquartiers (Nord-Süd-Richtung) beginnend am Adenauer-Ring wird mit Eisnerstraße benannt.

 

Kurt Eisner, Gründervater des Freistaates Bayern (*14.05.1867, +21.02.1919) wurde mit Beschluss des UVPA am 07.03.2009 in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen aufgenommen.

 

Die Gründung des Freistaats Bayern jährt sich am 08.11.2018 zum 100. Mal.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, auch mit Unterstützung weiterer Institutionen, zum Gründungsjubiläum des Freistaates Bayern mit der ersten bürgerlichen Regierung, den ersten Bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner durch eine Straßenbenennung zu ehren.

 

Aus der Vita von Kurt Eisner:

 

„Im Verlauf der vom Kieler Matrosenaufstand ausgehenden reichsweiten Novemberrevolution zum Ende des Ersten Weltkrieges war Eisner der führende Kopf der revolutionären Umwälzungen in Bayern, die München noch vor der Reichshauptstadt Berlin erreichten. Eisner führte zusammen mit Ludwig Gandorfer im Anschluss an eine Massenkundgebung auf der Theresienwiese am 7. November 1918 einen stetig größer werdenden Demonstrationszug zuerst zu den Garnisonen Münchens und dann ins Stadtzentrum an, ohne auf nennenswerten Widerstand zu treffen. Da die Sicherheit König Ludwig III. nicht mehr zu gewährleisten war, veranlassten ihn seine Minister zur Abreise nach Schloss Wildenwart im Chiemgau (…).

In der Nacht zum 8. November 1918 rief Eisner in der ersten Sitzung der Arbeiter- und Soldatenräte die Republik Bayern als Freistaat aus und erklärte das herrschende Königshaus der Wittelsbacher für abgesetzt: „Die Dynastie Wittelsbach ist abgesetzt! Bayern ist fortan ein Freistaat!“ …

Eisner wurde vom Münchner Arbeiter- und Soldatenrat zum ersten Ministerpräsidenten der neuen bayerischen Republik gewählt und bildete kurz darauf ein Regierungskabinett aus Mitgliedern der SPD und der USPD, in dem er neben seinem Amt des Regierungschefs auch den Posten des Außenministers einnahm. Am 12. November gab Ludwig III. die Anifer Erklärung ab und entband die bayerischen Beamten und Soldaten vom Treueid auf den König und stellte damit den Fortgang der Exekutive in Bayern sicher.“ [Quelle: Wikipedia]

 

 

B.)    Die Wohnquartiere erhalten Namen von bekannten regionalen Bergen bzw. Erhebungen der Fränkischen Alb aus dem Bereich der nördlichen fränkischen Schweiz.

 

Die Benennung der Erschließungswege in den einzelnen Wohnbereichen soll nach einem gemeinsamen Thema erfolgen und ergibt sich aus dem Namen mit dem Zusatz „Weg“. Die Verwaltung schlägt dazu das Thema „Berge bzw. Erhebungen der Fränkischen Alb (Bereich nördliche Fränkische Schweiz) vor.

 

Die Wohnquartiere auf der westlichen Seite der Eisnerstraße werden benannt mit:

 

·         Walberlaweg          (benannt nach der Nordkuppe der Ehrenbürg auf 513,9m üNN)

·         Hummerbergweg  (benannt nach dem Hummerberg bei Streitberg auf 464,3m üNN)

·         Adlersteinweg       (benannt nach dem Naturdenkmal und Aussichtsfelsen bei
                                Engelhardsberg im Wiesenttal auf 531m üNN).

 

Die Wohnquartiere auf der östlichen Seite der Eisnerstraße erhalten die Namen:

 

·         Rodensteinweg    (benannt nach der Südkuppe der Ehrenbürg auf 531,7m üNN)

·         Streitbergweg       (Berg oberhalb der Ortschaft Streitberg auf 403,7m üNN)

·         Wachknockweg    (benannt nach der Kuppe an der Burg Feuerstein oberhalb von
                                Ebermannstadt auf 517m üNN).

 

C.)    Fuß- und Radweg in Ost-West-Richtung

 

Um den örtlichen Bezug zu den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten, wurde die im Liegenschaftskataster immer noch eingetragene Gewannebezeichnung „Häuslinger Wegäcker“ als Bezeichnung für den von Ost nach West verlaufenden Fuß- und Radweg im BPlan 411 verwendet.

 

Der Fuß- und Radweg wird im BPlan 412 fortgeführt. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Bezeichnung ebenfalls fortzuführen und den querenden Fuß- und Radweg An den Häuslinger Wegäckern zu benennen.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umsetzung vor Ort (Aufstellen der Schilder) erfolgt durch Amt 66 in Abstimmung mit Amt 61.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

300,- € pro Schild

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   Amt 66

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            
Anlage 1: Lageplan zur Straßen- und Wegebenennung im BPlan 412 „Häuslinger Wegäcker West“