Der Fraktionsantrag 020/2018 ist damit bearbeitet.
Auf die Ausführungen bzw. die Anträge und den Ressourcenbedarf (Planungsmittel, Personalbedarf GME) wie in der Vorlage IV/044/2017 zum Fraktionsantrag 053/2017 beschrieben, wird verwiesen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Substanzerhalt der Kulturbauten
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wurde mit dem Fraktionsantrag 020/2018 gebeten, zu folgenden Fragen bzgl. der großen Kulturgebäude der Stadt Stellung zu nehmen:
1. Welche Maßnahmen sind unmittelbar und in den nächsten
Jahren unumgänglich, wenn die Grundsanierung noch für mehrere Jahre aufgeschoben
wird?
2. Welcher finanzielle und zeitliche Rahmen ist hierfür
jeweils vorzusehen?
3. Ist es möglich, die Maßnahmen so durchzuführen, dass
Fördermittel in Anspruch genommen werden können? Wie verhält sich dies zur
Förderung einer Grundsanierung?
4. Wie
wirken sich diese Maßnahmen auf die Nutzung der Gebäude während der Sanierung
aus?
Aus technischer Sicht stellen sich die drei zu sanierenden großen Kulturbauten wie folgt dar:
A)
Palais
Egloffstein
Beschreibung
der Gesamtmaßnahme
Es
liegt ein Modernisierungsgutachten mit Stand 07/2014 vor, in dem u.a.
unaufschiebbare Erhaltungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Die letzte grundlegende Sanierung des
Gebäudes erfolgte Ende 1957 beim Umbau der ehemaligen Oberrealschule zu einem
für die damalige Zeit modernen Kulturhaus mit Stadtbücherei und Berufsschule.
Der Gebäudekomplex wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
bauunterhaltstechnisch erhalten. Ein solcher Bauunterhalt kann jedoch die
Intervalle grundlegender, umfassender Sanierungen nur zeitlich begrenzt
aufschieben. Beim Einzug der Volkshochschule im Jahr 1998 wurden nur kleine
Anpassungs- und Reparaturarbeiten an den Unterrichtsräumen vorgenommen.
Es besteht daher aus folgenden Gründen die
Notwendigkeit für eine Generalinstandsetzung und Modernisierung:
-
Alters-
und abnutzungsbedingte Schäden an der Bausubstanz,
-
defekte
technische Gebäudeausrüstung, insbesondere erhebliche Mängel an der
Heizungsanlage,
-
Vermeidung
gesundheitlicher Risiken für Nutzer (lokal begrenzte Schimmelbildung,
Trinkwasserhygiene),
-
statische
Mängel z.B. Dachbereiche, Feuchteschäden, Deckenbelastbarkeit und verfallende
Sandsteinfassaden,
-
Einhaltung
geltender Sicherheitsvorschriften z.B. Brandschutzerfordernisse,
-
strukturelle
Mängel wie z.B. fehlende Barrierefreiheit, unzureichende Raumnutzungsmöglichkeiten,
Toiletten derzeit nur über Hof begehbar
-
Abnutzung
und Verschleiß (Böden, Wände, Decken, Türen, WCs),
-
technische
Mängel und Einschränkungen bei Installationen (u.a. auch DV-Anbindung,
Internetverfügbarkeit).
Die Behebung dieser gravierenden Mängel im
Einklang mit einem denkmalgerechten Umgang des Bestands sind die Grobziele der
Generalsanierung, um eine zukünftige öffentliche Nutzung des Gebäudes für
Erwachsenenbildung und Integrationsangebote sicher zu stellen.
Angenommene Projektgesamtkosten: mind.
10,5 Mio. EUR.
Das Projekt wäre als Gesamtmaßnahme im Zuge der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig.
Zu
Frage 1.
Welche Maßnahmen sind unmittelbar und in den nächsten Jahren unumgänglich, wenn
die Grundsanierung noch für mehrere Jahre aufgeschoben wird?
Aus technischer Sicht sind folgende
Mindestmaßnahmen unumgänglich:
(ohne grundlegende funktionale Verbesserungen)
Bauabschnitt
1: Vorabmaßnahmen EG-Heizungsleitungen
Der im
Modernisierungsgutachten 2014 festgestellte mangelhafte bauliche Zustand besteht
weiterhin. Insbesondere bewahrheitet sich die damalige Einschätzung der maroden
Heizungsleitungen. Die aktuelle
Überprüfung des in Bodenkanälen verlegten Heizungssystems im Erdgeschoss durch
eine Fachfirma ergab, dass die dortigen Rücklaufleitungen insgesamt in einem
äußerst schlechten Zustand sind. Der festgestellte Druckverlust im
Heizungssystem erfolgt nicht über eine klar definierbare und reparierbare
Leckstelle, sondern über eine Vielzahl kleinster durchkorrodierter Stellen. Die
durchgeführten Sichtprüfungen an den Rücklaufleitungen ergaben, dass diese über
längere Abschnitte irreparabel korrodiert sind. Es ist daher jederzeit mit
einem Ausfall der Heizungsanlage zu rechnen. Ein Betreiben der Anlage bis zu
einer Generalsanierung selbst mit einem Baubeginn in 2020 erscheint
ausgeschlossen.
Es ist unausweichlich, noch in diesem Jahr die stark korrodierten
Heizungsleitungen im Erdgeschoss des Palais im Rahmen des Bauunterhaltes
behelfsmäßig als Aufputzlösung zu ersetzen. Hierzu sollen alle angeschlossenen
Rücklaufstränge (ca. 44 St.) und ca. 55 St. Heizkörper im EG an ein neues,
sichtbar geführtes Rohrleitungssystem angeschlossen werden. Bei entsprechender
Abstimmung könnte dies nach Ansicht des GME zwar mit Nutzungseinschränkungen,
aber ohne komplette Auslagerung passieren. Die Aufwendungen dafür liegen
zwischen 100.000 EUR und 150.000 EUR und sind aller Voraussicht nach bei
einer Generalsanierung nicht zu übernehmen.
Die Heizungsleitungen ab dem 1.OG sind zwar ebenfalls schadhaft, sollten
aber nicht als Notmaßnahme erneuert werden, um die verlorenen Investitionen zu
minimieren. Aufgrund der besseren Zugänglichkeit können etwaige Schäden hier
schnell erkannt und jeweils kurzfristig repariert werden. Die Verwaltung geht
davon aus, dass so die Zeit bis zu der im Folgenden dargestellten Umsetzung der
sog. unaufschiebbaren Erhaltungsmaßnahmen (BA 2.1) ab dem Jahr 2020 überbrückt
werden kann.
Bauabschnitt 2.1: unaufschiebbare
Erhaltungsmaßnahmen
Im Modernisierungsgutachten zur Generalinstandsetzung und Generalsanierung des Egloffstein`schen Palais vom Juli 2014 wurden die Handlungsnotwendigkeiten bei einem weiteren Aufschieben der dringend notwendigen Generalsanierung folgendermaßen beschrieben:
„Wenn eine Generalsanierung nicht innerhalb
der nächsten 5 Jahre durchgeführt werden kann, ist es notwendig, bis dahin am
Gebäude umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, um die Sicherheit
des laufenden Betriebs, die Standsicherheit und die Funktion der technischen
Einrichtungen gewährleisten zu können. Dabei handelt es sich um reine
Erhaltungsmaßnahmen ohne Verbesserung der vorhandenen Situation, die zu
größeren Einschränkungen des laufenden Betriebs führen würden (Lärm, Schmutz,
Gerüststellungen, etc.).“
Diese unaufschiebbaren Erhaltungsmaßnahmen sind insbesondere:
- Instandsetzung des gesamten Daches einschließlich Gerüststellung, vorgezogen als Notmaßnahme zur statischen Verstärkung geschädigter Dachbereiche und Sicherstellung der Dachdichtheit
- Sicherung von stark geschädigten Außenwandbereichen (Naturstein) insbesondere hin zur benachbarten Kirchengemeinde (Putzfassade)
- Austausch der Fenster
- komplette Erneuerung des Heizungsrohrsystems mit Verlegung neuer Leitungen z.B. in vorgesetzten Sockelleisten
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene
- notwendige Brandschutzmaßnahmen
- Baunebenkosten incl. Auslagerung und Planungshonorare für diese unaufschiebbaren Erhaltungsmaßnahmen als vorgezogenen ersten Bauabschnitt eingebettet in die Planung für eine Generalsanierung mit funktionalen Verbesserungen bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2).
Um die verlorenen Kosten dieser Maßnahmen so
gering wie möglich zu halten, ist es notwendig, vor deren Ausführung die
spätere Generalsanierung mindestens bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurf) zu
planen. Nur so besteht auch die Möglichkeit, dass man sich keine späteren
Optionen verbaut und diese unaufschiebbaren Erhaltungsmaßnahmen (evtl. incl.
Ausweichquartiere) als erster Bauabschnitt einer Generalsanierung im Rahmen der
Städtebauförderung anerkannt und bezuschusst werden. Voraussetzung hierzu wird
jedoch sein, dass sich die Politik eindeutig z.B. durch Grundsatzbeschluss und
Haushaltsansatz im mittelfristigen Investitionsplans für eine Gesamtmaßnahme
entscheidet.
Empfehlung/Option:
Da nach Fertigstellung des KuBiC Frankenhof
das DFI dorthin umzieht und Räume im Egloffstein`schen Palais freimacht,
empfiehlt die Verwaltung diese Bereiche im Zuge des ersten Sanierungsabschnitts
zusätzlich z.B. für Verwaltungsflächen instand zu setzen und dabei im
Gebäudebereich an der Südlichen Stadtmauerstraße einen Aufzug zur Verbesserung
der Barrierefreiheit einzubauen. Dieser Eingriff ist nur in Verbindung mit
einer Sanierung des umliegenden Gebäudebereiches möglich, weil hierfür die
ursprüngliche Tragstruktur wiederhergestellt werden muss. Für diesen Bereich
mit rd. 700 m² Nutzfläche würden weitere Kosten in Höhe von ca. 1.950.000 EUR
anfallen.
Bauabschnitt 2.2: Generalsanierung
Aufbauend auf der im BA 2.1 konzipierten
Gesamtkonzeption (Planung bis Leistungsphase 2) ist die Generalsanierung weiter
zu planen und umzusetzen. Die Vorwegnahme des BA 2.1 mit der Umsetzung der
unaufschiebbaren Erhaltungsmaßnahmen erspart keinesfalls eine Generalsanierung
mit den notwendigen baulichen Verbesserungen für einen zeitgemäßen Lehrbetrieb
der VHS.
Die Gesamtprojektkosten incl.
Ausweichquartiere wurde im Modernisierungsgutachten mit 10,5 Mio. EUR
beziffert, wovon geschätzt ca. 1/3 mit dem BA 2.1 dann bereits umgesetzt wären.
Zu
Frage 2
Welcher finanzielle und zeitliche Rahmen ist hierfür jeweils vorzusehen?
Für die unaufschiebbaren
Erhaltungsmaßnahmen und den Planungsaufwand der Generalsanierung bis zur
Leistungsphase 2 ist in den Jahren
2020/2021 ein Betrag von ca. 2,25 Mio. EUR aufzuwenden.
Die Investitionen für die unter Empfehlung/Option
beschriebenen ersten Verbesserungen zur Barrierefreiheit und Sanierung des
südl. Gebäudeteils betragen zusätzlich ca. 1,95 Mio. EUR, sodass die Verwaltung
von einem Gesamtvolumen von ca. 4,2 Mio. EUR ausgeht.
Zu
Frage 3
Ist es möglich, die Maßnahmen so durchzuführen, dass Fördermittel in Anspruch
genommen werden können? Wie verhält sich dies zur Förderung einer
Grundsanierung?
Für den BA 1: Vorabmaßnahmen EG-Heizungsleitungen kann keine Förderung in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich ist für eine Förderung mit Städtebauförderungsmitteln die Durchführung einer Gesamtsanierung erforderlich. Nach erfolgter Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken über das Gesamtsanierungskonzept kann jedoch der BA 2.1 vorgezogen und entsprechend gefördert werden.
Zu
Frage 4
Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Nutzung der Gebäude während der
Sanierung aus?
Die Umsetzung der Maßnahmen des Bauabschnitts
2.1 im laufenden Betrieb ohne großflächige Auslagerungen wird nicht empfohlen.
B)
Theater
Erlangen
Beschreibung
der Gesamtmaßnahme
Es liegt eine von der 2-bs Architekten GmbH im Auftrag des GME und der Theaterverwaltung erarbeitete Struktur-/Potentialanalyse aus dem Jahr 2016 vor, die aufzeigt, wie sich das Theater für einen zeitgemäßen Theaterbetrieb aufstellen sollte. Mit einer Ergänzung von Seitenbühne, dem Ausbau der Barockgarderoben, dem Neubau einer Studiobühne und der vollständigen Nutzbarmachung des Langhauses mit Einbau von Probebühne und Verwaltungsflächen im Dachgeschoss sollen die Raumpotentiale aktiviert und sämtliche Defizite (z.B. funktionelle und bausubstantielle Defizite im Bereich Backstage, Garderoben, WCs, fehlende Verwaltungsräume, fehlende Barrierefreiheit, Raumnot, eingeschränkte Flexibilität im Spielbetrieb) behoben werden. Angemietete Flächen können anschließend aufgegeben werden.
Die
Probebühne Glockenstraße ist darüber hinaus in allen Bauteilen zu sanieren.
Angenommene Projektgesamtkosten: mind.
13,5 Mio. EUR
Die Maßnahme könnte in drei Einzelmaßnahmen
folgendermaßen gegliedert werden:
-
Aktivierung
und Sanierung des Langhauses
-
Markgrafentheater
Hinterbühne, Barockgarderoben, Anbau Seitenbühne und Garderoben
-
Neubau
Studiobühne, Kulissenlager, Backstagebereich
Zu
Frage 1
Welche Maßnahmen sind unmittelbar und in den nächsten Jahren unumgänglich, wenn
die Grundsanierung noch für mehrere Jahre aufgeschoben wird?
Aus technischer Sicht wären folgende
Mindestmaßnahmen notwendig, um den Theaterbetrieb mittelfristig aufrecht zu
halten:
-
Auflösung
des Kostümfundus bzw. der Lagernutzung im Langhaus durch Schaffung von
Ersatzflächen
-
Instandsetzung
der jetzt genutzten Erdgeschossflächen im Langhaus (ohne räumliche Erweiterung
in den OGs) mit Sanierung bzw. Modernisierung der Arbeitsbereiche und
Sanitäranlagen incl. der gesamten Haustechnik (Heizung, Wasser/Abwasser,
Elektro)
-
Überwachung
/ Prüfung der Statik des Langhauses (ohne Nutzbarmachung der Flächen)
-
Einbau
eines Aufzugs im Foyerbereich des Markgrafentheaters zur barrierefreien
Erschließung von vier Zuschauerebenen
-
Sanierung
und Verbesserung des Garagentheaters als Spielstätte unter Beachtung des
Gastronomiebetriebs (Foyer, Fettabscheider, Lagerflächen, Lüftung,
Sanitärbereiche)
-
Brandschutzmaßnahmen
(Abtrennung) an der Schnittstelle zwischen Garderobentrakt, Barockgarderoben
und Bühnenhaus und Umsetzung entsprechender Arbeiten an der Lüftungsanlage
oberhalb der Bühne (sog. Lüftungsanlage Zuschauerhaus)
-
Sanierung/Modernisierung
der Künstlergarderoben und Sanitärbereiche in Bühnennähe
- Dachsanierung Bühnenhaus: Behebung der Kondensatschäden
-
Erneuerung
der Elektroverteilung v.a. für die Bereiche Bühnen-, Zuschauerhaus und
Garagentheater incl. Fernmelde- und Steuerungstechnik
Zu
Frage 2
Welcher finanzielle und zeitliche Rahmen ist hierfür jeweils vorzusehen?
Der insgesamt für diese Mindestmaßnahmen notwendige
Finanzbedarf wird incl. der Nebenkosten (Planungshonorare) mit ca. 2,8 Mio. EUR
geschätzt.
Die Ausführungszeiten der Bauabschnitte
müssen mit dem Theaterbetrieb koordiniert werden. Die Auflösung des
Kostümfundus muss kurzfristig erfolgen.
Zu
Frage 3
Ist es möglich, die Maßnahmen so durchzuführen, dass Fördermittel in Anspruch
genommen werden können? Wie verhält sich dies zur Förderung einer
Grundsanierung?
Das Projekt wird vom Fachamt dahingehend geprüft, ob es als Gesamtmaßnahme grundsätzlich nach FAG förderfähig ist. Eine Aussage der Regierung hierzu liegt noch nicht vor. Weiter ist zu prüfen, ob der vorgezogene Einbau des Aufzugs im Foyerbereich evtl. isoliert zuschussfähig ist.
Erst nach Abklärung der Förderfähigkeit durch FAG-Mittel, kann die subsidiäre Bezuschussung durch Städtebauförderungsmittel geprüft werden.
Zu
Frage 4
Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Nutzung der Gebäude während der
Sanierung aus?
Die Ausführungszeiten der Bauabschnitte
müssen mit dem Theaterbetrieb koordiniert werden. Die zu sanierenden
Gebäudebereiche müssen zeitweise freigemacht werden.
C)
Museumsquartier
Beschreibung
der Gesamtmaßnahme
Das
Stadtmuseum soll sich durch die Einbeziehung der Gebäude Altstädter
Kirchenplatz 7 und Martin- Luther- Platz 10 zu einem attraktiven
Museumsquartier entwickeln.
Hierfür ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes eine Bezuschussung mit
Städtebauförderungsmitteln möglich.
Mehrere Varianten für die Umgestaltung liegen im Rahmen einer Voruntersuchung
vor.
Kostenannahme: ca. 15 Mio. EUR.
C1) Stadtmuseum, Martin-Luther-Platz 9
(Museumsgebäude mit Verwaltung)
Dieser Museumsbereich wurde im Jahr 1992 umfassend erneuert und modernisiert, Anlagentechnik und Brandschutz sind im Wesentlichen in Ordnung. Die Brandmeldeanlage wurde in den letzten 3 Jahren erneuert bzw. erweitert (2014-2017). Die Objektbeleuchtung ist auf LED Beleuchtungstechnik umgestellt (2013-2015). Die MSR-Technik wurde erneuert und auf die GLT aufgeschaltet (2008, 2011-2012, 2015, 2017). Die Erneuerung des Kessels und der Sicherheitsbeleuchtung erfolgte 2017.
Der Museumsbetrieb ist aus rein technischer Sicht ohne Einschränkung in den derzeit genutzten Flächen möglich.
Zu Frage 1
Welche Maßnahmen sind unmittelbar und in den nächsten Jahren unumgänglich, wenn
die Grundsanierung noch für mehrere Jahre aufgeschoben wird?
- Verbesserung des Erscheinungsbildes im Zugangsbereich
- Beleuchtungskonzept für die Fassade
- Verbesserung des Raumklimas im Eingangsbereich
- Energetische und organisatorische Optimierung der Eingangssituation hofseitig (Windfang, Öffnungsrichtung nach außen)
- Sicherheitsmaßnahme
Einbau einer Elektrischen Lautsprecheranlage zur Information der
Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und Besucherinnen/ Besucher im Museumsbetrieb und
im Alarmfall
Zu Frage 2
Welcher finanzielle und zeitliche Rahmen ist hierfür jeweils vorzusehen?
Der insgesamt für diese Mindestmaßnahmen
notwendige Finanzbedarf wird incl. der Nebenkosten (Planungshonorare) mit ca.
300.000 EUR geschätzt.
Die Ausführungszeiten der Bauabschnitte müssen mit dem Museumsbetrieb
koordiniert werden.
Zu Frage 3
Ist es möglich, die Maßnahmen so durchzuführen, dass Fördermittel in
Anspruch genommen werden können? Wie verhält sich dies zur Förderung einer
Grundsanierung?
Für diese Einzelmaßnahmen ist keine Förderung
zu erwarten.
Zu
Frage 4
Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Nutzung der Gebäude während der
Sanierung aus?
Die Ausführungszeiten der Einzelmaßnahmen
müssen mit dem Museumsbetrieb koordiniert werden. Die zu sanierenden
Gebäudebereiche müssen zeitweise gesperrt werden.
C2) Altstädter Kirchenplatz 7, Pinolihaus
Das Pinolihaus ist in allen Bauteilen generalsanierungsbedürftig bzw. abbruchreif:
Schwere
Brandschutzmängel: Fluchtwege sind nicht sicher, es ist eine Holztreppe
vorhanden.
Es ist kein barrierefreier Zugang vorhanden. Die Stilllegung des Wärmeerzeugers
mit Neuanschluss an die Heizzentrale Stadtmuseum erfolgte 2017. Der Tiefkeller
wurde statisch provisorisch gesichert, Substanz ist marode.
Zu Frage 1
Welche Maßnahmen sind unmittelbar und in den nächsten Jahren unumgänglich, wenn
die Grundsanierung noch für mehrere Jahre aufgeschoben wird?
- Stabilisierung der Fachwerkaußenwände. Sie neigen sich, Holzschäden, Putzabplatzungen
- Sicherung des Dachstuhls: Dachtragwerk instabil, Dachdeckung marode, Dachgaupen sanierungsbedürftig
- Unterhalt der Fenster: Holzfenster desolat mit Einfachverglasung
- Sicherung des Gewölbekellers teils im Platzbereich mit flachem Gewölbe, Sandsteinschäden
Zu
Frage 2
Welcher finanzielle und zeitliche Rahmen ist hierfür jeweils vorzusehen?
Der insgesamt für diese Mindestmaßnahmen
notwendige Finanzbedarf wird incl. der Nebenkosten (Planungshonorare) mit ca.
50.000 EUR pro Jahr geschätzt.
Zu
Frage 3
Ist es möglich, die Maßnahmen so durchzuführen, dass Fördermittel in Anspruch
genommen werden können? Wie verhält sich dies zur Förderung einer
Grundsanierung?
Diese Unterhaltsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Zu
Frage 4
Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Nutzung der Gebäude während der
Sanierung aus?
Keine Auswirkungen, da das Gebäude nicht
genutzt wird.
C3) Martin Luther Platz 10
(in 2016 neu erworben)
Zu
Frage 1
Welche Maßnahmen sind unmittelbar und in den nächsten Jahren unumgänglich, wenn
die Grundsanierung noch für mehrere Jahre aufgeschoben wird?
Die gesamte Heizungs-, Wasser-, Abwasser-, Lüftungs-, Elektroinstallation muss erneuert werden:
-
erhebliche
funktionale Defizite in der Nutzung als Gaststätten (Fettabscheider)
-
brandschutztechnische
Mängel (nur erste Notmaßnahmen sind bereits erfolgt)
-
gravierende
Mängel bei der Elektroinstallation (fehlende Schutzleiter bei den Kabeln, keine
FI-Schutzschalter, nicht normgerechte Erweiterungen der Installation)
-
Mängel
bei der Sanitärinstallation (stagnierende Trinkwasserleitungen, veraltete
Leitungen, stillgelegte Sanitärobjekte die mit dem Trinkwassernetz verbunden
sind)
-
Mängel
bei der Heizungsinstallation (veraltete Wärmeerzeugung, Verteilung und
Verrohrung; Stilllegung der beiden Wärmeerzeuger mit Neuanschluss an
Heizzentrale Stadtmuseum erfolgte 2017)
-
gravierende
Mängel bei der Lüftungsinstallation (teilweise defekt, mangelhafter
Brandschutz, mangelhafte Lüftungshygiene, veraltet)
zu
Frage 2
Welcher finanzielle und zeitliche Rahmen ist hierfür jeweils vorzusehen?
Der insgesamt für diese Mindestmaßnahmen
notwendige Finanzbedarf wird incl. der Nebenkosten (Planungshonorare) mit ca.
800.000 EUR geschätzt.
Zu
Frage 3
Ist es möglich, die Maßnahmen so durchzuführen, dass Fördermittel in Anspruch
genommen werden können? Wie verhält sich dies zur Förderung einer Grundsanierung?
Diese Unterhaltsmaßnahmen sind nicht förderfähig, da sie sich auf die jetzige Nutzung beziehen und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dem Gesamtkonzept entsprechen.
Zu
Frage 4
Wie wirken sich diese Maßnahmen auf die Nutzung der Gebäude während der Sanierung
aus?
Während der Durchführung dieser Unterhaltsmaßnahmen muss das Gebäude freigemacht werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Projektleitung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen durch das GME mit Unterstützung durch externe Ingenieurbüros
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2019:
Planungsmittel i.H.v. 150.000€ für die Vorplanung der Gesamtkonzepte |
bei
IPNr.: noch festzulegen |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
Eine
halbe Ingenieurstelle für 2019+2020, ca. 30.000€ jährlich |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für über den kleinen Bauunterhalt hinaus notwendige Sanierungsmaßnahmen sind keine Mittel vorhanden
Anlagen: Antrag 020/2018